Beigeordneter Harms trägt vor, in dem vorliegenden Fall
handele es sich um die Neuaufnahme eines Kommunaldarlehens in Höhe von 1
Millionen Euro, die die Verwaltung nach einer Ausschreibung vorgenommen habe.
Aufgrund der Vorschriften der NGO sei die Verwaltung verpflichtet, den Rat über
diese Kreditaufnahme zu unterrichten.
Der Öffentlichkeit sollte nicht
vorenthalten werden, welche Brisanz sich hinter dieser Darlehensaufnahme
verberge und welche finanziellen Belastungen der städtischen Haushalte dadurch
für die nächsten Generationen folgen würden.
Der größte Teil dieser Millionen-Darlehenssumme
sei vorgesehen für die Subvention des kostenträchtigen Projektes
„Altstadtquartier“. Die Einzelheiten über die verpflichtenden Verbindlichkeiten
seien im städtebaulichen Vertrag niedergeschrieben und könnten jederzeit online
im Bürgerinfoportal der Stadt Jever eingesehen werden.
In dieser Summe seien u. a. auch
sämtliche Kosten für die Räumung und Verlegung der Spielhalle einschließlich
der archäologischen Untersuchung enthalten, die einem Viertel der
Darlehenssumme entsprächen.
Die Zustimmung zu dem
städtebaulichen Vertrag sei im Dezember
2009 gleichzeitig mit der Verabschiedung des 4. Nachtragshaushaltsplanes für
das Jahr 2009 erfolgt. Damit einhergehend sei die Neuaufnahme des Darlehens
mehrheitlich vom Rat der Stadt Jever beschlossen worden.
Die vertragliche Laufzeit der
Zinsbindungsfrist betrage zwanzig Jahre bei einem Zinssatz von 3,29 %. Für den
Rat und die Öffentlichkeit sei es sicherlich von großer Bedeutung, zu erfahren,
wie hoch sich die Restsumme des Darlehens nach Abzug der gezahlten Zinsen
einschließlich der 1 %igen Tilgung nach zwanzig Jahren belaufe.
Ferner bitte die SWG/Sender-Gruppe
darum, dass dem Rat die eingeholten Angebote der übrigen Geldinstitute bzw. der
Finanzvermittler als Anlage zur Niederschrift über diese Ratssitzung beigefügt
werde.
Zusammenfassend sei festzustellen, dass der Kreditrahmen durch eine laufende
Anpassung von 2,7 Millionen im Jahr 2007 auf 5,3 Millionen im Jahr 2010
angehoben worden sei. Die künftige Handlungsfähigkeit der kommunalen Selbstverwaltung
sei dadurch schon jetzt erheblich eingeschränkt, was sich bei den Kosten der
Bauunterhaltung im besonderen Maße bemerkbar mache.
Auch die wiederholten Hinweise der
Kommunalaufsicht, die Ausgabenansätze äußerst restriktiv zu gestalten, hätten
bisher nicht zum Umdenken angeregt, so dass die Defizite in den nächsten Jahren
weiter anwachsen würden.
Es sei ihm besonders wichtig, dass die
BürgerInnen über diese Vorgänge informiert würden, da mit ihren Steuermitteln
die Ausgaben finanziert werden müssten.
Verwaltungsangestellter Rüstmann trägt vor, er habe diese Äußerungen mit Erstaunen zur Kenntnis genommen. Er empfehle dem Beigeordneten Harms, diesen Vortrag für das nächste Jahr aufzuheben, da er in diesem Fall unpassend sei. Mit dem jetzigen Darlehen würden vorrangig die Maßnahmen Grundschule und Kindergarten Cleverns sowie Turnhalle der Paul-Sillus-Schule finanziert. Das Darlehen für das Altstadtquartier werde erst im nächsten Jahr aufgenommen. Der Rat sei bisher auch nicht darüber informiert worden, dass das Darlehen für den Schulbau über Kassenkredite zwischenfinanziert worden sei.