Beschluss: Zur Kenntnis genommen.

Beigeordneter Harms trägt vor, in dem vorliegenden Fall handele es sich um die Neuaufnahme eines Kommunaldarlehens in Höhe von 1 Millionen Euro, die die Verwaltung nach einer Ausschreibung vorgenommen habe. Aufgrund der Vorschriften der NGO sei die Verwaltung verpflichtet, den Rat über diese Kreditaufnahme zu unterrichten.

 

Der Öffentlichkeit sollte nicht vorenthalten werden, welche Brisanz sich hinter dieser Darlehensaufnahme verberge und welche finanziellen Belastungen der städtischen Haushalte dadurch für die nächsten Generationen folgen würden.

 

Der größte Teil dieser Millionen-Darlehenssumme sei vorgesehen für die Subvention des kostenträchtigen Projektes „Altstadtquartier“. Die Einzelheiten über die verpflichtenden Verbindlichkeiten seien im städtebaulichen Vertrag niedergeschrieben und könnten jederzeit online im Bürgerinfoportal der Stadt Jever eingesehen werden.

In dieser Summe seien u. a. auch sämtliche Kosten für die Räumung und Verlegung der Spielhalle einschließlich der archäologischen Untersuchung enthalten, die einem Viertel der Darlehenssumme entsprächen.

 

Die Zustimmung zu dem städtebaulichen  Vertrag sei im Dezember 2009 gleichzeitig mit der Verabschiedung des 4. Nachtragshaushaltsplanes für das Jahr 2009 erfolgt. Damit einhergehend sei die Neuaufnahme des Darlehens mehrheitlich vom Rat der Stadt Jever beschlossen worden.

 

Die vertragliche Laufzeit der Zinsbindungsfrist betrage zwanzig Jahre bei einem Zinssatz von 3,29 %. Für den Rat und die Öffentlichkeit sei es sicherlich von großer Bedeutung, zu erfahren, wie hoch sich die Restsumme des Darlehens nach Abzug der gezahlten Zinsen einschließlich der 1 %igen Tilgung nach zwanzig Jahren belaufe.

 

Ferner bitte die SWG/Sender-Gruppe darum, dass dem Rat die eingeholten Angebote der übrigen Geldinstitute bzw. der Finanzvermittler als Anlage zur Niederschrift über diese Ratssitzung beigefügt werde.

 

Zusammenfassend sei festzustellen,  dass der Kreditrahmen durch eine laufende Anpassung von 2,7 Millionen im Jahr 2007 auf 5,3 Millionen im Jahr 2010 angehoben worden sei. Die künftige Handlungsfähigkeit der kommunalen Selbstverwaltung sei dadurch schon jetzt erheblich eingeschränkt, was sich bei den Kosten der Bauunterhaltung im besonderen Maße bemerkbar mache.

 

Auch die wiederholten Hinweise der Kommunalaufsicht, die Ausgabenansätze äußerst restriktiv zu gestalten, hätten bisher nicht zum Umdenken angeregt, so dass die Defizite in den nächsten Jahren weiter anwachsen würden.

 

Es sei ihm besonders wichtig, dass die BürgerInnen über diese Vorgänge informiert würden, da mit ihren Steuermitteln die Ausgaben finanziert werden müssten.

 

Verwaltungsangestellter Rüstmann trägt vor, er habe diese Äußerungen mit Erstaunen zur Kenntnis genommen. Er empfehle dem Beigeordneten Harms, diesen Vortrag für das nächste Jahr aufzuheben, da er in diesem Fall unpassend sei. Mit dem jetzigen Darlehen würden vorrangig die Maßnahmen Grundschule und Kindergarten Cleverns sowie Turnhalle der Paul-Sillus-Schule finanziert. Das Darlehen für das Altstadtquartier werde erst im nächsten Jahr aufgenommen. Der Rat sei bisher auch nicht darüber informiert worden, dass das Darlehen für den Schulbau über Kassenkredite zwischenfinanziert worden sei.