Beschluss: Abstimmung: mehrheitlich beschlossen:

Abstimmung: Ja: 22, Nein: 5, Enthaltungen: 0, Befangen: 0

 

Der Rat beschließt, das Amt des Bezirksvorstehers in der Stadt Jever aufzugeben. Die bisherigen Amtsinhaber sind mit Ablauf des 31.12.2010 aus ihren ehrenamtlichen Tätigkeiten zu entlassen.

 

Der Rat beschließt gemäß §§ 6 und 40 Abs. 1 Nr. 4 der Niedersächsischen Gemeindeordnung in der Fassung vom 28.10.2006 (Nds. GVBl. S. 473), zuletzt geändert durch Gesetz vom 28.10.2009 (Nds. GVBl. S. 366), die vorliegende Satzung über die Aufhebung der Satzung über die Gewährung von Aufwandsentschädigungen an Bezirksvorsteher der Stadt Jever vom 07.06.2001.

 

 


Stadtamtsrat Mühlena führt in den Sachverhalt ein.

 

Beigeordneter Hartl teilt mit, die FDP-Fraktion habe sich die Entscheidung zu diesem Tagesordnungspunkt nicht leicht gemacht. Wenn man pragmatisch den Begründungen der Verwaltung Folge leiste, dann müsse man sich eindeutig für den Beschlussvorschlag entscheiden. Andererseits müsse aber auch berücksichtigt werden, dass die Aufgabenstellungen für die Bezirksvorsteher in der heutigen Zeit nicht mehr gültig sein könnten. Dadurch gebe es auch Probleme in der Regeneration. In insgesamt 23 Bezirken seien nur noch acht BezirksvorsteherInnen aktiv.

 

Seine Fraktion habe Schwierigkeiten damit, durch einen Federstrich diese langjährige ehrenamtliche Kontaktmöglichkeit zwischen den BürgerInnen sowie Rat und Verwaltung einfach außer Kraft zu setzen. Eventuell habe die Stadt sich auch zu wenig Gedanken darüber gemacht, wie der Aufgabenbereich der Bezirksvorsteher den heutigen Gegebenheiten angepasst werden könne. Somit plädiere er dafür, diese Institution nicht abzuschaffen, sondern auslaufen zu lassen. Seine Fraktion werde dem Beschlussvorschlag nicht zustimmen.

 

Beigeordneter Harms erklärt, er könne diesen Ausführungen nur zustimmen. Die Bezirksvorsteher seien seit vielen Jahrzehnten die Vermittler zwischen den BürgerInnen und der Verwaltung gewesen. Es sei bedauerlich, dass keine jüngeren Leute bereit seien, diese Aufgaben zu übernehmen. Bei einem Wegfall der Bezirksvorsteher seien die Bürger selbst mehr gefordert, die Stadt auf eventuelle Missstände hinzuweisen. Die Zusammenarbeit mit den Bezirksvorstehern habe er immer als sehr produktiv empfunden.

 

Beigeordneter Janßen führt aus, es sei festzustellen, dass die Arbeit der Bezirksvorsteher mittlerweile entbehrlich geworden sei. Da es aber intakte Bürgervereine gäbe, die sich ebenfalls regelmäßig mit den kommunalen Themen beschäftigten, seien diese Vermittler nicht mehr erforderlich. Jeder Bürger habe die Möglichkeit, sein Anliegen direkt im Rathaus vorzubringen. Die Sprechzeiten seien deutlich erweitert worden. Außerdem stünden die Politiker als Ansprechpartner zur Verfügung. Die verbliebenen Bezirksvorsteher hätten der Aufhebung dieses Amtes zugestimmt. Ein zusätzlicher Anreiz bestehe darin, dass jährliche Kosten in Höhe von 2.000 Euro eingespart werden könnten.

 

Beigeordneter Schwanzar trägt vor, es müsse eingesehen werden, dass sich das Ehrenamt im Laufe der Zeit wandele. Es sei daher sinnvoll, dieses Ehrenamt aufzuheben und die ehrenamtlichen Tätigkeiten in anderen Bereichen, zum Beispiel Bündnis für Familie, dafür verstärkt zu fördern.

 

Der Rat der Stadt Jever beschließt: