Nachtrag: 09.11.2010

Beschluss: Abstimmung: einstimmig beschlossen:

Beschlussvorschlag:

 

 

Der Verlauf der Erschließungsanlagen im Bereich des zukünftigen Bebauungsplanes Nr. 96 „Gewerbegebiet Mitte“ soll die Planstraße A (gegenüber dem bisherigen Entwurf gekürzte Strecke) sowie die Planstraße B beinhalten. Die Breite der Verkehrsanlagen wird mit 10m festgesetzt.

 

 


Herr Röben führt aus, dass für die Vermarktung der mit der Brauerei getauschten Fläche eine Erschließung erforderlich sei. Die Fa. Thalen Consult GmbH habe einen Erschließungsplan erstellt. Die Kosten für den vorliegenden Planungsentwurf hätten die Verwaltung veranlasst, verschiedene Erschließungsvarianten erarbeiten zu lassen. Diese werde Herr Fittje vom Planungsbüro Thalen Consult GmbH vorstellen.

 

Herr Fittje erklärt einführend, dass man sich im 1. Schritt Gedanken über die Entwässerung gemacht habe und im 2. Schritt darüber, welche Ausbauabschnitte notwendig seien.

 

Anhand eines Luftbildes zeigt er die vorhandene Regen- und Schmutzwasserent-wässerung auf und erläutert, in welchen Umfang Kanäle vorhanden seien. Bei allen 3 Varianten, zu denen Kostenschätzungen erarbeitet worden seien, habe man die Entwässerungsmöglichkeiten geprüft. Für die vorhandene Fläche von ca. 10 ha sei eine groß dimensionierte Regenwasserentwässerung erforderlich.

 

Die Grundstücke am westlichen Rand des Planbereiches könnten an die Entwässerungskanäle in der Straße "Am Bullhamm" angeschlossen werden, ohne dass neue Entwässerungskanäle erforderlich seien. Für den Innenbereich seien neue Entwässerungskanäle erforderlich, die nach Nordosten geführt werden müssten.

 

Anhand der Zeichnung zur Variante 1 erklärt er, dass im nordöstlichen Bereich des Plangebietes ein Regenrückhaltebecken angelegt werden müsse. Dort müsse das gesammelte Regenwasser erst eingeleitet werden, bevor es in die Regenwasser- kanalisation in der jetzigen Straße "Am Bullhamm" abgegeben werde. Nur dort befinde sich eine ausreichend großer Rohrquerschnitt, der eine Aufnahme des zuzuführenden Regenwassers zulasse. Im Rahmen der im vergangenen Jahre vorgenommenen Aufstellung des Generalentwässerungsplanes habe man festgestellt, dass die vorhandene Versiegelung größer sei, als die ehemals geplante, so dass eine zusätzliche Zuführung des abzuführenden Regenwassers von dem ehemaligen Brauereigelände nur über ein Regenrückhaltebecken möglich sei.

 

Herr Fittje erläutert anhand der Zeichnung zu Variante 1, dass die dort dargestellten Verkehrsflächen und damit auch die Schmutz- und Regenwasserkanäle jeweils eine Länge von 500 m hätten. Variante 2 ohne Planstraße C und den Stich zum Wendehammer habe eine Länge von 400 m. Dadurch würden sich die Kosten reduzieren. Eine weitere Kostenreduzierung sei durch die Verringerung des Regelquerschnittes der Verkehrsflächen möglich. Diese belaufe sich für die vorhandenen Straßen des Gewerbegebietes auf 6,75 m zuzüglich einseitigem Bürgersteig. Er schlägt vor, den Regelquerschnitt auf 6,50 m zu senken und daneben die Flächen auszukoffern, so dass nachträglich die Anlegung von Bürgersteigen bzw. Radwegen noch möglich seien.

 

Eine weitere Ersparnis ergebe sich durch Variante 3, in dem man erst einmal 200 m der Straße ausbaue und je nach Bedarf verlängere.

 

Auf Anfrage von Herrn Udo Albers erklärt Herr Fittje, dass der vorhandene Teich nicht im Bebauungsplan festgesetzt sei und daher auch nicht erhalten werden soll.

 

Herr Röben weist darauf hin, dass Herr Fittje über die Ausbauvarianten referiert habe, während es der Verwaltung um die Verkehrsführung im Bebauungsplan gehe. Hier werde die Variante 2 von der Verwaltung favorisiert.

 

Auf die Frage des Vorsitzenden nach den Gründen für diese Empfehlung erklärt Herr Röben, dass die Planstraße C für eine mögliche Verbindung über das jetzt von der Brauerei noch genutzte Gelände zum Hillernsen Hamm vorgesehen war. Da aber nicht bekannt sei, ob und wann die Brauerei dieses Gelände an die Stadt überträgt, habe man Abstand von dieser Planung genommen. Auch sei die Verlängerung der Planstraße A nicht notwendig. Hier könne man die Erschließung über die Vergabe der Grundstücke regeln.

 

Der Vorsitzende fragt, ob die Interessenten, die jetzt bekannt seien, mit der geplanten Erschließung bedient werden können. Herr Rüstmann antwortet, dass 2 Interessenten die Erschließung über eigene Grundstücke vornehmen könnten. Die Frage des Vorsitzenden nach Problemen in der Vermarktung verneint Herr Rüstmann. Dieser sieht die Probleme eher in der Finanzierung der Erschließung.

 

Herr Udo Albers hält den Wegfall der Planstraße C für sinnvoll, da eine künftige Straße durch das nördlich angrenzende Grundstück der Brauerei ein "Sahnestück" zerschneiden würde.

 

Der Vorsitzende spricht sich für die Variante 1 aus, um die Planung zukunftsfähig zu machen.

 

Herr Fittje erklärt auf Anfrage, dass bei der Weiterführung der Planstraße C über das jetzige Brauereigelände bis zur Straße "Am Hillernsen Hamm" kein Regenrückhalte-becken erforderlich sei. Das dort anfallende Regenwasser könne von der vorhandenen Kanalisation in der Straße "Am Hillernsen Hamm" aufgenommen werden.

 

Herr Rüstmann führt aus, dass es auch um die Frage gehe, ob in den Bebauungsplan die Planstraße C und der Verlängerungsstutzen der Planstraße A aufgenommen werden solle. Man solle nur das aufnehmen, was auch realisierbar sei. Wenn man den vollen Umfang ausweise, könne dieses zu Forderungen führen, die Planungen auch zu realisieren. Aufgrund dessen sollte die sparsamste Variante gewählt werden. Die Planung könne später im Rahmen von Änderungsverfahren immer noch angepasst werden.

 

Auf die Frage von Herrn Schwanzar, ob Gelder für die Realisierung der Planung zurückgelegt werden, erklärt Herr Rüstmann, dass ein Sperrvermerk in den Haushalt aufgenommen werden könne, die Ausgaben für die Erschließung nur zu tätigen, wenn es ernsthafte Interessenten gebe. Ansonsten mache dieses keinen Sinn.

 

Auf Anfrage von Herrn Udo Albers zu einem bestimmten Interessenten teilt Herr Rüstmann mit, dass dieser einen Grundstückszuschnitt entlang der nördlichen und östlichen Grenze des Grundstückes der Kreishandwerkerschaft im südwestlichen Plangebiet haben möchte. Das Grundstück würde also über Eck gehen.

Der Vorsitzende spricht sich für die Einplanung der Planstraße C aus. Er sehe keine Drucksituation, die dagegen spräche. Herr Rüstmann erwidert, dass man sich bei der Einplanung dieser Planstraße in der Parzellierung der Grundstücke einschränken würde.

 

Herr Rüstmann erläutert sodann die Planung des angesprochenen Interessenten. Diese habe zur Folge, dass die Planstraße B nach Norden verschoben werden und die Planstraße C entfallen müsse. Das jetzige Brauereigelände könne vom Hillernsen Hamm aus erschlossen werden

 

Herr Udo Albers votiert für den Verzicht der Planstraße C, spricht sich aber gegen eine Verschiebung der Planstraße B nach Norden aus. Diese Straße solle in einer Flucht mit der von Westen kommenden Straße "Am Hillernsen Hamm" liegen. Eine Verschwenkung hält er für unglücklich.

 

Herr Rüstmann schlägt vor, Herrn Mosebach als Planer zu der geplanten Verschwenkung zu befragen.

 

Frau Rasenack spricht sich ebenfalls gegen die Verschwenkung der Straße aus und erklärt, dass die angedachte Durchführung der Planstraße bis zum Hillernsen Hamm das jetzt noch von der Brauerei genutzte Grundstück zerstückeln würde.

 

Herr Hartl führt aus, dass er die Variante 2 favorisiere, da sie ein Grundangebot darstelle mit dem flexibel auf die Interessen potenzieller Käufer reagiert werden könne.

 

Herr Jan Edo Albers erläutert, dass, so wie er den Beschlussvorschlag verstehe, die Bauleitplanung das Aussehen der Erschließung regeln solle. Er halte die Variante 2 für gut.

 

Herr Rüstmann weist darauf hin, dass die Nachfrage an Gewerbegrundstücken nicht optimal sei, so dass die Aufteilung und ein Verkauf der Grundstücke wie vom Reißbrett nicht realistisch sei. Daher müsse er flexibel auf die Wünsche von Interessenten eingehen können.