Nachtrag: 09.11.2010
Sitzung: 17.11.2010 Ausschuss für Stadtplanung, Stadtentwicklung und Verkehr
Beschluss: Abstimmung: einstimmig beschlossen:
Vorlage: BV/391/2010
Beschlussvorschlag:
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Der Verlauf der Erschließungsanlagen im Bereich des
zukünftigen Bebauungsplanes Nr. 96 „Gewerbegebiet Mitte“ soll die Planstraße
A (gegenüber dem bisherigen Entwurf gekürzte Strecke) sowie die Planstraße B
beinhalten. Die Breite der Verkehrsanlagen wird mit 10m festgesetzt. |
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Herr Röben führt aus, dass für die Vermarktung der
mit der Brauerei getauschten Fläche eine Erschließung erforderlich sei. Die Fa.
Thalen Consult GmbH habe einen Erschließungsplan erstellt. Die Kosten für den
vorliegenden Planungsentwurf hätten die Verwaltung veranlasst, verschiedene
Erschließungsvarianten erarbeiten zu lassen. Diese werde Herr Fittje vom
Planungsbüro Thalen Consult GmbH vorstellen.
Herr Fittje erklärt einführend, dass man sich im 1.
Schritt Gedanken über die Entwässerung gemacht habe und im 2. Schritt darüber,
welche Ausbauabschnitte notwendig seien.
Anhand eines Luftbildes zeigt er
die vorhandene Regen- und Schmutzwasserent-wässerung auf und erläutert, in
welchen Umfang Kanäle vorhanden seien. Bei allen 3 Varianten, zu denen
Kostenschätzungen erarbeitet worden seien, habe man die
Entwässerungsmöglichkeiten geprüft. Für die vorhandene Fläche von ca. 10 ha sei
eine groß dimensionierte Regenwasserentwässerung erforderlich.
Die Grundstücke am westlichen Rand des
Planbereiches könnten an die Entwässerungskanäle in der Straße "Am
Bullhamm" angeschlossen werden, ohne dass neue Entwässerungskanäle
erforderlich seien. Für den Innenbereich seien neue Entwässerungskanäle
erforderlich, die nach Nordosten geführt werden müssten.
Anhand der Zeichnung zur Variante 1
erklärt er, dass im nordöstlichen Bereich des Plangebietes ein
Regenrückhaltebecken angelegt werden müsse. Dort müsse das gesammelte
Regenwasser erst eingeleitet werden, bevor es in die Regenwasser- kanalisation
in der jetzigen Straße "Am Bullhamm" abgegeben werde. Nur dort
befinde sich eine ausreichend großer Rohrquerschnitt, der eine Aufnahme des
zuzuführenden Regenwassers zulasse. Im Rahmen der im vergangenen Jahre
vorgenommenen Aufstellung des Generalentwässerungsplanes habe man festgestellt,
dass die vorhandene Versiegelung größer sei, als die ehemals geplante, so dass
eine zusätzliche Zuführung des abzuführenden Regenwassers von dem ehemaligen
Brauereigelände nur über ein Regenrückhaltebecken möglich sei.
Herr Fittje erläutert anhand der Zeichnung zu
Variante 1, dass die dort dargestellten Verkehrsflächen und damit auch die
Schmutz- und Regenwasserkanäle jeweils eine Länge von 500 m hätten. Variante 2
ohne Planstraße C und den Stich zum Wendehammer habe eine Länge von 400 m.
Dadurch würden sich die Kosten reduzieren. Eine weitere Kostenreduzierung sei
durch die Verringerung des Regelquerschnittes der Verkehrsflächen möglich.
Diese belaufe sich für die vorhandenen Straßen des Gewerbegebietes auf 6,75 m
zuzüglich einseitigem Bürgersteig. Er schlägt vor, den Regelquerschnitt
auf 6,50 m zu senken und daneben die Flächen auszukoffern, so dass nachträglich
die Anlegung von Bürgersteigen bzw. Radwegen noch möglich seien.
Eine weitere Ersparnis ergebe sich durch
Variante 3, in dem man erst einmal 200 m der Straße ausbaue und je nach Bedarf
verlängere.
Auf Anfrage von Herrn Udo Albers
erklärt Herr Fittje, dass der vorhandene Teich nicht im Bebauungsplan
festgesetzt sei und daher auch nicht erhalten werden soll.
Herr Röben weist darauf hin, dass Herr Fittje über
die Ausbauvarianten referiert habe, während es der Verwaltung um die Verkehrsführung
im Bebauungsplan gehe. Hier werde die Variante 2 von der Verwaltung
favorisiert.
Auf die Frage des Vorsitzenden
nach den Gründen für diese Empfehlung erklärt Herr Röben, dass die
Planstraße C für eine mögliche Verbindung über das jetzt von der Brauerei noch
genutzte Gelände zum Hillernsen Hamm vorgesehen war. Da aber nicht bekannt sei,
ob und wann die Brauerei dieses Gelände an die Stadt überträgt, habe man
Abstand von dieser Planung genommen. Auch sei die Verlängerung der Planstraße A
nicht notwendig. Hier könne man die Erschließung über die Vergabe der
Grundstücke regeln.
Der Vorsitzende fragt, ob die Interessenten, die jetzt
bekannt seien, mit der geplanten Erschließung bedient werden können. Herr
Rüstmann antwortet, dass 2 Interessenten die Erschließung über eigene
Grundstücke vornehmen könnten. Die Frage des Vorsitzenden nach Problemen in der
Vermarktung verneint Herr Rüstmann. Dieser sieht die Probleme
eher in der Finanzierung der Erschließung.
Herr Udo Albers hält den Wegfall der Planstraße C für
sinnvoll, da eine künftige Straße durch das nördlich angrenzende Grundstück der
Brauerei ein "Sahnestück" zerschneiden würde.
Der Vorsitzende spricht sich für die Variante 1 aus, um
die Planung zukunftsfähig zu machen.
Herr Fittje erklärt auf Anfrage, dass bei der
Weiterführung der Planstraße C über das jetzige Brauereigelände bis zur Straße
"Am Hillernsen Hamm" kein Regenrückhalte-becken erforderlich sei. Das
dort anfallende Regenwasser könne von der vorhandenen Kanalisation in der
Straße "Am Hillernsen Hamm" aufgenommen werden.
Herr Rüstmann führt aus, dass es auch um die Frage
gehe, ob in den Bebauungsplan die Planstraße C und der Verlängerungsstutzen der
Planstraße A aufgenommen werden solle. Man solle nur das aufnehmen, was auch
realisierbar sei. Wenn man den vollen Umfang ausweise, könne dieses zu
Forderungen führen, die Planungen auch zu realisieren. Aufgrund dessen sollte
die sparsamste Variante gewählt werden. Die Planung könne später im Rahmen von
Änderungsverfahren immer noch angepasst werden.
Auf die Frage von Herrn Schwanzar,
ob Gelder für die Realisierung der Planung zurückgelegt werden, erklärt Herr
Rüstmann, dass ein Sperrvermerk in den Haushalt aufgenommen werden könne,
die Ausgaben für die Erschließung nur zu tätigen, wenn es ernsthafte
Interessenten gebe. Ansonsten mache dieses keinen Sinn.
Auf Anfrage von Herrn Udo Albers
zu einem bestimmten Interessenten teilt Herr Rüstmann mit, dass dieser
einen Grundstückszuschnitt entlang der nördlichen und östlichen Grenze des
Grundstückes der Kreishandwerkerschaft im südwestlichen Plangebiet haben
möchte. Das Grundstück würde also über Eck gehen.
Der Vorsitzende spricht sich für die Einplanung der
Planstraße C aus. Er sehe keine Drucksituation, die dagegen spräche. Herr
Rüstmann erwidert, dass man sich bei der Einplanung dieser Planstraße in
der Parzellierung der Grundstücke einschränken würde.
Herr Rüstmann erläutert sodann die Planung des
angesprochenen Interessenten. Diese habe zur Folge, dass die Planstraße B nach
Norden verschoben werden und die Planstraße C entfallen müsse. Das jetzige
Brauereigelände könne vom Hillernsen Hamm aus erschlossen werden
Herr Udo Albers votiert für den Verzicht der Planstraße
C, spricht sich aber gegen eine Verschiebung der Planstraße B nach Norden aus.
Diese Straße solle in einer Flucht mit der von Westen kommenden Straße "Am
Hillernsen Hamm" liegen. Eine Verschwenkung hält er für
unglücklich.
Herr Rüstmann schlägt vor, Herrn Mosebach als Planer
zu der geplanten Verschwenkung zu befragen.
Frau Rasenack spricht sich ebenfalls gegen die
Verschwenkung der Straße aus und erklärt, dass die angedachte Durchführung der
Planstraße bis zum Hillernsen Hamm das jetzt noch von der Brauerei genutzte
Grundstück zerstückeln würde.
Herr Hartl führt aus, dass er die Variante
2 favorisiere, da sie ein Grundangebot darstelle mit dem flexibel auf die
Interessen potenzieller Käufer reagiert werden könne.
Herr Jan Edo Albers erläutert, dass, so wie er den
Beschlussvorschlag verstehe, die Bauleitplanung das Aussehen der Erschließung
regeln solle. Er halte die Variante 2 für gut.
Herr Rüstmann weist darauf hin, dass die Nachfrage an Gewerbegrundstücken nicht optimal sei, so dass die Aufteilung und ein Verkauf der Grundstücke wie vom Reißbrett nicht realistisch sei. Daher müsse er flexibel auf die Wünsche von Interessenten eingehen können.