Nachtrag: 18.11.2010
Sitzung: 22.11.2010 Ausschuss für Finanzen und Liegenschaften
Beschluss: Abstimmung: mehrheitlich beschlossen:
Abstimmung: Ja: 4, Nein: 3, Enthaltungen: 0, Befangen: 0
Vorlage: BV/416/2010
Beschlussvorschlag:
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Die überplanmäßige Ausgabe bei der Pos.
6153.361000.5 „Archäologie/Spielhalle“ von 34.827,73 € wird genehmigt. Die
Deckung erfolgt über Mehreinnahmen bei der Pos. 6153.361000.5
„Archäologie/Spielhalle“ und Minderausgaben bei der Pos. 6300.950101.0
„Ausbau Ehrentrautstraße“. |
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Herr Hartl kritisiert die
Verfahrensweise bei der Umsiedlung der Spielhalle. Die Art und Weise des
Zustandekommens des Vertrages halte er für fragwürdig. Mit den Bauarbeiten sei
bereits begonnen worden, obwohl erst ein Tag später die Beratung im VA
stattgefunden habe. Somit habe es keine Möglichkeit gegeben, die Umsiedlung an
den Kirchplatz zu stoppen. Nun seien erhebliche Mehrkosten entstanden, obwohl
die Verwaltung dieses vorher negiert habe. Die FDP behalte sich vor, eine
Presseerklärung hierzu abzugeben. Zudem sei der neue Standort am Kirchplatz
nicht geeignet, die Spielhalle hätte etwas weniger zentral angesiedelt werden
sollen.
Herr Rüstmann entgegnet, die Baufirma
habe ohne Auftrag der Verwaltung gehandelt. Architekt Meyer habe dieses
veranlasst. In der ursprünglichen Beschlussvorlage seien noch keine eindeutigen
Zahlen benannt worden.
Frau Dankwardt erklärt, sie könne die
Vorwürfe nicht teilen. Die Stadt sei auf das Grundstück angewiesen gewesen. Der
städtebauliche Vertrag sehe vor, dem Investor die Flächen an der
St.-Annen-Straße miet- und pachtfrei zu übergeben.
Herr Hartl erkundigt sich, ob die
Archäologin im Vorfeld nicht gewusst habe, wie hoch ihre Kosten seien.
Herr Rüstmann teilt mit, die Kosten für
die Archäologie seien niedriger ausgefallen als kalkuliert. Dieses Budget sei eingehalten worden. Die Erhöhung
sei durch Kosten für die Neukonzessionierung
durch den Landkreis und bauliche Auflage, wie
z. B. einen zusätzlichen Sanitärbereich und eine Trennwand entstanden.
Frau Dankwardt erläutert, die Spielhalle
habe sich vor der Umsiedlung ebenfalls im Stadtkern befunden und habe zudem das
Recht, eine exponierte Lage in Anspruch zu nehmen. Hätte Herr Oltmanns von sich
aus die Räumlichkeiten an den Spielhallenbetreiber vermietet, hätte man auch
keinen Einfluss nehmen können.
Der Ausschuss stimmt über den
Beschlussvorschlag der Verwaltung ab.