Nachtrag: 18.11.2010

Beschluss: Abstimmung: mehrheitlich beschlossen:

Abstimmung: Ja: 4, Nein: 3, Enthaltungen: 0, Befangen: 0

Beschlussvorschlag:

 

 

Die überplanmäßige Ausgabe bei der Pos. 6153.361000.5 „Archäologie/Spielhalle“ von 34.827,73 € wird genehmigt. Die Deckung erfolgt über Mehreinnahmen bei der Pos. 6153.361000.5 „Archäologie/Spielhalle“ und Minderausgaben bei der Pos. 6300.950101.0 „Ausbau Ehrentrautstraße“.

 

 


Herr Hartl kritisiert die Verfahrensweise bei der Umsiedlung der Spielhalle. Die Art und Weise des Zustandekommens des Vertrages halte er für fragwürdig. Mit den Bauarbeiten sei bereits begonnen worden, obwohl erst ein Tag später die Beratung im VA stattgefunden habe. Somit habe es keine Möglichkeit gegeben, die Umsiedlung an den Kirchplatz zu stoppen. Nun seien erhebliche Mehrkosten entstanden, obwohl die Verwaltung dieses vorher negiert habe. Die FDP behalte sich vor, eine Presseerklärung hierzu abzugeben. Zudem sei der neue Standort am Kirchplatz nicht geeignet, die Spielhalle hätte etwas weniger zentral angesiedelt werden sollen.

 

Herr Rüstmann entgegnet, die Baufirma habe ohne Auftrag der Verwaltung gehandelt. Architekt Meyer habe dieses veranlasst. In der ursprünglichen Beschlussvorlage seien noch keine eindeutigen Zahlen benannt worden.

 

Frau Dankwardt erklärt, sie könne die Vorwürfe nicht teilen. Die Stadt sei auf das Grundstück angewiesen gewesen. Der städtebauliche Vertrag sehe vor, dem Investor die Flächen an der St.-Annen-Straße miet- und pachtfrei zu übergeben.

 

Herr Hartl erkundigt sich, ob die Archäologin im Vorfeld nicht gewusst habe, wie hoch ihre Kosten seien.

 

Herr Rüstmann teilt mit, die Kosten für die Archäologie seien niedriger ausgefallen als kalkuliert. Dieses  Budget sei eingehalten worden. Die Erhöhung sei durch Kosten für  die Neukonzessionierung durch den Landkreis und bauliche Auflage, wie  z. B. einen zusätzlichen Sanitärbereich und eine Trennwand entstanden.

 

Frau Dankwardt erläutert, die Spielhalle habe sich vor der Umsiedlung ebenfalls im Stadtkern befunden und habe zudem das Recht, eine exponierte Lage in Anspruch zu nehmen. Hätte Herr Oltmanns von sich aus die Räumlichkeiten an den Spielhallenbetreiber vermietet, hätte man auch keinen Einfluss nehmen können.

 

Der Ausschuss stimmt über den Beschlussvorschlag der Verwaltung ab.