Sitzung: 12.01.2011 Bau-, Feuerwehr-, Straßen-, Umwelt-, Landwirtschafts- und Landschaftsausschuss
Beschluss: Abstimmung: einstimmig beschlossen:
Beschlussvorschlag:
|
Die Stadt Jever stimmt der Ausführung der von der
EWE AG geplanten Maßnahmen a) Neubau des Niederschlagswasserkanales im
Schlesier Weg, b) Sanierung der Niederschlagswasserkanalisation in
einem Teilbereich des Straßenzuges Jägerkamp, c) Herstellung eines neuen Bahndurchlasses
Ammerländer Weg, d) Herstellung eines getrennten
Niederschlagwasserkanales in der Bismarckstraße zwischen Lindenallee und
Sophienstraße mit gleichzeitigem Ausbau der Fahrbahn und der Rinnen zu. Die Maßnahmen zu a), b) und d) sind
beitragspflichtig. Hier ist vor der
abschließenden Beschlussfassung über die Maßnahme eine
Anliegerinformation durchzuführen. Die Maßnahme zu c) ist entgeltpflichtig. Für die Herstellung des Niederschlagswasserkanales
in der Bismarckstraße sind Haushaltsmittel in Höhe von 80.000,- € im Haushalt
2011 bereit zu stellen. Die Gegenfinanzierung erfolgt teilweise über
Anliegerbeiträge bzw. im Rahmen der Gesamtdeckung über Verkauf von
Grundvermögen. |
|
Zu Beginn der Ausführungen schildert Herr
Fittje auf Wunsch von Herrn Rüstmann
die möglichen Auswirkungen, falls eine Sanierung bzw. Erneuerung bei den
Abwasserkanälen nicht erfolge. Hier sei eine Überstauung möglich, die auch zu
Wasseraustritt an den tiefsten Straßenlagen führen könne. Insgesamt sei neben
den zu geringen Querschnitten auch die Rauhigkeit der alten Rohre zu beachten;
Scherbenbruch, Versetzungen etc. führen zu Verzögerungen beim Abfluss. Herr
A. Janßen weist darauf hin, dass der Generalentwässerungsplan (GEP)
bestimmte Durchflussquerschnitte vorgebe. Werden diese unterschritten, bestehe
Haftung bei Wasserschäden. Da diese Querschnitte verschiedentlich nicht
eingehalten werden, sei eine Kanalerneuerung unumgänglich; ein einfacher
Austausch reiche nicht aus.
Heute sei als unteres Maß ein
Querschnitt von DN 300 erforderlich. Im Stadtgebiet gebe es noch mehrere
Strecken mit kleinerem Querschnitt. Aufgrund der durch die Versiegelungen der
Wohngrundstücke steigenden Abflussmengen seien bei vielen Straßen
(„überwiegende Anzahl“) die Querschnitte nicht ausreichend. Eine
Prioritätenliste werde kontinuierlich abgearbeitet.
a) Schlesierweg
Herr Fittje zeigt anhand von projizierten Karten
auf, welche Abschnitte erneuert werden müssen und erläutert Einzelheiten.
Die Diskussion bezieht sich weitgehend
auf die verbleibende Straßendecke nach der Kanalsanierung. Herr Fittje
erklärt hierzu, dass das Betonsteinpflaster nur im Bereich des Kanalgrabens
aufgenommen werde (2 – 2,5 m Breite). Finanziell sei nicht mehr möglich. Herr
A. Janßen erklärt, dass daneben selbstverständlich durch den Kanal
verursachte Absackungen bei Zuläufen, Schächten etc. auch außerhalb dieses
Kanalgrabens korrigiert werden.
b) Jägerkamp
Herr Fittje weist auf die verschärfte Situation
hin, da im Ablauf des RW-Kanals ein Rohr
verlegt worden sei, welches heutigen Ansprüchen nicht genüge. Auch hier sei nur
ein schmaler Kanalgraben erforderlich. Der einfache Deckenaufbau werde im
Bereich des Kanalgrabens jedoch verstärkt. Vorgesehen sei der Auftrag einer
dünnen Bitumendecke über die gesamte Straßenbreite.
Herr Rüstmann nimmt die Ausführungen zum Anlass,
grundsätzlicher auf Kosten und Finanzierung einzugehen. Danach sei für die
Kanalsanierung die EWE zuständig. Eine Verbesserung des Kanals gehe auch zu
Lasten der Anlieger (Kanalbeiträge) und der Abwassergebühren. Er gehe von
Beiträgen am Schlesierweg in der Größe von 27 T€ beim Jägerkamp von 15 T€ aus.
Herr Harms erkundigt sich, ob die Anlieger bereits
über die Maßnahmen in Kenntnis gesetzt wurden. Herr Rüstmann möchte eine
Anliegerbeteiligung nicht ausschließen. Seiner Einschätzung nach sei das
Volumen beim Schlesierweg und Jägerkamp aber so klein, dass nur eine
schriftliche Beteiligung angedacht werde. Diese Beteiligung könne dann im VA
berücksichtigt werden. Er betont, dass bei diesen Maßnahmen unterschieden
werden müsse zwischen den technischen Erfordernissen und einer optischen
Verbesserung der Straße. Es werde noch geprüft, ob im Jägerkamp nur die
Anlieger oder auch die Oberlieger des Straßenzuges herangezogen werden können.
Frau Glaum hält die Kanalerneuerung für unbedingt
erforderlich. Sie erkundigt sich nach dem Straßenunterbau im Seitenbereich des
Kanalgrabens. Herr Fittje antwortet, dass der Unterbau dort nicht
bekannt sei. Angesichts des Zustandes dieser Wohnstraße erwarte er keine
nachfolgenden Schäden. Falls ein Ausbau auch dieser Seitenstreifen erfolgen
solle, müsse die Stadt die Kosten übernehmen. Auf Nachfrage von Frau Glaum,
ob dieses kalkuliert worden sei, verweist Herr Schaus darauf, dass es
sich um eine halbe Straßenbreite handele. Hier sei daher nicht kalkuliert,
sondern entschieden worden. Offensichtliche Fehlstellen im Untergrund werden
aber dennoch selbstverständlich beseitigt.
c) Bismarckstraße
Herr Rüstmann betont, dass im Unterschied zu den
beiden anderen Maßnahmen hier noch ein Mischsystem vorliege, das getrennt
werden müsse. Herr Fittje erläutert die Maßnahmen und weist darauf hin,
dass bedingt durch die Lage der beiden neuen Kanalrohre der gesamte Unterbau
der Straße zu erneuern sei. Die Klinkerstraße werde daher wie bei der kürzlich
sanierten Sophienstraße hergestellt; die Bürgersteige seien nicht einbezogen.
Herr Rüstmann betont, die Bismarckstraße mit ihren
vielfach renovierten Villen sei eine der schönsten Straßen Jevers. Daher werde
die Klinkerstraße beibehalten. Es werde dazu eine Anwohnerbeteiligung
stattfinden. Da die EWE 2/3 der Kosten trage, sei dieses eine einmalige
Gelegenheit, mit relativ geringen eigenen finanziellen Einsatz eine sanierte
Straße zu bekommen. Auch sei durch die Straßenverbesserung eine
Wertverbesserung der Immobilien anzunehmen. Er gehe davon aus, dass je Anlieger
Beiträge mit ca. 6 – 8 T€ anfielen. Die Kosten gehen nicht in die Gebühren ein.
Herr
D. Janßen
moniert, dass mit dem Straßenausbau hier die Prioritätenliste verlassen werde.
Haushaltsmittel dafür seien nicht eingestellt. Er halte eine
Anliegerversammlung für Pflicht.
Herr Sender fragt nach, ob in den genannten
Beitragsgrößen auch die Hausanschlussschächte enthalten seien. Dieses wird von Herrn
Schaus verneint. Herr A. Janßen ergänzt, dass in der Regel durch die
Baufirmen unmittelbar Angebote zur Erstellung dieser Schächte an die Anlieger
gemacht werden, die dann preislich viel günstiger seien. Zudem gebe er zu
bedenken, dass eine Flickerei des Straßenbelages in dieser Straße nicht
unbedingt billiger als eine Neupflasterung der gesamten Fahrbahn werde.
Herr Harms erkundigt sich nach dem Zustand des
Kanals in der östlichen Bismarckstraße zwischen Lindenallee und Hohnholzstraße.
Herr A. Janßen berichtet, dass der Kanal dort noch nicht untersucht
worden sei. Auch die EWE habe eine Prioritätenliste.
Frau Glaum bekräftigt, dass angesichts der
Kostenverteilung und dieser bedeutenden und schönsten Straße Jevers ein
Verlassen der Prioritätenliste gerechtfertigt sei.
d) Bahndurchlass Ammerländer Weg
Herr Fittje erläutert, dass der jetzige gemauerte
Durchlass von ca. 50 cm Breite durch ein DN 1000 Kastenprofil ersetzt werden
müsse. Die Bahn habe enge Vorschriften, wenn der Bahnkörper bei solch einer
Maßnahme aufgegraben werde. So gebe es für den bereits festgesetzten Termin ein
Zeitfenster von nur 80 Stunden, in dem die Maßnahme fertiggestellt werden
müsse. Die Bahn organisiere in dieser Zeit Bahnersatzverkehr. Herr A. Janßen
ergänzt, dass die untere Wasserbehörde bereits die Maßnahme anmahne. Der Termin
müsse zudem unbedingt wahrgenommen werden, da sonst erst frühestens in 8
Monaten wieder ein Termin zu bekommen sei.
Herr Rüstman schlägt vor, den
Beschlussvorschlag für die Maßnahmen an
den drei Straßen zu modifizieren: „hier ist vor der abschließenden Abstimmung
eine Anliegerversammlung durchzuführen.“
Herr Sender bittet um die rechtzeitige Überlassung
der Protokolle von den Anliegerversammlungen vor dieser Abstimmung im VA.
Die Vorsitzende lässt über den geänderten Beschlussvorschlag - Beteiligung der Anlieger vor der Abstimmung den Oberflächenausbau betreffend - abstimmen.