Beschluss: Abstimmung: einstimmig beschlossen:

Beschlussvorschlag:

 

 

Die Stadt Jever stimmt der Ausführung der von der EWE AG geplanten Maßnahmen

a) Neubau des Niederschlagswasserkanales im Schlesier Weg,

b) Sanierung der Niederschlagswasserkanalisation in einem Teilbereich des Straßenzuges Jägerkamp,

c) Herstellung eines neuen Bahndurchlasses Ammerländer Weg,

d) Herstellung eines getrennten Niederschlagwasserkanales in der Bismarckstraße zwischen Lindenallee und Sophienstraße mit gleichzeitigem Ausbau der Fahrbahn und der Rinnen

zu.

 

Die Maßnahmen zu a), b) und d) sind beitragspflichtig. Hier ist vor der  abschließenden Beschlussfassung über die Maßnahme eine Anliegerinformation durchzuführen. Die Maßnahme zu c) ist entgeltpflichtig.

 

Für die Herstellung des Niederschlagswasserkanales in der Bismarckstraße sind Haushaltsmittel in Höhe von 80.000,- € im Haushalt 2011 bereit zu stellen. Die Gegenfinanzierung erfolgt teilweise über Anliegerbeiträge bzw. im Rahmen der Gesamtdeckung über Verkauf von Grundvermögen.

 

 


Zu Beginn der Ausführungen schildert Herr Fittje auf Wunsch von Herrn Rüstmann  die möglichen Auswirkungen, falls eine Sanierung bzw. Erneuerung bei den Abwasserkanälen nicht erfolge. Hier sei eine Überstauung möglich, die auch zu Wasseraustritt an den tiefsten Straßenlagen führen könne. Insgesamt sei neben den zu geringen Querschnitten auch die Rauhigkeit der alten Rohre zu beachten; Scherbenbruch, Versetzungen etc. führen zu Verzögerungen beim Abfluss. Herr A. Janßen weist darauf hin, dass der Generalentwässerungsplan (GEP) bestimmte Durchflussquerschnitte vorgebe. Werden diese unterschritten, bestehe Haftung bei Wasserschäden. Da diese Querschnitte verschiedentlich nicht eingehalten werden, sei eine Kanalerneuerung unumgänglich; ein einfacher Austausch reiche nicht aus.

Heute sei als unteres Maß ein Querschnitt von DN 300 erforderlich. Im Stadtgebiet gebe es noch mehrere Strecken mit kleinerem Querschnitt. Aufgrund der durch die Versiegelungen der Wohngrundstücke steigenden Abflussmengen seien bei vielen Straßen („überwiegende Anzahl“) die Querschnitte nicht ausreichend. Eine Prioritätenliste werde kontinuierlich abgearbeitet.

 

a) Schlesierweg

Herr Fittje zeigt anhand von projizierten Karten auf, welche Abschnitte erneuert werden müssen und erläutert Einzelheiten.

Die Diskussion bezieht sich weitgehend auf die verbleibende Straßendecke nach der Kanalsanierung. Herr Fittje erklärt hierzu, dass das Betonsteinpflaster nur im Bereich des Kanalgrabens aufgenommen werde (2 – 2,5 m Breite). Finanziell sei nicht mehr möglich. Herr A. Janßen erklärt, dass daneben selbstverständlich durch den Kanal verursachte Absackungen bei Zuläufen, Schächten etc. auch außerhalb dieses Kanalgrabens korrigiert werden.

 

b) Jägerkamp

Herr Fittje weist auf die verschärfte Situation hin, da im Ablauf des RW-Kanals ein  Rohr verlegt worden sei, welches heutigen Ansprüchen nicht genüge. Auch hier sei nur ein schmaler Kanalgraben erforderlich. Der einfache Deckenaufbau werde im Bereich des Kanalgrabens jedoch verstärkt. Vorgesehen sei der Auftrag einer dünnen Bitumendecke über die gesamte Straßenbreite.

Herr Rüstmann nimmt die Ausführungen zum Anlass, grundsätzlicher auf Kosten und Finanzierung einzugehen. Danach sei für die Kanalsanierung die EWE zuständig. Eine Verbesserung des Kanals gehe auch zu Lasten der Anlieger (Kanalbeiträge) und der Abwassergebühren. Er gehe von Beiträgen am Schlesierweg in der Größe von 27 T€ beim Jägerkamp von 15 T€ aus.

 

Herr Harms erkundigt sich, ob die Anlieger bereits über die Maßnahmen in Kenntnis gesetzt wurden. Herr Rüstmann möchte eine Anliegerbeteiligung nicht ausschließen. Seiner Einschätzung nach sei das Volumen beim Schlesierweg und Jägerkamp aber so klein, dass nur eine schriftliche Beteiligung angedacht werde. Diese Beteiligung könne dann im VA berücksichtigt werden. Er betont, dass bei diesen Maßnahmen unterschieden werden müsse zwischen den technischen Erfordernissen und einer optischen Verbesserung der Straße. Es werde noch geprüft, ob im Jägerkamp nur die Anlieger oder auch die Oberlieger des Straßenzuges herangezogen werden können.

 

Frau Glaum hält die Kanalerneuerung für unbedingt erforderlich. Sie erkundigt sich nach dem Straßenunterbau im Seitenbereich des Kanalgrabens. Herr Fittje antwortet, dass der Unterbau dort nicht bekannt sei. Angesichts des Zustandes dieser Wohnstraße erwarte er keine nachfolgenden Schäden. Falls ein Ausbau auch dieser Seitenstreifen erfolgen solle, müsse die Stadt die Kosten übernehmen. Auf Nachfrage von Frau Glaum, ob dieses kalkuliert worden sei, verweist Herr Schaus darauf, dass es sich um eine halbe Straßenbreite handele. Hier sei daher nicht kalkuliert, sondern entschieden worden. Offensichtliche Fehlstellen im Untergrund werden aber dennoch selbstverständlich beseitigt.

 

c) Bismarckstraße

Herr Rüstmann betont, dass im Unterschied zu den beiden anderen Maßnahmen hier noch ein Mischsystem vorliege, das getrennt werden müsse. Herr Fittje erläutert die Maßnahmen und weist darauf hin, dass bedingt durch die Lage der beiden neuen Kanalrohre der gesamte Unterbau der Straße zu erneuern sei. Die Klinkerstraße werde daher wie bei der kürzlich sanierten Sophienstraße hergestellt; die Bürgersteige seien nicht einbezogen.

Herr Rüstmann betont, die Bismarckstraße mit ihren vielfach renovierten Villen sei eine der schönsten Straßen Jevers. Daher werde die Klinkerstraße beibehalten. Es werde dazu eine Anwohnerbeteiligung stattfinden. Da die EWE 2/3 der Kosten trage, sei dieses eine einmalige Gelegenheit, mit relativ geringen eigenen finanziellen Einsatz eine sanierte Straße zu bekommen. Auch sei durch die Straßenverbesserung eine Wertverbesserung der Immobilien anzunehmen. Er gehe davon aus, dass je Anlieger Beiträge mit ca. 6 – 8 T€ anfielen. Die Kosten gehen nicht in die Gebühren ein.

 

Herr  D. Janßen moniert, dass mit dem Straßenausbau hier die Prioritätenliste verlassen werde. Haushaltsmittel dafür seien nicht eingestellt. Er halte eine Anliegerversammlung für Pflicht.

 

Herr Sender fragt nach, ob in den genannten Beitragsgrößen auch die Hausanschlussschächte enthalten seien. Dieses wird von Herrn Schaus verneint. Herr A. Janßen ergänzt, dass in der Regel durch die Baufirmen unmittelbar Angebote zur Erstellung dieser Schächte an die Anlieger gemacht werden, die dann preislich viel günstiger seien. Zudem gebe er zu bedenken, dass eine Flickerei des Straßenbelages in dieser Straße nicht unbedingt billiger als eine Neupflasterung der gesamten Fahrbahn werde.

 

Herr Harms erkundigt sich nach dem Zustand des Kanals in der östlichen Bismarckstraße zwischen Lindenallee und Hohnholzstraße. Herr A. Janßen berichtet, dass der Kanal dort noch nicht untersucht worden sei. Auch die EWE habe eine Prioritätenliste.

 

Frau Glaum bekräftigt, dass angesichts der Kostenverteilung und dieser bedeutenden und schönsten Straße Jevers ein Verlassen der Prioritätenliste gerechtfertigt sei.

 

d) Bahndurchlass  Ammerländer Weg

Herr Fittje erläutert, dass der jetzige gemauerte Durchlass von ca. 50 cm Breite durch ein DN 1000 Kastenprofil ersetzt werden müsse. Die Bahn habe enge Vorschriften, wenn der Bahnkörper bei solch einer Maßnahme aufgegraben werde. So gebe es für den bereits festgesetzten Termin ein Zeitfenster von nur 80 Stunden, in dem die Maßnahme fertiggestellt werden müsse. Die Bahn organisiere in dieser Zeit Bahnersatzverkehr. Herr A. Janßen ergänzt, dass die untere Wasserbehörde bereits die Maßnahme anmahne. Der Termin müsse zudem unbedingt wahrgenommen werden, da sonst erst frühestens in 8 Monaten wieder ein Termin zu bekommen sei.

 

Herr Rüstman schlägt vor, den Beschlussvorschlag  für die Maßnahmen an den drei Straßen zu modifizieren: „hier ist vor der abschließenden Abstimmung eine Anliegerversammlung durchzuführen.“

Herr Sender bittet um die rechtzeitige Überlassung der Protokolle von den Anliegerversammlungen vor dieser Abstimmung im VA.

 

Die Vorsitzende lässt über den geänderten Beschlussvorschlag - Beteiligung der Anlieger vor der Abstimmung den Oberflächenausbau betreffend - abstimmen.