Sitzung: 09.02.2011 Ausschuss für Stadtplanung, Stadtentwicklung und Verkehr
Beschluss: Abstimmung: einstimmig beschlossen:
Vorlage: BV/430/2011
Beschlussvorschlag:
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Der Rat der Stadt Jever beschließt über die diesem
Beschluss beigefügten Abwägungsvorschläge zu den während der Auslegung nach §
3 Abs. 2 und Behördenbeteiligung nach § 4 Abs. 2 Baugesetzbuch (BauGB)
eingegangenen Anregungen und Hinweisen. Der Rat der Stadt Jever beschließt den Bebauungsplan
Nr. 3 „Auf dem Dannhalm" - 1. Änderung - nebst Begründung gemäß § 10
BauGB als Satzung. |
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Herr Mosebach führt anhand der dieser Niederschrift
beigefügten Präsentation zum Sachverhalt aus. Er stellt den
Planungsstand dar und geht dann auf die Stellungnahmen und die dazu
erarbeiteten Abwägungsvorschläge ein.
Herr Ludewig führt aus, dass Herr König auf den
Erstattungsanspruch hinsichtlich der Erschließungsbeiträge eingegangen sei. Er
fragt an, ob die Zurückweisung juristisch abgeklopft sei. Herr Rüstmann
antwortet, dass für die Erhebung von Erschließungsbeiträgen der Zeitpunkt der
Veranlagung maßgebend sei. Es gelte daher die augenblickliche Situation, so
dass alles andere verjährt sei.
Auf Anfrage von Herrn Udo Albers
nach auf dem Grundstück verlaufende Versorgungsleitungen erklärt Herr
Mosebach, dass eine eventuelle Verlegung Sache der Ausführungsplanung sei
und in diesem Rahmen geregelt werde. Im Rahmen der Bauleitplanung sei keine
Regelung erforderlich.
Herr Udo Albers erkundigt sich, ob eine Bebauung dieses
Grundstückes einer eventuellen Reaktivierung der alten Bahntrasse entgegen
stünde. Herr Mosebach erklärt, dass es bereits mehrere
Immissionsaufpunkte in Form von bebauten Grundstücken entlang der ehemaligen
Bahntrasse gebe, die einer Reaktivierung entgegen stünden.
Der Vorsitzende weist darauf hin, dass ein Nachbar sich
in eine der letzten Sitzungen bezüglich Baumfällungen erkundigt habe. Dieser
ist anwesend und erläutert, dass er auf seinem Grundstück 6 Pappeln habe, die
sehr groß seien und an die man sehr schlecht heran kommen könne. Ein Fällen und
Abfahren sei nur über das städtische Grundstück möglich. Herr Mosebach
erklärt dazu, dass dieses nicht über den Bebauungsplan zu regeln sei. Herr
Röben sagt zu, dieses im Auge zu behalten. Diese Aussage missfällt Herrn
Udo Albers. Seiner Ansicht nach sei Herrn Hohlen zugesichert worden, dass
die Stadt tätig werde. Er sehe es als
"luschige"Handhabung", wenn hier noch nichts geschehen sei, und
könne daher kein positives Votum abgeben. Herr Röben erklärt, dass die
Angelegenheit zeitnah mit dem Nachbarn geklärt werde. Auf Anfrage von Frau
Glaum stellt Herr Röben klar, dass sich die betroffenen Bäume auf
privatem Grund befinden.
Der
Ausschuss empfiehlt folgende
Beschlussfassung: