Beschluss: Abstimmung: einstimmig beschlossen:

Beschlussvorschlag:

 

 

Der Rat der Stadt Jever beschließt über die diesem Beschluss beigefügten Abwägungsvorschläge zu den während der Auslegung nach § 3 Abs. 2 und Behördenbeteiligung nach § 4 Abs. 2 Baugesetzbuch (BauGB) eingegangenen Anregungen und Hinweisen.

Der Rat der Stadt Jever beschließt den Bebauungsplan Nr. 3 „Auf dem Dannhalm" - 1. Änderung - nebst Begründung gemäß § 10 BauGB als Satzung.

 

 


Herr Mosebach führt anhand der dieser Niederschrift beigefügten Präsentation zum Sachverhalt aus. Er stellt den Planungsstand dar und geht dann auf die Stellungnahmen und die dazu erarbeiteten Abwägungsvorschläge ein.

 

Herr Ludewig führt aus, dass Herr König auf den Erstattungsanspruch hinsichtlich der Erschließungsbeiträge eingegangen sei. Er fragt an, ob die Zurückweisung juristisch abgeklopft sei. Herr Rüstmann antwortet, dass für die Erhebung von Erschließungsbeiträgen der Zeitpunkt der Veranlagung maßgebend sei. Es gelte daher die augenblickliche Situation, so dass alles andere verjährt sei.

 

Auf Anfrage von Herrn Udo Albers nach auf dem Grundstück verlaufende Versorgungsleitungen erklärt Herr Mosebach, dass eine eventuelle Verlegung Sache der Ausführungsplanung sei und in diesem Rahmen geregelt werde. Im Rahmen der Bauleitplanung sei keine Regelung erforderlich.

 

Herr Udo Albers erkundigt sich, ob eine Bebauung dieses Grundstückes einer eventuellen Reaktivierung der alten Bahntrasse entgegen stünde. Herr Mosebach erklärt, dass es bereits mehrere Immissionsaufpunkte in Form von bebauten Grundstücken entlang der ehemaligen Bahntrasse gebe, die einer Reaktivierung entgegen stünden.

 

Der Vorsitzende weist darauf hin, dass ein Nachbar sich in eine der letzten Sitzungen bezüglich Baumfällungen erkundigt habe. Dieser ist anwesend und erläutert, dass er auf seinem Grundstück 6 Pappeln habe, die sehr groß seien und an die man sehr schlecht heran kommen könne. Ein Fällen und Abfahren sei nur über das städtische Grundstück möglich. Herr Mosebach erklärt dazu, dass dieses nicht über den Bebauungsplan zu regeln sei. Herr Röben sagt zu, dieses im Auge zu behalten. Diese Aussage missfällt Herrn Udo Albers. Seiner Ansicht nach sei Herrn Hohlen zugesichert worden, dass die Stadt tätig werde. Er sehe es als "luschige"Handhabung", wenn hier noch nichts geschehen sei, und könne daher kein positives Votum abgeben. Herr Röben erklärt, dass die Angelegenheit zeitnah mit dem Nachbarn geklärt werde. Auf Anfrage von Frau Glaum stellt Herr Röben klar, dass sich die betroffenen Bäume auf privatem Grund befinden.

 

Der Ausschuss empfiehlt  folgende Beschlussfassung: