Beschluss: Abstimmung: einstimmig beschlossen:

Beschlussvorschlag:

 

 

Der Verwaltungsausschuss beschließt über die diesem Beschluss beigefügten Abwägungsvorschläge zu den während der Öffentlichkeits- und Behördenunterrichtung eingegangenen Anregungen und Hinweisen.

 

Der von dem Planungsbüro Diekmann & Mosebach vorgestellte Bebauungsplanentwurf wird zur Kenntnis genommen.

 

Der Verwaltungsausschuss der Stadt Jever beschließt die Auslegung des Bebauungsplan Nr. 96 „Gewerbegebiet Mitte" nebst Begründung gemäß § 3 Absatz 2 BauGB und die Behördenbeteiligung gemäß § 4 Abs. 2 BauGB.

 

 


Herr Mosebach stellt anhand der dieser Niederschrift beigefügten Präsentation den Anlass, das Ziel und die Festsetzungen der Planung dar. Er weist darauf hin, dass man im Unterschied zur Ursprungsplanung den südlichen Teil der Planstraße nach Norden verschoben habe, um den Grundstücksvorstellungen eines Kaufinteressenten nachzukommen.

 

Im Rahmen der frühzeitigen Öffentlichkeits- und Behördenunterrichtung nach § 13 a Abs. 3 Nr. 2 BauGB seien vom Landkreis Friesland und von der Polizeiinspektion Anregungen gemacht worden. Der Landkreis habe vorgeschlagen, Biogasanlagen für den Planbereich auszuschließen, da diese sich aufgrund des Lieferverkehrs störend auf die vorhandenen publikumswirksamen Strukturen auswirken könnten. Diese Anregung habe man aufgenommen.

 

Herr Mosebach führt weiter aus, dass die Straßenverkehrsbehörde des Landkreises und die Polizeiinspektion angeregt haben, die Zufahrt der Planstraße in die Straße "Am Bullhamm" in Richtung Süden zu verlegen, da schlechte Sichtverhältnisse im Kurvenbereich dort zu Schwierigkeiten führen könnten. Außerdem sei der Verlauf der Planstraße ungünstig für LKW mit Anhänger. Er erklärt, dass die Anbindung nicht im Kurvenbereich liege und es sich nicht um eine Durchfahrstraße handele, wo es sehr viel Verkehr gebe. Eine Verlegung werde daher nicht für notwendig erachtet. Die Verkehrsführung sei mit der Fachplanung abgestimmt, so dass der Verlauf der Planstraße für LKW mit Anhänger als ausreichend angesehen werde.

 

Auf Anfrage von Frau Glaum erklärt Herr Mosebach, dass das Gebäude auf dem Grundstück nördlich der Anbindung zu der Straße "Am Bullhamm" nicht direkt an der Grenze stehe. Dieses habe den Anschein, da die Grenzen des Bebauungsplanbereiches dicker dargestellt seien.

Anmerkung der Verwaltung:

Das Gebäude hat zur Grundstücksgrenze einen Abstand von 2,60 m.

 

Herr Udo Albers erklärt, dass man es sich nicht so einfach machen solle mit der Abwägung der Anregungen der Straßenverkehrsbehörde und der Polizeiinspektion. Seines Erachtens seien diese berechtigt. Vor Ort könne man feststellen, dass dort viel Verkehr vorhanden sei und zusätzlich komme noch Verkehr hinzu. Hier sollte gewissenhaft überlegt werden, ob die Zufahrt nicht verschoben werden sollte. So könnten Kosten für eine eventuell später erforderliche Verlegung gespart werden.

 

Frau Rasenack wendet ein, dass sie die Aussage von Herrn Albers nicht nachvollziehen könne, da es mehrere Einmündungen im Gewerbegebiet gebe, wo es ihrer Kenntnis nach keine Probleme gebe.

 

Auf Anfrage des Vorsitzenden erklärt Herr Mosebach, dass die Verkehrsführung mit dem Fachplaner von der Fa. Thalen Consult abgestimmt sei. Zudem habe sich die Anbindung an dieser Stelle angeboten, da dort bereits eine entsprechende Parzelle vorhanden war.

 

Der Vorsitzende weist darauf hin, dass es hier noch nicht um den Satzungsbeschluss gehe, sondern um den Auslegungsbeschluss. Sodann lässt er über die Beschlussempfehlung abstimmen.