Sitzung: 09.02.2011 Ausschuss für Stadtplanung, Stadtentwicklung und Verkehr
Beschluss: Abstimmung: einstimmig beschlossen:
Vorlage: BV/437/2011
Beschlussvorschlag:
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Der Verwaltungsausschuss beschließt über die diesem
Beschluss beigefügten Abwägungsvorschläge zu den während der Öffentlichkeits-
und Behördenunterrichtung eingegangenen Anregungen und Hinweisen. Der von dem Planungsbüro Diekmann & Mosebach
vorgestellte Bebauungsplanentwurf wird zur Kenntnis genommen. Der
Verwaltungsausschuss der Stadt Jever beschließt die Auslegung des
Bebauungsplan Nr. 96 „Gewerbegebiet Mitte" nebst Begründung gemäß § 3
Absatz 2 BauGB und die Behördenbeteiligung gemäß § 4 Abs. 2 BauGB. |
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Herr Mosebach stellt anhand der dieser Niederschrift
beigefügten Präsentation den Anlass, das Ziel und die Festsetzungen der Planung
dar. Er weist darauf hin, dass man im Unterschied zur Ursprungsplanung
den südlichen Teil der Planstraße nach Norden verschoben habe, um den
Grundstücksvorstellungen eines Kaufinteressenten nachzukommen.
Im Rahmen der frühzeitigen
Öffentlichkeits- und Behördenunterrichtung nach § 13 a Abs. 3 Nr. 2 BauGB seien
vom Landkreis Friesland und von der Polizeiinspektion Anregungen gemacht
worden. Der Landkreis habe vorgeschlagen, Biogasanlagen für den Planbereich
auszuschließen, da diese sich aufgrund des Lieferverkehrs störend auf die
vorhandenen publikumswirksamen Strukturen auswirken könnten. Diese Anregung
habe man aufgenommen.
Herr Mosebach führt weiter aus, dass die
Straßenverkehrsbehörde des Landkreises und die Polizeiinspektion angeregt
haben, die Zufahrt der Planstraße in die Straße "Am Bullhamm" in
Richtung Süden zu verlegen, da schlechte Sichtverhältnisse im Kurvenbereich
dort zu Schwierigkeiten führen könnten. Außerdem sei der Verlauf der Planstraße
ungünstig für LKW mit Anhänger. Er erklärt, dass die Anbindung nicht im
Kurvenbereich liege und es sich nicht um eine Durchfahrstraße handele, wo es
sehr viel Verkehr gebe. Eine Verlegung werde daher nicht für notwendig
erachtet. Die Verkehrsführung sei mit der Fachplanung abgestimmt, so dass der
Verlauf der Planstraße für LKW mit Anhänger als ausreichend angesehen werde.
Auf Anfrage von Frau Glaum
erklärt Herr Mosebach, dass das Gebäude auf dem Grundstück nördlich der
Anbindung zu der Straße "Am Bullhamm" nicht direkt an der Grenze
stehe. Dieses habe den Anschein, da die Grenzen des Bebauungsplanbereiches
dicker dargestellt seien.
Anmerkung der Verwaltung:
Das Gebäude hat zur Grundstücksgrenze
einen Abstand von 2,60 m.
Herr Udo Albers erklärt, dass man es sich nicht so
einfach machen solle mit der Abwägung der Anregungen der Straßenverkehrsbehörde
und der Polizeiinspektion. Seines Erachtens seien diese berechtigt. Vor Ort
könne man feststellen, dass dort viel Verkehr vorhanden sei und zusätzlich
komme noch Verkehr hinzu. Hier sollte gewissenhaft überlegt werden, ob die
Zufahrt nicht verschoben werden sollte. So könnten Kosten für eine eventuell
später erforderliche Verlegung gespart werden.
Frau Rasenack wendet ein, dass sie die Aussage
von Herrn Albers nicht nachvollziehen könne, da es mehrere Einmündungen im
Gewerbegebiet gebe, wo es ihrer Kenntnis nach keine Probleme gebe.
Auf Anfrage des Vorsitzenden
erklärt Herr Mosebach, dass die Verkehrsführung mit dem Fachplaner von
der Fa. Thalen Consult abgestimmt sei. Zudem habe sich die Anbindung an dieser
Stelle angeboten, da dort bereits eine entsprechende Parzelle vorhanden war.
Der Vorsitzende weist darauf hin, dass es hier noch
nicht um den Satzungsbeschluss gehe, sondern um den Auslegungsbeschluss. Sodann
lässt er über die Beschlussempfehlung abstimmen.