Herr Röben berichtet, dass sich in den letzten Tagen verschiedene Anlieger gegen die Herstellung einer Anbindung der Hein-Bredendiek-Straße an die Joachim-Kayser-Straße ausgesprochen haben. Sie begründen dies damit, dass eine „Durchgangsstraße in ein weiteres Baugebiet“ zum Zeitpunkt des Erwerbs ihres Grundstückes von der Stadt Jever weder ausgewiesen noch geplant war.

 

Nach ihrer Kenntnis stehe nun eine Entscheidung zur Öffnung der Hein-Bredendiek-Straße im Rat der Stadt zur Diskussion. Diese Öffnung würde ein erhöhtes Verkehrsaufkommen nach sich ziehen - zusätzlich zum bereits bestehenden Verkehr zum Kindergarten.

 

Während der Bebauungsplan Nr. 61 keine Aussagen zu einer nördlichen Fortsetzung der Straßen treffe, weil eine Erweiterung nicht in der Diskussion war, setze der Bebauungsplan Nr. 75 „Gelände Brase“, Baugebiet Großer Herrengarten, eine Verbindung in den Bereich des Bebauungsplanes Nr. 61 fest. Allerdings weise die Begründung zum Bebauungsplan unter Nr. 6.4 zu Straßenverkehrsflächen Folgendes auf:

 

„Die Erschließung erfolgt durch Anschluss an den Mühlenweg, die Joachim-Kayser-Straße und die Friedrich-Barnutz-Straße. Es ist jedoch beabsichtigt, die Verbindung zur Joachim-Kayser-Straße lediglich als Havariezufahrt und für den Fuß- und Fahr- radverkehr vorzuhalten. Die Planstraßen werden mit Breiten von 8,5 m in den Hauptästen und 6,5 m in den Nebenästen festgesetzt. Die Wendeanlage ist mit 18 m Durchmesser ausreichend dimensioniert..“

 

Derzeit gebe es keine Verkehrsentwicklung, die die Änderung dieser Absicht notwendig mache. Auch ist der Verwaltung nicht bekannt, dass seitens der Gremien des Rates eine entsprechende Änderung in der Diskussion ist. Dieses sei den Anliegern schriftlich mitgeteilt worden.