Beschluss: Abstimmung: einstimmig beschlossen:

Beschlussvorschlag:

 

 

Die vorgestellte Planung der Firma Bremer Immobilien- und Verwaltungsgesellschaft mbH wird zustimmend zur Kenntnis genommen.

 

Der Verwaltungsausschuss beschließt die dieser Beschlussvorlage beigefügten Abwägungsvorschläge zu den abgegebenen Stellungnahmen der Träger öffentlicher Belange.

 

Der Verwaltungsausschuss beschließt die öffentliche Auslegung des Entwurfes des Bebauungsplanes Nr. 90 "Zur alten Gärtnerei" (vormals "Wohnen an der Bahnhofstraße") nebst Begründung gemäß § 3 Abs. 2 BauGB und die Behördenbeteiligung gemäß § 4 Abs. 2 BauGB.

 

 


Der Vorsitzende begrüßt Frau Schiefer und Herrn Behrends von der Bremer Immobilien- und Verwaltungsgesellschaft mbH.

 

Herr Behrends führt anhand der in Papierform bzw. als PDF-Datei beigefügten Präsentation zum Projekt "Zur alten Gärtnerei" aus. Das gesamte Grundstück solle mit insgesamt 4 Gebäuden mit 27 barrierefreien Wohneinheiten bebaut werden.

 

Anhand eines Planes erläutert er die Anordnung der Gebäude auf dem Grundstück. Die 4 Gebäude sollen in 2 Bauabschnitten errichtet werden. Im 1. Bauabschnitt soll das Gebäude mit 6 Wohneinheiten im Norden des Planbereichs am Dannhalmsweg erstellt werden. Für jeweils 2 Gebäude solle je 1 Tiefgarage errichtet werden. Die Tiefgarage der nördlichen Wohneinheiten habe ihre Ausfahrt zum Dannhalmsweg, die Tiefgarage der südlichen Wohneinheiten zur Bahnhofstraße. Für den Bereich des 1. Bauabschnittes sind Verkehrswege vorgesehen, für den 2. Bauabschnitt nicht. Herr Behrends erklärt, dass der Name "Zur alten Gärtnerei" für das Projekt sehr wichtig sei. Die Geschichte des Grundstückes solle durch viel Grün auf dem Grundstück weiter gelebt werden.

 

Auf die Frage von Frau Feldmann nach der Nutzung des alten Gebäudes an der Bahnhofstraße antwortet Herr Behrends, dass dieses erhalten bleiben solle und derzeit energetisch aufgewertet werde.

 

Herr Albers erkundigt sich, ob es bezüglich der Auswirkungen der zu erwartenden Verkehre aus den Mehrfamilienhäusern auf die Verkehrssituation im Dannhalmsweg Untersuchungen gebe. Der Vorsitzende weist darauf hin, dass es hier um die Fortführung der Planung gehe und im ersten Verfahrensschritt keine entsprechenden Hinweise gegeben worden seien.

 

Der Vorsitzende erklärt, dass der letzte Absatz des Beschlussvorschlages falsch sei und der Namensvorschlag des Investors aufgenommen werde. Er verliest den geänderten Absatz und lässt dann über den Beschlussvorschlag abstimmen.

 

Der Ausschuss empfiehlt folgende geänderte Beschlussfassung: