Beschluss: Abstimmung: einstimmig beschlossen:

Abstimmung: Ja: 7, Nein: 0, Enthaltungen: 0, Befangen: 0

 

Der Rat der Stadt Jever stimmt dem Abschluss der diesem Beschlussvorschlag beigefügten Verträge mit der Dorfgemeinschaft Moorwarfen e. V. und dem KBV „Lat em loopen“ Moorwarfen e. V. frühestens mit Wirkung ab dem 01. Oktober 2012 zu.

 

Die Stadt Jever wird der Dorfgemeinschaft Moorwarfen für den Zeitraum der Gültigkeit der Nutzungsvereinbarung einen Zuschuss in Höhe von monatlich 362,00 Euro und dem KBV „Lat em loopen“ Moorwarfen einen Zuschuss in Höhe von monatlich 399,38 Euro gewähren. Die Zuschüsse werden mit den jeweils in den Verträgen in gleicher Höhe festgeschriebenen Nutzungsentgelten unmittelbar verrechnet und nicht ausgezahlt. Die Stadt Jever trägt die anteiligen Kosten für die bestehende Gebäudeversicherung und die Grundsteuer.

 

Mit dem KBV „Lat em loopen“ Moorwarfen ist der Vertrag seitens der Stadt Jever nur abzuschließen, wenn der Verein bereit ist, die Nutzung des Blockhauses am Kindergarten Moorwarfen, dem „Old Moorhus“, durch einen Aufhebungsvertrag zum frühestmöglichen Zeitpunkt zu beenden.

 

Sollte mit einem der Vereine ein Vertragsabschluss nicht oder nicht gleichzeitig zustandekommen, so kann der Vertrag mit dem verbleibenden Vertragspartner unter Berücksichtigung der daraus resultierenden Änderungen abgeschlossen werden.

 

 


Stadtoberamtsrat Müller führt in den Sachverhalt ein. Er weist daraufhin, dass der Anlass für die geplanten Vertragsabschlüsse die Auflösung des Vereins „Niederdeutsche Bühne Jever von 1921 „Speeldeel“ e. V. und damit verbunden die Freigabe der Räumlichkeiten im Old Schoolhus sei.

 

Sowohl im Vorfeld als auch nach Vorliegen der Vertragsentwürfe seien mit den VertreterInnen der beiden möglichen Nutzer, KBV „Lat em loopen“ Moorwarfen und Dorfgemeinschaft Moorwarfen, mehrere Gespräche geführt worden. Um rechtlich handeln zu können, habe die Dorfgemeinschaft sich entschlossen, einen Verein zu gründen.

 

Bestandteil der Verhandlungen seien Absprachen über die jeweiligen Nutzungen der beiden Gruppen gewesen und die Festlegung der Modalitäten bezüglich einer Beteiligung an den entstehenden Kosten für die Nutzung des Gebäudes.

 

Durch die Verträge würden die neuen Nutzergruppen verpflichtet, Rücksicht auf die Mieter im Hause, die Nachbarschaft und die örtliche Gastronomie zu nehmen.

 

Gegenüber den vorgelegten Vertragsentwürfen ergebe sich für den § 8 Abs.3 eine Änderung, die ausschließe, dass bei einer Änderung der Modalitäten für die Abschlagszahlungen gleichzeitig eine Änderung des Vertrages erforderlich werde. Die neue Fassung müsse somit wie folgt lauten:

 

„Der Nutzer zahlt der Stadt Jever monatlich zu einem gemeinsam abgesprochenen Termin eine Abschlagszahlung zur Begleichung der unter Absatz 1 und 2 aufgeführten Kosten. Die Höhe der Abschlagszahlung richtet sich nach der voraussichtlichen Höhe der jährlichen Kosten.“

 

Ratsherr Dr. Wilhelmy äußert sich erfreut darüber, dass zwischen den beiden Gruppen und der Stadt Jever ein solcher Konsens gefunden worden sei. Er bedankt sich bei allen Beteiligten für die großartige Kooperation.

 

Ratsfrau Zielke weist darauf hin, dass es sich um ein altes Gebäude handele, in dem die Energiekosten sehr hoch liegen würden.

 

Verwaltungsangestellter Rüstmann trägt vor, die Stadt müsse außerdem damit rechnen, dass in absehbarer Zeit zusätzliche Kosten für die Bauunterhaltung aufzubringen seien.

 

Stadtoberamtsrat Müller erklärt, nicht zuletzt aus diesem Grunde sei zunächst eine Vertragslaufzeit von nur fünf Jahren vereinbart worden.

 

Ratsfrau Rasenack begrüßt die gewählte Lösung. Sie erkundigt sich danach, wie das Moorhus künftig genutzt werden solle.

 

Stadtoberamtsrat Müller teilt mit, mit dem Boßelverein werde in absehbarer Zeit  ein Aufhebungsvertrag bezüglich der Nutzung des Moorhuses abgeschlossen. Die Nutzung des Gebäudes werde dann allein vom Kindergarten Moorwarfen übernommen.

 

Ratsherr Habersetzer sieht in den beiden Verträgen ebenfalls eine gute Lösung, die für alle Beteiligten positiv zu bewerten sei.

 

Der Ausschuss empfiehlt folgende Beschlussfassung.