Sitzung: 24.10.2012 Ausschuss für Stadtplanung, Stadtentwicklung und Verkehr
Beschluss: Abstimmung: einstimmig beschlossen:
Vorlage: BV/0244/2011-2016
Beschlussvorschlag:
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Der Rat der Stadt Jever beschließt über die diesem
Beschluss beigefügten Abwägungsvorschläge zu den während der Auslegung nach §
3 Abs. 2 und Behördenbeteiligung nach
§ 4 Abs. 2 Baugesetzbuch (BauGB) eingegangenen Anregungen und Hinweisen. Der
Geltungsbereich wird im Bereich des Flurstückes 1050/6 der Flur 7 um 0,75 m
gekürzt. Der Rat der Stadt Jever beschließt den Bebauungsplan
Nr. 90 N „Zur alten Gärtnerei" - Neufassung (Erweiterung) gemäß § 10 Absatz 1 BauGB als Satzung. Dem
Bebauungsplan wird die beigefügte Begründung beigegeben. |
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Herr Röben fasst die Ergebnisse der Anhörung
zusammen. Er weist besonders darauf hin, dass sich die Grenze des
Geltungsbereiches in einem Abschnitt um 75 cm verlagert hat.
Da kein weiterer Diskussionsbedarf
besteht, lässt der Vorsitzende abstimmen.