Beschluss: Abstimmung: einstimmig beschlossen:

Beschlussvorschlag:

 

 

Der Rat der Stadt Jever beschließt über die diesem Beschluss beigefügten Abwägungsvorschläge zu den während der Auslegung nach § 3 Abs. 2 und  Behördenbeteiligung nach § 4 Abs. 2 Baugesetzbuch (BauGB) eingegangenen Anregungen und Hinweisen. Der Geltungsbereich wird im Bereich des Flurstückes 1050/6 der Flur 7 um 0,75 m gekürzt.

Der Rat der Stadt Jever beschließt den Bebauungsplan Nr. 90 N „Zur alten Gärtnerei" - Neufassung (Erweiterung)   gemäß § 10 Absatz 1 BauGB als Satzung. Dem Bebauungsplan wird die beigefügte Begründung beigegeben.

 

 


Herr Röben fasst die Ergebnisse der Anhörung zusammen. Er weist besonders darauf hin, dass sich die Grenze des Geltungsbereiches in einem Abschnitt um 75 cm verlagert hat.

 

Da kein weiterer Diskussionsbedarf besteht, lässt der Vorsitzende abstimmen.