Beschluss: Abstimmung: einstimmig beschlossen:

Beschlussvorschlag:

 

 

Der Rat der Stadt Jever beschließt über die diesem Beschluss beigefügten Abwägungsvorschläge zu den während der Auslegung nach § 3 Abs. 2 und  Behördenbeteiligung nach § 4 Abs. 2 Baugesetzbuch (BauGB) eingegangenen Anregungen und Hinweisen. Der Geltungsbereich wird im Bereich des Flurstückes 1050/6 der Flur 7 um 0,75 m gekürzt.

Der Rat der Stadt Jever beschließt den Bebauungsplan Nr. 90 N „Zur alten Gärtnerei" - Neufassung (Erweiterung)   gemäß § 10 Absatz 1 BauGB als Satzung. Dem Bebauungsplan wird die beigefügte Begründung beigegeben.

 

 


Der Rat der Stadt Jever beschließt ohne weitere Aussprache: