Sitzung: 13.02.2013 Ausschuss für Stadtplanung, Stadtentwicklung und Verkehr
Beschluss: Abstimmung: einstimmig beschlossen:
Vorlage: BV/0323/2011-2016
Beschlussvorschlag:
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Der Entwurf der 2. Änderung des Bebauungsplanes Nr.
63 "Schlachte/Hooksweg" mit örtlichen Bauvorschriften wird
zustimmend zur Kenntnis genommen. Die Verwaltung wird beauftragt, mit diesem Entwurf
die öffentliche Auslegung gemäß § 3 Abs. 2 BauGB und die Beteiligung der
Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 2 BauGB
durchführen. |
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Herr Röben weist darauf hin, dass im Rahmen der
Öffentlichkeitsinformation vom 28.01. bis zum 08.02.2013 keine Stellungnahmen
eingegangen seien. Daher könne der 1. Absatz des Beschlussvorschlages
entfallen.
Der Vorsitzende erteilt sodann Herrn Weydringer
vom Planteam WMW GmbH das Wort. Dieser geht anhand der dieser Niederschrift
begefügten Präsentation einführend auf die Geschichte des zugrundeliegenden
Bebauungsplanes Nr. 63 "Schlachte/Hooksweg" und dessen Zielsetzung
ein. Dieser Bereich Treidelweg habe sich in den letzten Jahren mit der Bebauung
schwer getan. Die 1. Änderung sei dann mit dem Ziel für eine bessere Einordnung
beschlossen worden. Danach habe die Stadt Jever mit dem Bebauungsplan Nr. 95
die Planung einer "Spange" zwischen Wangerländischer Straße und
Hooksweg aufgehoben.
Die nun angestrebte 2. Änderung des
Bebauungsplanes Nr. 63 solle nur für einen sehr kleinen Bereich gelten. Der
jetzige Bauteppich sei zu schmal, um das geplante Vorhaben realisieren zu
können. Der vorgesehene Erker, der ein Kernstück der Planung darstelle, rage
aus dem vorhanden Bauteppich heraus. Daher solle der Bauteppich dem geplanten
Vorhaben angepasst werden, wobei er vom Umfang her nicht größer werde. Damit
beantwortet Herr Weydringer auch die von Frau von Frommann im
Rahmen der Einwohnerfragestunde aufgeworfene Frage.
Das 2. Planungsziel sei die Ausweisung
von 2 Stellplätzen. Da dort ein barrierefreies Mehrfamilienhaus entstehen
solle, sei ein Behinderten-Stellplatz und 1 Stellplatz für Pflegepersonal
erforderlich.
Herr Weydringer erläutert anhand der Präsentation die
vorgesehenen Festsetzungen im Entwurf der Bebauungsplanänderung. Alle
Festsetzungen seien aus dem bisherigen Bebauungsplan entwickelt worden. Die
örtlichen Bauvorschriften seien ebenfalls zu einem Großteil übernommen worden.
Hier sei lediglich das zulässige Verhältnis zwischen Klinker zu Putz von 80 :
20 auf 60 : 40 angehoben worden.
Herr Lange weist darauf hin, dass die Stellplätze
und ein Nebengebäude bei der 1. Präsentation vor dem Haus angeordnet angeordnet
gewesen seien und fragt, warum dieses geändert worden sei. Der Vorsitzende
erwidert, dass dieses auf Wunsch der Anlieger erfolgt sei.
Der Vorsitzende lässt dann über den um den 1. Absatz
gekürzten Beschlussvorschlag abstimmen.