Beschluss: Abstimmung: einstimmig beschlossen:

Beschlussvorschlag:

 

 

Der Entwurf der 2. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 63 "Schlachte/Hooksweg" mit örtlichen Bauvorschriften wird zustimmend zur Kenntnis genommen.

 

Die Verwaltung wird beauftragt, mit diesem Entwurf die öffentliche Auslegung gemäß § 3 Abs. 2 BauGB und die Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 2 BauGB durchführen.

 

 


Herr Röben weist darauf hin, dass im Rahmen der Öffentlichkeitsinformation vom 28.01. bis zum 08.02.2013 keine Stellungnahmen eingegangen seien. Daher könne der 1. Absatz des Beschlussvorschlages entfallen.

 

Der Vorsitzende erteilt sodann Herrn Weydringer vom Planteam WMW GmbH das Wort. Dieser geht anhand der dieser Niederschrift begefügten Präsentation einführend auf die Geschichte des zugrundeliegenden Bebauungsplanes Nr. 63 "Schlachte/Hooksweg" und dessen Zielsetzung ein. Dieser Bereich Treidelweg habe sich in den letzten Jahren mit der Bebauung schwer getan. Die 1. Änderung sei dann mit dem Ziel für eine bessere Einordnung beschlossen worden. Danach habe die Stadt Jever mit dem Bebauungsplan Nr. 95 die Planung einer "Spange" zwischen Wangerländischer Straße und Hooksweg aufgehoben.

 

Die nun angestrebte 2. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 63 solle nur für einen sehr kleinen Bereich gelten. Der jetzige Bauteppich sei zu schmal, um das geplante Vorhaben realisieren zu können. Der vorgesehene Erker, der ein Kernstück der Planung darstelle, rage aus dem vorhanden Bauteppich heraus. Daher solle der Bauteppich dem geplanten Vorhaben angepasst werden, wobei er vom Umfang her nicht größer werde. Damit beantwortet Herr Weydringer auch die von Frau von Frommann im Rahmen der Einwohnerfragestunde aufgeworfene Frage.

 

Das 2. Planungsziel sei die Ausweisung von 2 Stellplätzen. Da dort ein barrierefreies Mehrfamilienhaus entstehen solle, sei ein Behinderten-Stellplatz und 1 Stellplatz für Pflegepersonal erforderlich.

 

Herr Weydringer erläutert anhand der Präsentation die vorgesehenen Festsetzungen im Entwurf der Bebauungsplanänderung. Alle Festsetzungen seien aus dem bisherigen Bebauungsplan entwickelt worden. Die örtlichen Bauvorschriften seien ebenfalls zu einem Großteil übernommen worden. Hier sei lediglich das zulässige Verhältnis zwischen Klinker zu Putz von 80 : 20 auf 60 : 40 angehoben worden.

 

Herr Lange weist darauf hin, dass die Stellplätze und ein Nebengebäude bei der 1. Präsentation vor dem Haus angeordnet angeordnet gewesen seien und fragt, warum dieses geändert worden sei. Der Vorsitzende erwidert, dass dieses auf Wunsch der Anlieger erfolgt sei.

 

Der Vorsitzende lässt dann über den um den 1. Absatz gekürzten Beschlussvorschlag abstimmen.