1.    Der Rat der Stadt Jever beschließt über die diesem Beschluss beigefügten Abwägungsvorschläge zu den während der Auslegung nach § 3 Abs. 2 und förmlicher Behördenbeteiligung nach § 4 Abs. 2 Baugesetzbuch (BauGB) eingegangenen Anregungen und Hinweisen.

 

2.      Der Rat der Stadt Jever beschließt den Bebauungsplan Nr. 26 „Stadtmitte/Alter Markt“ - 3. Änderung – Teilbereich westlich von-Thünen-Ufer gemäß § 10 BauGB als Satzung. Dem Bebauungsplan wird die beigefügte Begründung beigegeben.

 

 


Herr Janssen führt aus, dass das Thema in 11 öffentlichen Sitzungen, weiteren Veranstaltungen und im Internet öffentlich diskutiert worden sei. Mehr Transparenz sei eigentlich fast nicht möglich. Leider hätten nur in der letzten Planungsausschusssitzung am 02.10.13 einige Bürger davon Gebrauch gemacht, sich zu informieren und Fragen zu stellen. Eine Bürgervereinigung habe sich gegründet, die sich klar gegen einen Neubau an dieser Stelle ausspreche. Das sei in Ordnung und gehöre zu einer lebhaften Stadtdemokratie dazu. Er betone aber, dass die Entscheidung letztlich dem Rat obliege. Mit dem Satzungsbeschluss solle heute nun der letzte Schritt für die Umsetzung des Neubaus getätigt werden. Seine Fraktion habe sich in allen Sitzungen einstimmig für einen Neubau entschieden, weil man der Meinung sei, eine derartige Chance auf so hohe Zuschüsse werde man nicht wieder erhalten. Seine Fraktion sehe auch keine echte Alternative. Man wolle den Standort „Alter Markt“ erhalten und ein neues Gebäude, das energetisch auf dem neuesten Stand sei und behindertengerecht.

 

Herr Weydringer vom Planungsbüro habe in der Fachausschuss-Sitzung am 02.10. die Einwände unter die Lupe genommen und habe alle Abwägungsvorschläge sachlich und eingehend erläutert, die sich überwiegend mit der Unterbrechung der Wallanlage, Verlust von Parkplätzen, Schutz der Fledermäuse, Größe und Farbgestaltung des Gebäudes und der Beeinträchtigung des Denkmals befasst hätten. Alle Eingaben hätten aus Sicht des Planers abgewogen werden können. Somit habe der Fachausschuss bei einer Gegenstimme für den Bebauungsplan gestimmt.

 

Er wolle abschließend in Erinnerung rufen, dass der Beschluss für einen Neubau auf dem Alten Markt in der Ratssitzung am 27.09.2012 einstimmig gefasst worden sei. Der Beschluss habe gelautet:

 

Für die Altentagesstätte und die Tourismus-Information soll am bisherigen Standort Alter Markt ein neues Gebäude errichtet werden.

 

Der Raumbedarf ist dem diesem Beschluss anliegenden Konzept zu entnehmen.

 

Die Verwaltung wird gebeten, die einschlägigen Förderanträge zu stellen. Sollte die tatsächliche Förderung die beschriebene Maximalmöglichkeit weit unterschreiten, ist der Grundsatzbeschluss zum Neubau des Ahlers-Hauses zu überdenken.

 

Die Mär, dass der Betrag von 300.000,00 € nicht überschritten werden dürfe als Eigenanteil der Stadt, oder dass nicht mehr bezahlt werden dürfe, als das was eine Sanierung koste, sei nicht zutreffend. Wenn die Fördermöglichkeiten weit unterschritten würden, dann sei die Angelegenheit zu überdenken. Dieser Beschluss gelte und sei einstimmig von allen Ratsmitgliedern bei einer Enthaltung gefasst worden.

 

Zum Schluss sei nun aber Öl ins Feuer gegossen worden in einer Art und Weise, die er nicht unkommentiert stehen lassen wolle. In einem Schreiben an die Stadtverwaltung, dass auch allen Fraktionsvorsitzenden zugegangen sei, sei von einem maßgeblichen Mitglied der Bürgerinitiative folgendes gesagt worden: Zitat „Aus diesem Grund stellt sich mir der Abwägungsprozess ebenso unseriös dar, wie das ganze Verfahren zum Neubau des Ahlers-Haus selbst.“ Diesen Vorwurf weise er entschieden zurück, die Ratsmitglieder arbeiteten ehrenamtlich und das zum Teil seit vielen Jahren, opferten einen beträchtlichen Teil ihrer Freizeit und handelten nach bestem Wissen und Gewissen. So etwas habe man nicht nötig, sich sagen zu lassen.

 

Aber es sei ja noch dicker gekommen. Mit dem Einladungsschreiben des Vorsitzenden des Altertums- und Heimatvereins sei der Pfad der Sachlichkeit endgültig verlassen worden. Er schreibe in seiner Einladung von einer verantwortungslosen Haltung des Rates und der Stadtverwaltung. Die Bürgermeisterin könne er nur unterstützen, dass sie eine entsprechende Antwort in der Presse gegeben habe. Diese Stellungnahme sei in Absprache mit dem VA gegeben worden und er danke der Bürgermeisterin für ihr Rückgrat, das sie nicht nur in dieser Situation bewiesen habe. Er bezeichne diese Äußerung als Unterstellung, Anmaßung und Unverschämtheit der Verwaltung und den Ratsmitgliedern gegenüber, die hier ehrenamtlich tätig seien.

 

Herr Schönbohm führt aus, dass die SWG immer für Diskussionen in der Stadt zu möglichst allen Themen zu haben sei, sie gehörten zu einer Demokratie wie das Salz in der Suppe. Allerdings sollten sie dann auch sachlich und wahrheitsgetreu geführt werden. Halbwahrheiten und Unterstellungen brächten einen nicht weiter.

 

Die SWG beschäftige sich seit Jahren mit dem Ahlers-Haus, er wolle eine kurze Chronologie der Aktivitäten rund um das Ahlers-Haus aufführen. Man habe mehrfach Anträge bzgl. des Abstellraumes gestellt; ebenso wurden Anträge zur Reparatur und Sanierung des Gebäudes gestellt und in Eigenleistung Arbeiten durchgeführt; im Jahr 2010 wurde eine öffentliche Mitgliederversammlung zum Thema „Ahlers-Haus“ durchgeführt. Am 22.09.2010 habe man beantragt eine Grundsatzentscheidung herbeizuführen, was mit dem Gebäude in Zukunft geschehen solle. Es sei über mögliche Synergieeffekte durch Zusammenlegung mit der Bücherei diskutiert worden. Alles in allem habe man sich lange und ausgiebig mit diesem Thema auseinander gesetzt und es werde deutlich, dass man nicht leichtfertig mit diesem umgegangen sei. Ziel der Überlegungen sei immer gewesen, eine Verbesserung für die Vereine und Verbände, in ihrer Begegnungsstätte, sowie für die Toruist-Info zu erzielen.

 

Man habe in dieser Zeit die verschiedenen Möglichkeiten für das Ahlers-Haus diskutiert:

Jedoch habe man im Verlauf feststellen müssen, dass

 

  1. ein Umbau bzw. eine Sanierung im Bestand schwer umsetzbar bzw. mit immensen Kosten verbunden sei
  2. ein Neubau an gleicher Stelle mit den Interessen der Denkmalpflege kollidiere
  3. eine Nutzung von Leerständen in der Stadt nicht rentabel seien, wegen doppelter Mietkosten und teurem Umbau.

 

So sei nur Variante  

  1.  ein Neubau an der nun geplanten Stelle als Alternative übrig geblieben.

 

Im Abwägungsverfahren sei mehrfach der Eingriff in die Wallanlagen vorgebracht worden. In seinen Augen sei der Eingriff aber nicht so gravierend, es werde zu Teil im Bereich des jetzigen Gebäudes wieder gebaut, es werde ein vorhandener Parkplatz verändert, eine zur Zeit gepflasterte Waschbetonfläche überbaut. Wer den Bereich länger kenne, wisse, dass dort früher auch noch eine WC-Anlage gewesen sei, die man vor einigen Jahren abgerissen habe. Außerdem falle ein Beet mit einigen Sträuchern weg, aber im Gegenzug erhalte man ja auch wieder den freien Blick auf die Graft.

 

Ein Problem bei den Gegnern des Neubaus liege nach seinem Dafürhalten auch in der Architektur des geplanten Gebäudes. Über Geschmack lasse sich ja bekanntlich nicht streiten, aber manchmal müsse man vielleicht auch etwas Mut beweisen, das Gebäude müsse ja nicht unbedingt feuerrot werden. Sicherlich müsse man darauf achten, dass die Kosten nicht aus dem Ruder liefen, man wolle keinen Berliner Flughafen oder eine Elbphilharmonie auf jeverschem Gebiet. Schließen wolle er mit einem Zitat: „Verstand dient der Wahrnehmung der eigenen Interessen, Vernunft ist die Wahrnehmung des Gesamtinteresses“. In diesem Sinne appelliere an alle, Vernunft walten zu lassen.

 

Frau Feldmann führt aus, dass sie erstaunt gewesen sei, dass der überwiegende Teil der Bürgerinnen und Bürger, die Einwendungen gegen den Bebauungsplan erhoben hätten, in der Sitzung des Planungsausschusses am 2.10 nicht anwesend gewesen sei. Dort sei noch einmal Gelegenheit gewesen, Argumente vorzubringen sowie den überzeugenden Ausführungen des Stadtplaners, Herrn Weydringer, zuzuhören. Viele Gegenargumente seien dort entschärft worden. Ihre Fraktion habe Verständnis für die Bedenken der Bürgerinitiative, auch in Reihen gab und gebe es Bedenken. Man habe aber nicht nur Verantwortung gegenüber einem Verein, sondern auch den vielen Vereinen, Clubs und den Senioren gegenüber, die diese Begegnungsstätte nutzten. Darüber hinaus habe man Verantwortung gegenüber den Bürgerinnen und Bürgern, die vom Tourismus leben und auch ihre Fraktion wolle das Beste für die Stadt Jever.

 

Seit Mai 2012 beschäftige man sich intensiv mit dem Thema Ahlers-Haus. Es seien Alternativen, wie die Nutzung von Leerständen in der Stadt geprüft worden, Kosten-Nutzen-Analysen sowie ein Architekten-Wettbewerb seien durchgeführt worden. Die Denkmalspflege sei von Anfang an beteiligt worden und es sei der Rat von Fachleuten bezüglich des Schutzes der Fledermäuse eingeholt worden. Man habe Bürgergespräche geführt und in der öffentlichen Informationsveranstaltung der Bürgerinitiative Rede und Antwort gestanden. Ihre Fraktion versuche verantwortungsvoll zu entscheiden und darum sage man „ja“ zum Neubau, da die Vorteile überwiegen.

 

Herr Hartl weist noch einmal darauf hin, dass es sich der Rat nicht leicht gemacht habe mit dem Thema Neubau an einer der sensibelsten Stellen in der Stadt. Man könne es aber auch nicht jedem recht machen. Bei aller Polarisierung, für die er vollstes Verständnis aufbringe, sei es dennoch wichtig, am Ende ein demokratisches Votum zu akzeptieren. In einer Demokratie müsse man auch gelegentlich eine Niederlage einstecken können. Doch heute entscheide man nur über den Bebauungsplan und damit die baurechtlichen Voraussetzungen, nicht über die Finanzierung, bzw. Ausschreibung. Wenn der finanzielle Rahmen überschritten werde, müsse man ggf. in der Sache noch einmal neu diskutieren.

 

Herr Röben weist darauf hin, dass der Bebauungsplan von den Darstellungen des Flächennutzungsplanes abweiche. Gemäß § 13 a BauGB könne der Fplan im Wege der Berichtigung angepasst werden. Wenn die Ratsmitglieder im Anschluss gemäß Beschlussvorschlag abstimmten, nähmen sie ausdrücklich Kenntnis von der notwendigen Berichtigung des Flächennutzungsplanes.

 

Sodann lässt die Vorsitzende über den Beschlussvorschlag abstimmen: