Sitzung: 24.10.2013 Rat der Stadt Jever
Beschluss: Abstimmung: mehrheitlich beschlossen:
Abstimmung: Ja: 23, Nein: 7
Vorlage: BV/0452/2011-2016
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1. Der
Rat der Stadt Jever beschließt über die diesem Beschluss beigefügten
Abwägungsvorschläge zu den während der Auslegung nach § 3 Abs. 2 und
förmlicher Behördenbeteiligung nach § 4 Abs. 2 Baugesetzbuch (BauGB)
eingegangenen Anregungen und Hinweisen. 2. Der
Rat der Stadt Jever beschließt den Bebauungsplan Nr. 26 „Stadtmitte/Alter
Markt“ - 3. Änderung – Teilbereich westlich von-Thünen-Ufer gemäß § 10 BauGB
als Satzung. Dem Bebauungsplan wird die beigefügte Begründung beigegeben. |
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Herr Janssen führt aus, dass das Thema in 11
öffentlichen Sitzungen, weiteren Veranstaltungen und im Internet öffentlich
diskutiert worden sei. Mehr Transparenz sei eigentlich fast nicht möglich.
Leider hätten nur in der letzten Planungsausschusssitzung am 02.10.13 einige
Bürger davon Gebrauch gemacht, sich zu informieren und Fragen zu stellen. Eine
Bürgervereinigung habe sich gegründet, die sich klar gegen einen Neubau an
dieser Stelle ausspreche. Das sei in Ordnung und gehöre zu einer lebhaften
Stadtdemokratie dazu. Er betone aber, dass die Entscheidung letztlich dem Rat
obliege. Mit dem Satzungsbeschluss solle heute nun der letzte Schritt für die
Umsetzung des Neubaus getätigt werden. Seine Fraktion habe sich in allen
Sitzungen einstimmig für einen Neubau entschieden, weil man der Meinung sei,
eine derartige Chance auf so hohe Zuschüsse werde man nicht wieder erhalten.
Seine Fraktion sehe auch keine echte Alternative. Man wolle den Standort „Alter
Markt“ erhalten und ein neues Gebäude, das energetisch auf dem neuesten Stand
sei und behindertengerecht.
Herr Weydringer vom Planungsbüro habe in
der Fachausschuss-Sitzung am 02.10. die Einwände unter die Lupe genommen und
habe alle Abwägungsvorschläge sachlich und eingehend erläutert, die sich
überwiegend mit der Unterbrechung der Wallanlage, Verlust von Parkplätzen,
Schutz der Fledermäuse, Größe und Farbgestaltung des Gebäudes und der
Beeinträchtigung des Denkmals befasst hätten. Alle Eingaben hätten aus Sicht
des Planers abgewogen werden können. Somit habe der Fachausschuss bei einer
Gegenstimme für den Bebauungsplan gestimmt.
Er wolle abschließend in Erinnerung
rufen, dass der Beschluss für einen Neubau auf dem Alten Markt in der
Ratssitzung am 27.09.2012 einstimmig gefasst worden sei. Der Beschluss habe
gelautet:
Für
die Altentagesstätte und die Tourismus-Information soll am bisherigen Standort
Alter Markt ein neues Gebäude errichtet werden.
Der
Raumbedarf ist dem diesem Beschluss anliegenden Konzept zu entnehmen.
Die
Verwaltung wird gebeten, die einschlägigen Förderanträge zu stellen. Sollte die
tatsächliche Förderung die beschriebene Maximalmöglichkeit weit unterschreiten,
ist der Grundsatzbeschluss zum Neubau des Ahlers-Hauses zu überdenken.
Die Mär, dass der Betrag von 300.000,00
€ nicht überschritten werden dürfe als Eigenanteil der Stadt, oder dass nicht
mehr bezahlt werden dürfe, als das was eine Sanierung koste, sei nicht
zutreffend. Wenn die Fördermöglichkeiten weit unterschritten würden, dann sei
die Angelegenheit zu überdenken. Dieser Beschluss gelte und sei einstimmig von
allen Ratsmitgliedern bei einer Enthaltung gefasst worden.
Zum Schluss sei nun aber Öl ins Feuer
gegossen worden in einer Art und Weise, die er nicht unkommentiert stehen
lassen wolle. In einem Schreiben an die Stadtverwaltung, dass auch allen
Fraktionsvorsitzenden zugegangen sei, sei von einem maßgeblichen Mitglied der
Bürgerinitiative folgendes gesagt worden: Zitat „Aus diesem Grund stellt
sich mir der Abwägungsprozess ebenso unseriös dar, wie das ganze Verfahren zum
Neubau des Ahlers-Haus selbst.“ Diesen Vorwurf weise er entschieden zurück,
die Ratsmitglieder arbeiteten ehrenamtlich und das zum Teil seit vielen Jahren,
opferten einen beträchtlichen Teil ihrer Freizeit und handelten nach bestem
Wissen und Gewissen. So etwas habe man nicht nötig, sich sagen zu lassen.
Aber es sei ja noch dicker gekommen. Mit
dem Einladungsschreiben des Vorsitzenden des Altertums- und Heimatvereins sei
der Pfad der Sachlichkeit endgültig verlassen worden. Er schreibe in seiner
Einladung von einer verantwortungslosen Haltung des Rates und der
Stadtverwaltung. Die Bürgermeisterin könne er nur unterstützen, dass sie eine
entsprechende Antwort in der Presse gegeben habe. Diese Stellungnahme sei in
Absprache mit dem VA gegeben worden und er danke der Bürgermeisterin für ihr
Rückgrat, das sie nicht nur in dieser Situation bewiesen habe. Er bezeichne
diese Äußerung als Unterstellung, Anmaßung und Unverschämtheit der Verwaltung
und den Ratsmitgliedern gegenüber, die hier ehrenamtlich tätig seien.
Herr Schönbohm führt aus, dass die SWG immer für
Diskussionen in der Stadt zu möglichst allen Themen zu haben sei, sie gehörten
zu einer Demokratie wie das Salz in der Suppe. Allerdings sollten sie dann auch
sachlich und wahrheitsgetreu geführt werden. Halbwahrheiten und Unterstellungen
brächten einen nicht weiter.
Die SWG beschäftige sich seit Jahren mit
dem Ahlers-Haus, er wolle eine kurze Chronologie der Aktivitäten rund um das
Ahlers-Haus aufführen. Man habe mehrfach Anträge bzgl. des Abstellraumes
gestellt; ebenso wurden Anträge zur Reparatur und Sanierung des Gebäudes
gestellt und in Eigenleistung Arbeiten durchgeführt; im Jahr 2010 wurde eine
öffentliche Mitgliederversammlung zum Thema „Ahlers-Haus“ durchgeführt. Am
22.09.2010 habe man beantragt eine Grundsatzentscheidung herbeizuführen, was
mit dem Gebäude in Zukunft geschehen solle. Es sei über mögliche
Synergieeffekte durch Zusammenlegung mit der Bücherei diskutiert worden. Alles
in allem habe man sich lange und ausgiebig mit diesem Thema auseinander gesetzt
und es werde deutlich, dass man nicht leichtfertig mit diesem umgegangen sei.
Ziel der Überlegungen sei immer gewesen, eine Verbesserung für die Vereine und
Verbände, in ihrer Begegnungsstätte, sowie für die Toruist-Info zu erzielen.
Man habe in dieser Zeit die
verschiedenen Möglichkeiten für das Ahlers-Haus diskutiert:
Jedoch habe man im Verlauf feststellen
müssen, dass
- ein
Umbau bzw. eine Sanierung im Bestand schwer umsetzbar bzw. mit immensen
Kosten verbunden sei
- ein Neubau an gleicher Stelle mit
den Interessen der Denkmalpflege kollidiere
- eine Nutzung von Leerständen in der
Stadt nicht rentabel seien, wegen doppelter Mietkosten und teurem Umbau.
So sei nur Variante
- ein Neubau an der nun geplanten Stelle
als Alternative übrig geblieben.
Im Abwägungsverfahren sei mehrfach der
Eingriff in die Wallanlagen vorgebracht worden. In seinen Augen sei der
Eingriff aber nicht so gravierend, es werde zu Teil im Bereich des jetzigen
Gebäudes wieder gebaut, es werde ein vorhandener Parkplatz verändert, eine zur
Zeit gepflasterte Waschbetonfläche überbaut. Wer den Bereich länger kenne,
wisse, dass dort früher auch noch eine WC-Anlage gewesen sei, die man vor
einigen Jahren abgerissen habe. Außerdem falle ein Beet mit einigen Sträuchern
weg, aber im Gegenzug erhalte man ja auch wieder den freien Blick auf die
Graft.
Ein Problem bei den Gegnern des Neubaus
liege nach seinem Dafürhalten auch in der Architektur des geplanten Gebäudes.
Über Geschmack lasse sich ja bekanntlich nicht streiten, aber manchmal müsse
man vielleicht auch etwas Mut beweisen, das Gebäude müsse ja nicht unbedingt
feuerrot werden. Sicherlich müsse man darauf achten, dass die Kosten nicht aus
dem Ruder liefen, man wolle keinen Berliner Flughafen oder eine Elbphilharmonie
auf jeverschem Gebiet. Schließen wolle er mit einem Zitat: „Verstand dient der Wahrnehmung
der eigenen Interessen, Vernunft ist die Wahrnehmung des Gesamtinteresses“. In
diesem Sinne appelliere an alle, Vernunft walten zu lassen.
Frau Feldmann führt aus, dass sie erstaunt gewesen
sei, dass der überwiegende Teil der Bürgerinnen und Bürger, die Einwendungen
gegen den Bebauungsplan erhoben hätten, in der Sitzung des Planungsausschusses
am 2.10 nicht anwesend gewesen sei. Dort sei noch einmal Gelegenheit gewesen,
Argumente vorzubringen sowie den überzeugenden Ausführungen des Stadtplaners,
Herrn Weydringer, zuzuhören. Viele Gegenargumente seien dort entschärft worden.
Ihre Fraktion habe Verständnis für die Bedenken der Bürgerinitiative, auch in
Reihen gab und gebe es Bedenken. Man habe aber nicht nur Verantwortung
gegenüber einem Verein, sondern auch den vielen Vereinen, Clubs und den
Senioren gegenüber, die diese Begegnungsstätte nutzten. Darüber hinaus habe man
Verantwortung gegenüber den Bürgerinnen und Bürgern, die vom Tourismus leben
und auch ihre Fraktion wolle das Beste für die Stadt Jever.
Seit Mai 2012 beschäftige man sich
intensiv mit dem Thema Ahlers-Haus. Es seien Alternativen, wie die Nutzung von
Leerständen in der Stadt geprüft worden, Kosten-Nutzen-Analysen sowie ein
Architekten-Wettbewerb seien durchgeführt worden. Die Denkmalspflege sei von
Anfang an beteiligt worden und es sei der Rat von Fachleuten bezüglich des
Schutzes der Fledermäuse eingeholt worden. Man habe Bürgergespräche geführt und
in der öffentlichen Informationsveranstaltung der Bürgerinitiative Rede und
Antwort gestanden. Ihre Fraktion versuche verantwortungsvoll zu entscheiden und
darum sage man „ja“ zum Neubau, da die Vorteile überwiegen.
Herr Hartl weist noch einmal darauf hin, dass es
sich der Rat nicht leicht gemacht habe mit dem Thema Neubau an einer der sensibelsten
Stellen in der Stadt. Man könne es aber auch nicht jedem recht machen. Bei
aller Polarisierung, für die er vollstes Verständnis aufbringe, sei es dennoch
wichtig, am Ende ein demokratisches Votum zu akzeptieren. In einer Demokratie
müsse man auch gelegentlich eine Niederlage einstecken können. Doch heute
entscheide man nur über den Bebauungsplan und damit die baurechtlichen
Voraussetzungen, nicht über die Finanzierung, bzw. Ausschreibung. Wenn der
finanzielle Rahmen überschritten werde, müsse man ggf. in der Sache noch einmal
neu diskutieren.
Herr Röben weist darauf hin, dass der
Bebauungsplan von den Darstellungen des Flächennutzungsplanes abweiche. Gemäß §
13 a BauGB könne der Fplan im Wege der Berichtigung angepasst werden. Wenn die
Ratsmitglieder im Anschluss gemäß Beschlussvorschlag abstimmten, nähmen sie
ausdrücklich Kenntnis von der notwendigen Berichtigung des
Flächennutzungsplanes.
Sodann lässt die Vorsitzende über
den Beschlussvorschlag abstimmen: