Beschluss: Abstimmung: mehrheitlich beschlossen:

Abstimmung: Ja: 5, Enthaltungen: 1

Beschlussvorschlag:

 

 

Den vorgestellten Vorentwürfen der 2. Änderung des Flächennutzungsplanes 2009 der Stadt Jever und des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes Nr. 100 „Sondergebiet Biogas Alt-Moorwarfen“ wird zugestimmt.

 

Die Verwaltung wird beauftragt, mit den Vorentwürfen die frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung gemäß § 3 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB) und die frühzeitige Behördenbeteiligung gemäß § 4 Abs. 1 BauGB im Parallelverfahren nach § 4 a Abs. 1 BauGB durchzuführen.

 

 


Der Vorsitzende erteilt Herrn Mosebach das Wort, der anhand der dieser Niederschrift beigefügten Präsentation das Plangebiet, den Anlass und die Ziele der 2. Flächennutzungsplanänderung und des Bebauungsplanes Nr. 100 aufzeigt und die einzelnen Planvorentwürfe vorstellt.

 

Zulässig seien nur NawaRo-Inputstoffe. Auf Nachfrage von Herrn Udo Albers erklärt Herr Mosebach, dass auch Anteile von Gülle als Inputstoffe zulässig seien.

 

Er führt aus, dass die Leistung von Biogasanlagen früher nach elektrischer Leistung bemessen worden sei. Da die Blockheizkraftwerke immer effizienter geworden seien, habe der Gesetzgeber die Regelungen auf die Höhe des erzeugten Biogases in Normkubikmeter umgestellt. Bei dieser Biogasanlage werde die Biogaserzeugung auf 5,8 Millionen Normkubikmeter gedeckelt.

 

Herr Udo Albers erkundigt sich nach dem städtebaulichen Vertrag, der noch zu schließen sei. Bürgermeister Albers erwidert, dass nach abschließender  Beschlussfassung über den Beschlussvorschlag der städtebauliche Vertrag erarbeitet und den Gremien vorgelegt werde.

 

Frau Feldmann fragt, ob Platz für eine weitere Anlage im Geltungsbereich vorhanden wäre. Dieses wird verneint.

 

Herr Brader führt aus, dass er im Jahr 2001 die erste Biogasanlage gebaut habe. Da die Förderung nach dem Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) nach 20 Jahren ablaufe, sei ab 2021 eine Stromeinspeisung nicht mehr möglich. Ab 2021 solle dann das Biogas aufbereitet und in das Gasnetz eingespeist werden. Dafür solle in dem Bebauungsplan eine Fläche vorgesehen werden. Auch er weist darauf hin, dass die Bemessungsgrundlage die Jahresproduktion des Biogases in Normkubikmeter sei. Seine heutige Gasproduktion werde im Rahmen des Bebauungsplanes festgeschrieben, so dass eine Erweiterung der Biogasanlage nicht möglich sei. Derzeit  werden an dem Standort 2 Blockheizkraftwerke (BHKW) betrieben. Die Abwärme der 2 BHKW werde für 1 Wärmenetz zur Beheizung der benachbarten Häuser verwendet und für eine Holztrocknung. Es seit geplant, die Gärreste aus der Biogasanlage, die heute noch auf seine Ländereien aufgebracht werden, zu trocknen und zu Pellets zu verarbeiten, um diese als Brennstoff zu verwenden. Es gebe nachweislich in Niedersachsen zu wenig Flächen für die Ausbringung von Gülle, so dass diese bereits in Nachbarländer verbracht werden. Durch Trocknung würden die Mengen verringert, was sich auf die Transportkosten auswirken würde. Außerdem würde die Verarbeitung zu Pellets die Lage entschärfen. Dafür sollen auch Flächen mit eingeplant werden. Der Vorsitzende begrüßt diese Planung.

 

Herr Lange erklärt, dass die Anlage modernisiert werde und der Input sich dadurch erhöhen müsse. Herr Brader erwidert, dass der Input sich nicht verändere. Er führt aus, dass 20 – 25 % der Inputmaterialien Mais seien, 25 % Gülle oder Festmist und 50 % aus Landschaftspflegematerial und Grasschnitt von verschiedenen Anlieferern, z.B. den Gemeinden.

 

Herr Udo Albers merkt an, dass die vorhandene Anlage zwar nicht erweitert, aber „frisiert“ werde. Dieser Aussage widerspricht Herr Brader. Herr Mosebach ergänzt, dass die jetzige Biogasproduktion planungsrechtlich festgeschrieben werde. Die Anlage werde nicht vergrößert. Bürgermeister Albers weist darauf hin, dass dieses im städtebaulichen Vertrag verbindlich festgelegt werde.

 

Der Ausschuss empfiehlt  folgende Beschlussfassung: