Sitzung: 10.06.2015 Ausschuss für Stadtplanung, Stadtentwicklung und Verkehr
Beschluss: Abstimmung: mehrheitlich beschlossen:
Abstimmung: Ja: 5, Enthaltungen: 1
Vorlage: BV/0957/2011-2016
Beschlussvorschlag:
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Den vorgestellten Vorentwürfen der 2. Änderung des
Flächennutzungsplanes 2009 der Stadt Jever und des vorhabenbezogenen
Bebauungsplanes Nr. 100 „Sondergebiet Biogas Alt-Moorwarfen“ wird zugestimmt. Die Verwaltung wird beauftragt, mit den Vorentwürfen
die frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung gemäß § 3 Abs. 1 Baugesetzbuch
(BauGB) und die frühzeitige Behördenbeteiligung gemäß § 4 Abs. 1 BauGB im Parallelverfahren
nach § 4 a Abs. 1 BauGB durchzuführen. |
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Der Vorsitzende erteilt Herrn Mosebach das Wort,
der anhand der dieser Niederschrift beigefügten Präsentation das
Plangebiet, den Anlass und die Ziele der 2. Flächennutzungsplanänderung und des
Bebauungsplanes Nr. 100 aufzeigt und die einzelnen Planvorentwürfe vorstellt.
Zulässig seien nur NawaRo-Inputstoffe.
Auf Nachfrage von Herrn Udo Albers erklärt Herr Mosebach, dass
auch Anteile von Gülle als Inputstoffe zulässig seien.
Er führt aus, dass die Leistung von Biogasanlagen früher nach
elektrischer Leistung bemessen worden sei. Da die Blockheizkraftwerke immer
effizienter geworden seien, habe der Gesetzgeber die Regelungen auf die Höhe
des erzeugten Biogases in Normkubikmeter umgestellt. Bei dieser Biogasanlage
werde die Biogaserzeugung auf 5,8 Millionen Normkubikmeter gedeckelt.
Herr Udo Albers erkundigt sich nach dem städtebaulichen
Vertrag, der noch zu schließen sei. Bürgermeister Albers erwidert, dass
nach abschließender Beschlussfassung
über den Beschlussvorschlag der städtebauliche Vertrag erarbeitet und den
Gremien vorgelegt werde.
Frau Feldmann fragt, ob Platz für eine weitere Anlage
im Geltungsbereich vorhanden wäre. Dieses wird verneint.
Herr Brader führt aus, dass er im Jahr 2001
die erste Biogasanlage gebaut habe. Da die Förderung nach dem
Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) nach 20 Jahren ablaufe, sei ab 2021 eine
Stromeinspeisung nicht mehr möglich. Ab 2021 solle dann das Biogas aufbereitet
und in das Gasnetz eingespeist werden. Dafür solle in dem Bebauungsplan eine
Fläche vorgesehen werden. Auch er weist darauf hin, dass die
Bemessungsgrundlage die Jahresproduktion des Biogases in Normkubikmeter sei.
Seine heutige Gasproduktion werde im Rahmen des Bebauungsplanes
festgeschrieben, so dass eine Erweiterung der Biogasanlage nicht möglich sei.
Derzeit werden an dem Standort 2
Blockheizkraftwerke (BHKW) betrieben. Die Abwärme der 2 BHKW werde für 1
Wärmenetz zur Beheizung der benachbarten Häuser verwendet und für eine
Holztrocknung. Es seit geplant, die Gärreste aus der Biogasanlage, die heute
noch auf seine Ländereien aufgebracht werden, zu trocknen und zu Pellets zu
verarbeiten, um diese als Brennstoff zu verwenden. Es gebe nachweislich in
Niedersachsen zu wenig Flächen für die Ausbringung von Gülle, so dass diese
bereits in Nachbarländer verbracht werden. Durch Trocknung würden die Mengen
verringert, was sich auf die Transportkosten auswirken würde. Außerdem würde
die Verarbeitung zu Pellets die Lage entschärfen. Dafür sollen auch Flächen mit
eingeplant werden. Der Vorsitzende begrüßt diese Planung.
Herr Lange erklärt, dass die Anlage modernisiert
werde und der Input sich dadurch erhöhen müsse. Herr Brader erwidert,
dass der Input sich nicht verändere. Er führt aus, dass 20 – 25 % der
Inputmaterialien Mais seien, 25 % Gülle oder Festmist und 50 % aus
Landschaftspflegematerial und Grasschnitt von verschiedenen Anlieferern, z.B.
den Gemeinden.
Herr Udo Albers merkt an, dass die vorhandene Anlage
zwar nicht erweitert, aber „frisiert“ werde. Dieser Aussage widerspricht Herr
Brader. Herr Mosebach ergänzt, dass die jetzige Biogasproduktion
planungsrechtlich festgeschrieben werde. Die Anlage werde nicht vergrößert. Bürgermeister
Albers weist darauf hin, dass dieses im städtebaulichen Vertrag verbindlich
festgelegt werde.
Der Ausschuss empfiehlt folgende Beschlussfassung: