Beschluss: Abstimmung: einstimmig beschlossen:

Beschlussvorschlag:

 

 

Den von der Verwaltung vorgestellten Vorgaben gemäß Anlage zu der Beschlussvorlage wird zugestimmt. Diese Vorgaben sollen den Architekturbüros als Orientierungshilfe für die städtebauliche Entwicklung an diesem Standort dienen.

Als hartes Kriterium ist die Fassade zum Schlosserplatz zeigend als Lochfassade auszuführen. Die erforderliche Stellplätze sind nachzuweisen, da die Stadt Jever einer Ablösung von Stellplätzen nicht zustimmen wird.

 

Eine weiches Kriterium ist der Wunsch nach der Erhaltung und Sanierung der Bestandsfassade.

 

Die Verwaltung wird beauftragt, diese Vorgaben an den Landkreis Friesland zu übermitteln.

 

 


Herr Größ führt zur Beschlussvorlage aus und erläutert die Planungen des Landkreises hinsichtlich des Realisierungswettbewerbes für das Verwaltungsgebäude im nördlichen Bereich zum Schlosserplatz hin und des Ideenwettbewerbes für den südlichen Bereich entlang des Philosophenweges. Die Stadt Jever habe hier, da es sich um einen unbeplanten Innenbereich nach § 34 Baugesetzbuch handele, die Planungshoheit.

 

Ein möglicher Wettbewerbssieger werde sicherlich auf die Stadt Jever zukommen, um sein Konzept umzusetzen. Um keine bösen Überraschungen zu erleben, sei es angeraten, dass die Stadt frühzeitig ihre Vorstellungen und Wünsche an den Landkreis übermittele.

 

Die Verwaltung vertrete die Auffassung, dass mögliche Planungen sich dort in den baulichen Bestand einfügen sollten. Daher habe man zum Schlosserplatz hin eine Baulinie vorgesehen, um die dortige Raumkante wieder aufzunehmen. Herr Größ erläutert anhand der Planzeichnung, dass im vorderen Bereich zum Schlosserplatz hin eine Gebäudehöhe von bis zu 13 m und eine Dachneigung größer 20 ° festgesetzt werden sollte. Daran anschließend sollte im hinteren Bereich, der nicht unterbrochen sei, weil der Raumbedarf des Landkreises noch nicht klar sei, solle eine Gebäudehöhe von maximal 10 m möglich sein. Diese Festsetzungen sollen für den Bereich des Realisierungswettbewerbes gelten.

 

Für den Bereich des Ideenwettbewerbes werde eine Firsthöhe von bis zu 9 m und eine Traufhöhe von bis zu 5,50 m als notwendig angesehen. Dieses habe man aus der Umgebungsbebauung abgeleitet. Die sich aus den verschiedenen Höhe ergebende Abstaffelung sei auch jetzt schon vorhanden. Am Schlosserplatz sei die Gebäudehöhe am höchstens und werde dann im weiteren Verlauf des Philosophenweges niedriger.

 

Außerdem befinde sich dort jetzt eine Grünzone mit altem Baumbestand, die erhalten bleiben solle. Diese sei als zu berücksichtigende Vorgabe mit aufgenommen worden.

 

Herr Größ weist darauf hin, dass diese Vorgaben in Abstimmung mit dem Denkmalpfleger, Herrn Juister, entwickelt worden sei. Seine Empfehlungen seien mit eingeflossen.

 

Herr Udo Albers erkundigt sich, ob man auch auf die Fassadengestaltung Einfluss nehmen könne. Herr Größ erwidert, dass der Denkmalpfleger den Erhalt einer Lochfassade vorgegeben habe. Dieses bedeute, dass ein Massivmauerwerk mit Fenstern errichtet werden müsse. Die Frage von Herrn Albers, ob das Mauerwerk verputzt sein könne, wird von Herrn Größ bejaht.

 

Bürgermeister Albers führt aus, dass es 2 Möglichkeiten gebe, die Vorgaben an den Landkreis zu übermitteln. Die eine sei, dass man dem Landkreis mitteile, dass die mitgeteilten Vorgaben unumstößlich seien, die andere, dass die Vorgaben die Wunschvorstellung der Stadt sei, wenn aber ein genialer Vorschlag vorgelegt werde, man von den Vorgaben durchaus abweichen könne. Es sollte ein klares Signal geben, wo die Schmerzgrenze der Stadt liege. Man solle aber nur soweit gehen, dass die Vorstellungen des Denkmalpflegers berücksichtigt werden. Wenn das Gebäude an der selben Stelle errichtet werden solle, dann auch nur mit einer Lochfassade und nicht mit einer Glasfassade. Dieses solle die Stadt durchaus als eigene Forderung aufnehmen.

 

Herr Andersen schließt sich grundsätzlich der Aussage des Bürgermeisters an, regt aber an, dass die Fassade erhalten bleiben und saniert werden solle. Ihm gehe es darum, dass in Jever die alten Fassaden erhalten bleiben. Darauf müsse mehr geachtet werden. Hier solle aber nur die Vorderfront erhalten und wiederhergestellt werden. Die vorgeschlagenen Vorgaben seien seiner Ansicht nach freizügig genug. Die notwendigen Stellplätze sollten auf dem Grundstück ausgewiesen werden.

 

Herr Janßen begrüßt, dass die Stadt frühzeitig eingebunden worden sei. Die Vorgaben seien so, wie vorgestellt, in Ordnung. Auch er spricht sich für einen Erhalt der Fassade und der Berücksichtigung der Vorgaben des Denkmalpflegers aus.

 

Frau Feldmann spricht sich ebenfalls dafür aus, die Fassade zu erhalten. Da im Preisgericht die Stadt nur 2 der 8 Preisrichter stelle, sei es notwendig, die Vorgaben der Stadt vorher zu übermitteln.

 

Der Vorsitzende fasst zusammen, dass die von Herrn Gröss vorgestellten Vorgaben mit dem Wunsch von Herrn Andersen kombiniert werden sollen. Herr Drees wendet ein, dass die jetzige Fassade nur 2-geschossig ausgeführt sei, die neue aber 3-geschossig werden solle. Er äußert den Wunsch, dieses nicht verbindlich vorzugeben. Aufgrund der vorliegenden Stellungnahme des Denkmalpflegers sei dieses durchaus zulässig.

 

Herr Andersen erwidert, dass er diese Vorgabe als Bedingung ansehe. Bei der Stadtmädchenschule (Oberstufengebäude des Mariengymnasiums) sei es dem Landkreis auch gelungen, die Fassade zu erhalten und zu sanieren. Er sehe es als jeversches Problem an, dass zunehmend alte Bausubstanz vernichtet werde. Der Schlosserplatz weise überwiegend alte Bausubstanz auf. Er beantragt, diesen Wunsch als Bedingung aufzunehmen.

 

Herr Drees gibt zu bedenken, dass bei Nichtbefolgung dieser Bedingung all diejenigen Teilnehmer vom Wettbewerb ausgeschlossen werden müssen, die sich nicht einhalten. Herr Größ schlägt vor, die Lochfassade zwingend vorzugeben und den Wunsch zu übermitteln, dass die alte Fassade erhalten bleibe bzw. saniert werde.

 

In der Folge wird über die vom Landkreis zu schaffenden Stellplätze für Mitarbeiter und Besucher diskutiert. Der Ausschuss kommt überein, dass als Vorgabe aufgenommen werden soll, dass die Parkplätze auf dem Grundstück oder an anderer Stelle nachgewiesen werden müssen, da die Stadt Jever einer Ablösung von Stellplätzen nicht zustimmen werde.

 

Herr Lange weist in diesem Zusammenhang darauf hin, dass die Zuwegung sehr eng sei, so dass dort nicht am Philosophenweg geparkt werden könne.

 

Der Vorsitzende lässt dann über die erweiterte Beschlussempfehlung mit den zusätzlichen Vorgaben abstimmen.