Sitzung: 24.06.2015 Ausschuss für Stadtplanung, Stadtentwicklung und Verkehr
Beschluss: Abstimmung: einstimmig beschlossen:
Vorlage: BV/0971/2011-2016
Beschlussvorschlag:
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Den von der Verwaltung vorgestellten Vorgaben gemäß
Anlage zu der Beschlussvorlage
wird zugestimmt. Diese Vorgaben sollen den Architekturbüros als
Orientierungshilfe für die städtebauliche Entwicklung an diesem Standort
dienen. Als hartes
Kriterium ist die Fassade zum Schlosserplatz zeigend als Lochfassade
auszuführen. Die erforderliche Stellplätze sind nachzuweisen, da die Stadt
Jever einer Ablösung von Stellplätzen nicht zustimmen wird. Eine
weiches Kriterium ist der Wunsch nach der Erhaltung und Sanierung der
Bestandsfassade. Die Verwaltung wird beauftragt, diese Vorgaben an
den Landkreis Friesland zu übermitteln. |
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Herr Größ führt zur Beschlussvorlage aus und
erläutert die Planungen des Landkreises hinsichtlich des
Realisierungswettbewerbes für das Verwaltungsgebäude im nördlichen Bereich zum
Schlosserplatz hin und des Ideenwettbewerbes für den südlichen Bereich entlang
des Philosophenweges. Die Stadt Jever habe hier, da es sich um einen
unbeplanten Innenbereich nach § 34 Baugesetzbuch handele, die Planungshoheit.
Ein möglicher Wettbewerbssieger werde
sicherlich auf die Stadt Jever zukommen, um sein Konzept umzusetzen. Um keine
bösen Überraschungen zu erleben, sei es angeraten, dass die Stadt frühzeitig
ihre Vorstellungen und Wünsche an den Landkreis übermittele.
Die Verwaltung vertrete die Auffassung,
dass mögliche Planungen sich dort in den baulichen Bestand einfügen sollten.
Daher habe man zum Schlosserplatz hin eine Baulinie vorgesehen, um die dortige
Raumkante wieder aufzunehmen. Herr Größ erläutert anhand der Planzeichnung,
dass im vorderen Bereich zum Schlosserplatz hin eine Gebäudehöhe von bis zu 13
m und eine Dachneigung größer 20 ° festgesetzt werden sollte. Daran
anschließend sollte im hinteren Bereich, der nicht unterbrochen sei, weil der
Raumbedarf des Landkreises noch nicht klar sei, solle eine Gebäudehöhe von
maximal 10 m möglich sein. Diese Festsetzungen sollen für den Bereich des
Realisierungswettbewerbes gelten.
Für den Bereich des Ideenwettbewerbes
werde eine Firsthöhe von bis zu 9 m und eine Traufhöhe von bis zu 5,50 m als
notwendig angesehen. Dieses habe man aus der Umgebungsbebauung abgeleitet. Die
sich aus den verschiedenen Höhe ergebende Abstaffelung sei auch jetzt schon
vorhanden. Am Schlosserplatz sei die Gebäudehöhe am höchstens und werde dann im
weiteren Verlauf des Philosophenweges niedriger.
Außerdem befinde sich dort jetzt eine
Grünzone mit altem Baumbestand, die erhalten bleiben solle. Diese sei als zu
berücksichtigende Vorgabe mit aufgenommen worden.
Herr Größ weist darauf hin, dass diese Vorgaben
in Abstimmung mit dem Denkmalpfleger, Herrn Juister, entwickelt worden sei.
Seine Empfehlungen seien mit eingeflossen.
Herr Udo Albers erkundigt sich, ob man auch auf die
Fassadengestaltung Einfluss nehmen könne. Herr Größ erwidert, dass der Denkmalpfleger
den Erhalt einer Lochfassade vorgegeben habe. Dieses bedeute, dass ein
Massivmauerwerk mit Fenstern errichtet werden müsse. Die Frage von Herrn
Albers, ob das Mauerwerk verputzt sein könne, wird von Herrn Größ
bejaht.
Bürgermeister Albers führt aus, dass es 2 Möglichkeiten
gebe, die Vorgaben an den Landkreis zu übermitteln. Die eine sei, dass man dem
Landkreis mitteile, dass die mitgeteilten Vorgaben unumstößlich seien, die
andere, dass die Vorgaben die Wunschvorstellung der Stadt sei, wenn aber ein
genialer Vorschlag vorgelegt werde, man von den Vorgaben durchaus abweichen
könne. Es sollte ein klares Signal geben, wo die Schmerzgrenze der Stadt liege.
Man solle aber nur soweit gehen, dass die Vorstellungen des Denkmalpflegers
berücksichtigt werden. Wenn das Gebäude an der selben Stelle errichtet werden
solle, dann auch nur mit einer Lochfassade und nicht mit einer Glasfassade.
Dieses solle die Stadt durchaus als eigene Forderung aufnehmen.
Herr Andersen schließt sich grundsätzlich der Aussage
des Bürgermeisters an, regt aber an, dass die Fassade erhalten bleiben und
saniert werden solle. Ihm gehe es darum, dass in Jever die alten
Fassaden erhalten bleiben. Darauf müsse mehr geachtet werden. Hier solle aber
nur die Vorderfront erhalten und wiederhergestellt werden. Die vorgeschlagenen
Vorgaben seien seiner Ansicht nach freizügig genug. Die notwendigen Stellplätze
sollten auf dem Grundstück ausgewiesen werden.
Herr Janßen begrüßt, dass die Stadt frühzeitig
eingebunden worden sei. Die Vorgaben seien so, wie vorgestellt, in Ordnung.
Auch er spricht sich für einen Erhalt der Fassade und der
Berücksichtigung der Vorgaben des Denkmalpflegers aus.
Frau Feldmann spricht sich ebenfalls dafür aus, die
Fassade zu erhalten. Da im Preisgericht die Stadt nur 2 der 8 Preisrichter
stelle, sei es notwendig, die Vorgaben der Stadt vorher zu übermitteln.
Der Vorsitzende fasst zusammen, dass die von Herrn
Gröss vorgestellten Vorgaben mit dem Wunsch von Herrn Andersen kombiniert
werden sollen. Herr Drees wendet ein, dass die jetzige Fassade nur
2-geschossig ausgeführt sei, die neue aber 3-geschossig werden solle. Er äußert
den Wunsch, dieses nicht verbindlich vorzugeben. Aufgrund der vorliegenden
Stellungnahme des Denkmalpflegers sei dieses durchaus zulässig.
Herr Andersen erwidert, dass er diese Vorgabe
als Bedingung ansehe. Bei der Stadtmädchenschule (Oberstufengebäude des
Mariengymnasiums) sei es dem Landkreis auch gelungen, die Fassade zu erhalten
und zu sanieren. Er sehe es als jeversches Problem an, dass zunehmend
alte Bausubstanz vernichtet werde. Der Schlosserplatz weise überwiegend alte
Bausubstanz auf. Er beantragt, diesen Wunsch als Bedingung aufzunehmen.
Herr Drees gibt zu bedenken, dass bei
Nichtbefolgung dieser Bedingung all diejenigen Teilnehmer vom Wettbewerb
ausgeschlossen werden müssen, die sich nicht einhalten. Herr Größ
schlägt vor, die Lochfassade zwingend vorzugeben und den Wunsch zu übermitteln,
dass die alte Fassade erhalten bleibe bzw. saniert werde.
In der Folge wird über die vom Landkreis
zu schaffenden Stellplätze für Mitarbeiter und Besucher diskutiert. Der
Ausschuss kommt überein, dass als Vorgabe aufgenommen werden soll, dass die
Parkplätze auf dem Grundstück oder an anderer Stelle nachgewiesen werden
müssen, da die Stadt Jever einer Ablösung von Stellplätzen nicht zustimmen
werde.
Herr Lange weist in diesem Zusammenhang darauf
hin, dass die Zuwegung sehr eng sei, so dass dort nicht am Philosophenweg
geparkt werden könne.
Der Vorsitzende lässt dann über die erweiterte
Beschlussempfehlung mit den zusätzlichen Vorgaben abstimmen.