Beschluss: Abstimmung: mehrheitlich beschlossen:

Abstimmung: Ja: 6, Nein: 1

Beschlussvorschlag:

 

1.    Der Verwaltungsausschuss beschließt die dieser Beschlussvorlage beigefügten Abwägungsvorschläge zu den während der frühzeitigen Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung nach § 3 Abs. 1 und § 4 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB) eingegangenen Anregungen und Hinweisen.

2.    Der Verwaltungsausschuss beschließt die öffentliche Auslegung des Entwurfs der 2. Änderung des Flächennutzungsplanes 2009 nebst Begründung und Umweltbericht gemäß § 3 Abs. 2 BauGB (Auslegungsbeschluss) und die Behördenbeteiligung gemäß § 4 Abs. 2 BauGB.

 


Der Vorsitzende begrüßt zu diesem und dem folgenden Tagesordnungspunkt Herrn Brader als Antragsteller für den vorhabenbezogenen Bebauungsplan und Herrn Korte vom Planungsbüro Diekmann & Mosebach. Der Vorsitzende erklärt einführend, dass sich dieser Ausschuss bereits mehrmals mit diesem Thema beschäftigt hat und schlägt vor, diesen Tagesordnungspunkt zusammen mit dem nachfolgenden Tagesordnungspunkt Nr. 7 „Bebauungsplan Nr. 100“ zu behandeln, da sie im Zusammenhang stehen und die Stellungnahmen und Abwägungsvorschläge nahezu identisch seien. Da sich dagegen kein Widerspruch erhebt, wird so verfahren. Der Vorsitzende erteilt dann Herrn Korte das Wort. Herr Korte begrüßt die Zusammenfassung der beiden Tagesordnungspunkte und erläutert anhand der dieser Niederschrift in Papierform beigefügten Präsentation Anlass und Ziel der Planung und damit einhergehend auch der Änderung des Flächennutzungsplanes. Anhand einer Planzeichnung des Bebauungsplanvorentwurfes erläutert er die darin geregelten 3 Sondergebiete. Er weist ausdrücklich darauf hin, dass es sich hier um eine reine NawaRo-Biogasanlage handele, in die keine tierischen Abfälle eingebracht werden dürfen. Durch die geplanten Anlagen zur Nutzung der Restwärme sollen u.a. die Restmengen aus der Biogasanlage durch Trocknung reduziert werden, so dass diese beispielsweise als Pellets abtransportiert werden können.

 

Herr Korte stellt dann anhand der Präsentation in Stichworten die Stellungnahmen der Behörden und Träger öffentlicher Belange und die dazu ausgearbeiteten Stellungnahmen vor.

 

Herr Lange fragt, warum die Denkmalpflege die Anlage heute nicht genehmigt hätte. Herr Korte  antwortet, dass es daran liegen könne, dass das Vorhaben hinsichtlich des Denkmalschutzes heutzutage strenger beurteilt werde. Er weist darauf hin, dass die Anlage trotz dieser Aussage im Bestand genehmigt sei. Bei nach dem künftigen Bebauungsplan möglichen Änderungen bzw. Erweiterungen müssen aber vom Bauherrn denkmalrechtliche Genehmigungen eingeholt werden. Dieses sei der Abwägung nicht zugänglich und werde als Hinweis mit in den Bebauungsplan aufgenommen.

 

Herr Udo Albers erkundigt sich bezugnehmend auf die Stellungnahme der Landwirtschaftskammer nach der Höhe der Normkubikmeter Biogas, die festgesetzt worden sei, und fragt, ob sich dieser Wert durch die angesprochene Optimierung verringere. Herr Brader erwidert, dass bereits jetzt 5,3 Mio. Normkubikmeter erzeugt werden und dieser Bestand als Obergrenze festgelegt werde. Die Optimierung beziehe sich beispielsweise auf Motoren mit besserer Ausnutzung und die nicht auf die Erhöhung der Biogaserzeugung.

 

Herr Udo Albers fragt nach dem Sinn der Gasfackel. Herr Brader erklärt dazu, dass seit 2014 eine Gasfackel für den Notfall vorgeschrieben sei. Es sei nicht erlaubt, das Biogas bei einem Notfall in die Atmosphäre abzuleiten; hier stünden umweltschonende Aspekte im Vordergrund.

 

Auf die Frage von Herrn Udo Albers, ob es ein Ziel sei, aus dem Input mehr Gas zu erzeugen, erklärt Herr Brader, dass dieses nicht das Ziel sei, sondern dem Input das Wasser zu entziehen.

 

Frau Feldmann stellt fest, dass die Landwirtschaftskammer mitgeteilt habe, dass durch die mögliche Erweiterung neue Geruchsemissionen entstehen. Herr Brader führt dazu aus, dass sich seiner Ansicht nach die Geruchsemissionen verringert haben, da er früher noch Vieh gehalten habe, was jetzt nicht mehr der Fall sei. Außerdem sei früher die Gülle in offenen Lagunen gelagert worden, die nun nicht mehr vorhanden seien. Er rechne daher von der Gesamtbilanz der Geruchsemissionen her gesehen mit einer Verringerung. Herr Korte ergänzt, dass ein entsprechendes Gutachten in Auftrag gegeben worden sei. Wenn  die zulässigen Werte nicht eingehalten werden, dann werden entsprechende Maßnahmen zur Geruchsvermeidung im Bebauungsplan festgesetzt.

 

Frau Feldmann erklärt, dass lt. Stellungnahme des Landesamtes für Denkmalpflege die heutige Anlage nicht mehr genehmigt würde. Im Bebauungsplan seien nun Erweiterungsmöglichkeiten vorgesehen. Sie stelle sich die Frage, ob diese überhaupt genehmigungsfähig seien. Herr Korte  bestätigt, dass Herr Brader für jede Änderung bzw. Erweiterung eine Genehmigung der Denkmalpflege benötige. Herr Brader müsse sich in jedem Einzelfall mit der Denkmalpflege einigen.

 

Der Vorsitzende stellt abschließend fest, dass für das weitere Verfahren der Umweltbericht und das beauftragte immissionsschutzrechtliche Gutachten wichtig seien und dass der Bebauungsplanentwurf nicht veröffentlicht wird, bis beide Dinge vorliegen. Dieses wird von Herrn Korte bestätigt. Solange diese nicht vorliegen, trete man auf die Bremse. 

 

Sodann lässt der Vorsitzende über die nachfolgende Beschlussempfehlung abstimmen.