Beschluss: Abstimmung: bei Stimmengleichheit abgelehnt:

Abstimmung: Ja: 3, Nein: 3, Enthaltungen: 1

Beschlussvorschlag:

 

Bei Errichtung von WEA/WKA ist die siebenfache Anlagenhöhe der zu errichtenden WEA/WKA, mindestens aber 1.000 m, als Mindestabstand zu Wohnbebauungen/Wohnstandorten jeglicher Art einzuhalten.

 

Gleiches gilt für die Ertüchtigungen (RE-Powering) von Altanlagen.

Die Anlagenhöhe errechnet sich aus der Nabenhöhe zuzüglich des Radius des Rotors.

 

 


Die Behandlung dieses Tagesordnungspunktes erfolgt nach dem Tagesordnungspunkt Nr. 5!

 

Herr Rüstmann weist darauf hin, dass es heute nicht um die Grundsatzfrage gehe, Windkraft zuzulassen oder nicht. Die Verwaltung habe über den gemeinsamen Antrag der Fraktionen Bündnis 90/Die Grünen, SPD und SWG vom 06.06.2013 den Auftrag erhalten, eine Potenzialstudie erstellen zu lassen, um weitere Flächen für die Windenergie im Bereich der Stadt Jever zu ermitteln. Derzeit werden noch bis Ende Juni 2016 Kartierungen von Fauna und Flora durchgeführt, aus denen wichtige Daten für die Potenzialstudie erwartet werden. Nun beantrage die SWG-Fraktion, dass vorweg eine Abstandsfläche von mindestens 1.000 m von jeglicher Wohnbebauung in die Potenzialstudie aufgenommen werden solle. Wenn diese Abstandsfläche jetzt in die Potenzialstudie aufgenommen werde, handele es sich um einen Abwägungsfehler, denn dann ergeben sich für den Bereich der Stadt Jever keine Konzentrationsflächen für Windparks mehr. Ein Vergleich mit anderen Kommunen, die Abstandsflächen von 1.000 m und mehr vorsehen, könne nicht so einfach vorgenommen werden. Bei einer Gemeinde mit einem großen Gemeindegebiet können sich bei solchen Abstandsflächen durchaus noch Konzentrationsflächen ergeben, die der Windenergie substanziell Raum schaffen. Bei der Stadt Jever mit ihrem relativ kleinen Stadtgebiet sei dieses nicht der Fall. Eine solche Vorfestlegung wäre daher rechtsfehlerhaft. Der Rat könne natürlich jederzeit entscheiden, dass man der Windenergie nicht mehr Raum geben wolle, aber die Verwaltung habe nach wie vor den Auftrag, die möglichen Konzentrationsflächen zu prüfen.

 

Herr Udo Albers verliest die Stellungnahme seiner Fraktion, die dieser Niederschrift beigefügt ist. Zum Abschluss dieser Stellungnahme moniert Herr Albers, dass der Antrag der SWG-Fraktion vom 29.10.2016 diesem Planungsausschuss nicht zur Abstimmung gegeben, sondern von der Verwaltung ein Beschlussvorschlag formuliert werde, den Antrag der SWG-Fraktion abzulehnen. Ihm sei nicht klar gewesen, dass der Bürgermeister und die Verwaltung für den Rat bzw. den Planungsausschuss entscheiden.

Zudem werde mit einer anwaltlichen Stellungnahme gearbeitet, die aufgrund der vorliegenden fachlichen Kompetenz nur schwer erklärlich sei. In dem Antrag der SWG werde ein Abstand von 1000 m oder 7-facher Anlagenhöhe als Abstand vorgeschlagen. Die Abstandsregelung der 7-fachen Anlagenhöhe beeinträchtige das Planverfahren in keiner Weise. Um aus den Plangebieten zu den Wohnstandorten den Abstand einzuhalten, wären lediglich kleinere Mühlen möglich. Insofern werde die Planung davon nicht berührt. Hierzu liege ihm aufgrund einer Nachfrage die Information vor, dass die potenziellen Betreiber des angedachten Windparks Sietwendung hierzu bereit wären. Dieses sei vor geraumer Zeit auch der Stadtverwaltung unterbreitet worden.

 

Herr Albers stellt fest, dass der Rat der Stadt Jever den Antrag seiner Fraktion laut der von der Verwaltung vorgegebenen Beratungsfolge nicht zur Abstimmung bekomme, sondern letztendlich vom VA behandelt werde, wie bei dem Antrag der Abstandsfläche für den geplanten Windpark Wiefels auch. Eine rechtliche Überprüfung dieser Verfahrensweise behalte sich die SWG-Fraktion vor.

 

Er appelliert an den Vorsitzenden, diesen Umgang mit der demokratisch gewählten SWG-Fraktion zu korrigieren und beantragt, den Antrag der SWG vom 29.10.2015 in seinem Wortlaut vor dem Beschlussvorschlag der Verwaltung zur Abstimmung zu bringen. Herr Albers beantragt zudem eine namentliche Abstimmung.

 

Der Vorsitzende weist die Kritik zurück und darauf hin, dass von der Verwaltung immer ein Beschlussvorschlag zur Behandlung der Anträge erwartet werde.

 

Herr Andersen führt aus, dass er von den Bürgerinitiativen sehr viele Informationen bekommen habe. Die Entscheidung über die Beauftragung einer Potenzialstudie wäre vermutlich anders ausgefallen, wenn diese Informationen zu damaliger Zeit den Ratsmitgliedern vorgelegen hätten. Damals hätte die Mehrheit Euro-Zeichen vor den Augen gehabt. Seiner Ansicht nach müsse man jetzt zu einer Entscheidung gelangen und das Verfahren beenden. Er erinnert daran, dass er selbst hinsichtlich des geplanten Windparks bei Wiefels den Antrag auf eine Abstandsfläche von 1.000 m gestellt habe. Im Planungsausschuss sei dieses auch beschlossen, aber im VA gekippt worden. Er stehe nach wie vor dahinter, vertrete aber eine andere Position als seine Fraktion. Er erläutert dann seine Gründe für die Abstandsfläche. 

 

Frau Feldmann erklärt, dass sie sich Frage stelle, wenn sie die Aussagen von Herrn Albers höre, warum die SWG-Fraktion damals gemeinsam mit ihrer und der SPD-Fraktion den Antrag auf Prüfung der möglichen Konzentrationsflächen für die Windenergie gestellt habe. Man hätte sich dann viel Geld sparen können. Ihre Fraktion vertrete die Ansicht, dass man über die Abstandsflächen zur Wohnbebauung erst sprechen solle, wenn alle Daten vorliegen. Dieses sei erst im Sommer der Fall.

 

Frau Vredenborg führt aus, dass sie den Ausführungen von Herrn Albers entnommen habe, dass bereits Bauanträge für Windenergieanlagen vorliegen und bereits bearbeitet werden. Darüber habe sie von der Verwaltung keine Informationen erhalten. Bürgermeister Albers erklärt dazu, dass Bauanträge erst gestellt werden können, wenn die Bauleitplanung abgeschlossen sei. Daher lägen auch keine vor und würden somit auch nicht bearbeitet.

Herr Udo Albers führt dazu aus, dass nur durch die Potenzialstudie festgestellt werden könne, wo Konzentrationszonen für Windenergie möglich und verträglich seien. Aus diesem Grunde habe seine Fraktion den Antrag zusammen mit den anderen Fraktionen gestellt. Er habe in seiner Stellungnahme lediglich darauf hingewiesen, dass die nun gefundenen Standorte forciert und beplant werden. Von Bauanträgen habe er nicht gesprochen.

Frau Vredenborg erwidert, dass sie es nicht als ihre Aufgabe ansehe, auf die Hompages von Windkraftbetreibern zu gehen und sich mit deren Plänen zu befassen. Sie befasse sich mit realen Beschlussvorlagen.

 

Herr Hartl führt aus, dass der Weg der FDP in Bezug auf neue Windenergieanlagen öffentlich kundgetan worden sei. Dieser stünde nicht in Widerspruch zu dem Verhalten der FDP-Fraktion im Rat der Stadt Jever.  Diese habe den Antrag bezüglich der Durchführung der Potenzialstudie durchaus kritisch gesehen, sie trage das Verfahren aber mit. Für eine ordnungsgemäße Abwägung werden noch sehr viele Informationen benötigt. Außerdem habe man die potenziellen Betreiber noch nicht gehört. Er stellt klar, dass letztendlich der Rat der Stadt Jever der Entscheidungsträger sei und nicht die Verwaltung. Seine Fraktion werde heute kein Votum abgeben, sondern erst, wenn alle Informationen vorliegen und die Potenzialstudie abgeschlossen werden kann.

 

Herr Wolken und Frau Vredenborg erklären, dass sie sich den Aussagen von Frau Feldmann und Herrn Hartl anschließen. Der Antrag der SWG mache keinen Sinn. Man wolle sich erst damit beschäftigen, wenn alle Informationen im Sommer dieses Jahres vorliegen.

 

Auf Anfrage des Vorsitzenden, welcher Antrag denn abgestimmt werden solle, formuliert Herr Udo Albers mit Unterstützung des Bürgermeisters einen einheitlichen Antrag.

   

Herr Udo Albers weist auf eine redaktionelle Änderung des Antrages seiner Fraktion hin. Diese wird aufgenommen.

 

Der Vorsitzende lässt dann in namentlicher Abstimmung über den Antrag der SWG-Fraktion abstimmen.

 

Mit „Ja“ stimmen Herr Udo Albers, Herr Lange und Herr Andersen; mit „Nein“ stimmen Frau Feldmann, Frau Vredenborg und Herr Wolken. Herr Husemann enthält sich der Stimme.