Nachtrag: 03.02.2016

Beschluss: Abstimmung: mehrheitlich beschlossen:

Abstimmung: Ja: 4, Nein: 0, Enthaltungen: 2

Beschlussvorschlag: Der Antrag auf Festsetzung einheitlicher Preise für Grundstücke bis 100 m² wird abgelehnt.


VA Rüstmann erläutert den Sachverhalt.

 

RH Hartl führt dazu aus, dass sich der jeweilige Grundstückpreis aus dem Verhandlungsgeschick ergebe. Ferner entscheide abschließend der Rat über den Verkauf mit dem jeweilig festgelegten Grundstückspreis. RH Hartl befürworte diesen Weg und trage den Beschlussvorschlag mit.

 

RH Fessel und RF Bunjes sind derselben Auffassung und lehnen den Vorschlag des RH Sender ab.

 

RH Sender bemängelt, dass die Zwecke des Grundstückskaufes durch die Käufer berücksichtigt werden und sich daraus jeweilig für die Käufer unterschiedliche Grundstückspreise ergeben.

 

VA Rüstmann teilt daraufhin mit, dass der volle Grundstückspreis gemäß NKomVG nicht festgelegt sei, sondern sich dieser am Markt ergebe.

 

Nach Beratung lässt die Vorsitzende über den Beschlussvorschlag der Verwaltung abstimmen.