Beschluss: Abstimmung: mehrheitlich beschlossen:

Abstimmung: Ja: 5, Nein: 1

Beschlussvorschlag:

 

Der vom Planungsbüro WMW GmbH & Co. KG vorgestellte Vorentwurf des Bebauungsplanes Nr. 43 B „Sondergebiet Sillensteder Straße/Mühlenstraße“ – Neufassung - wird zur Kenntnis genommen. Die Verwaltung wird gebeten, mit diesem Vorentwurf das frühzeitige Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligungsverfahren (§ 3 Abs. 1 und § 4 Abs. 1 BauGB) durchzuführen.

 

 


Der Vorsitzende erteilt Herrn Weydringer das Wort, der anhand der dieser Niederschrift beigefügten umfänglichen Präsentation den Vorentwurf vorstellt und begründet.

 

Herr Udo Albers fragt bezugnehmend auf Nr. 5 des vorgestellten Fazits, warum die Zulassung eines untergeordneten Kiosk-/Imbiss-Betriebes ohne Einschränkung der Öffnungszeiten möglich sein soll. Dieses solle man enger reglementieren. Herr Weydringer erwidert, dass, wenn sich dort verschiedene Fachmärkte ansiedeln sollten, diese unterschiedliche Öffnungszeiten haben könnten. Aus diesem Grunde habe er die Öffnungszeiten nicht eingeschränkt. Durch die geringe Anzahl der möglichen Sitzplätze werde der Kiosk bzw. Imbiss bewusst unattraktiv gestaltet, so dass sich dort sicherlich kein Burger King oder McDonalds ansiedeln werde.

 

Herr Hartl stellt fest, dass mit dieser Neufassung der Bebauungsplan geheilt werden solle, der vom Oberverwaltungsgericht Niedersachsen aufgehoben worden sei. Die Stadt Jever habe erkannt, dass man mit Einzelhandelsansiedlungen sehr restriktiv vorgehen müsse. Der im Famila-Gebäude befindliche Müller Drogeriemarkt habe sich als schädlich für die Innenstadt erwiesen. Daher sollte man diesen Bereich so restriktiv wie möglich reglementieren. Es stelle sich die Frage, ob man mit einem Imbiss die Türen offen mache. Frau Glaum schließt sich dieser Aussage an. Sie weist darauf hin, dass die Imbisskette McDonalds in der Nordseepassage in Wilhelmshaven einen Imbiss als Kiosk mit sehr wenigen Plätzen betreibe. Herr Udo Albers ergänzt, dass es im gegenüberliegen Einkaufszentrum bereits Imbissbetriebe gebe, die den dortigen Öffnungszeiten unterliegen. Es solle verhindert werde, dass im Bereich des Bebauungsplan Nr. 43 B so etwas entsteht. Man solle den 1. Halbsatz der Nr. 5 des Fazits streichen.

 

Herr Weydringer sagt zu, dieses Thema mit der Verwaltung zu klären und eine andere Regelung zu erarbeiten.

 

Der Vorsitzende lässt dann über die Beschlussempfehlung abstimmen.