Beschluss: Abstimmung: mehrheitlich beschlossen:

Abstimmung: Ja: 6, Enthaltungen: 1

Beschlussvorschlag:

 

Der Verwaltungsausschuss beschließt, das Verfahren für die Aufstellung des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes Nr. 107 „Sondergebiet Seniorenwohnen und -pflege“ als Bebauungsplan der Innenentwicklung gemäß § 13 a BauGB ohne Durchführung einer Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 BauGB einzuleiten.

 

 Ziel dieses vorhabenbezogenen Bebauungsplanes ist die Ausweisung eines Sondergebietes mit der Zweckbestimmung „Seniorenwohnen und -pflege“. Der Geltungsbereich ist der dieser Beschlussvorlage beigefügten Übersichtskarte zu entnehmen.

 

Die Verwaltung wird beauftragt, die notwendigen Schritte für die Durchführung dieses vorhabenbezogenen Bebauungsplanes durchzuführen.

 

 


Der Vorsitzende begrüßt zu diesem Tagesordnungspunkt Herrn Hellbrügge von der Fa. ORPEA.

 

Herr Bürgermeister Albers erklärt einführend, dass dieser Bereich des ehemaligen Betriebsgeländes der Fa. Kückens Rat und Verwaltung schon seit längerer Zeit beschäftigt, da das Gelände und die dazugehörigen Gebäude nicht mehr genutzt werden und der Eigentümer diese in einem Stück verkaufen wolle. Dieses habe sich als schwierig erwiesen, da es sich nicht um eine kleine Fläche handele. Für die Stadt Jever sei der Bereich von besonderer Bedeutung, aber auch schwierig bezüglich einer künftigen Nutzung. Die künftige Nutzung sei wichtig für die Brauerei, da deren Entwicklungsmöglichkeiten durch den Immissionsschutz eingeschränkt werden könnten. Aus diesem Grund sei die städtebauliche Planung nicht einfach, da man nicht so ohne weiteres eine Wohnbebauung vorsehen könne. Die Stadt Jever wolle die Brauerei auf jeden Fall erhalten. Man sei froh, dass jetzt ein Investor an die Stadt herangetreten sei, dessen geplante Nutzung nicht so empfindlich ist, wie eine reine Wohnnutzung. Er weist darauf hin, dass man sich mit dem heute auf der Tagesordnung stehenden Aufstellungsbeschluss am Anfang des Weges befinde. Im Laufe des weiteren Verfahrens müsse durch Gutachten nachgewiesen werden, dass die Brauerei durch die beabsichtigte Planung nicht eingeschränkt werde. Im weiteren Prozess müssen neben den Auswirkungen auf die Brauerei hinsichtlich des Immissionsschutzes insbesondere auf die Gestaltung ein besonderes Augenmerk gelegt werden. Wenn der Startschuss falle, müsse sich der Architekt des Investors eng mit der Stadt Jever abstimmen. Auch dieses Projekt sei hochinteressant und stelle eine große Chance für die Stadt Jever dar.

 

Herr Hellbrügge stellt anhand der dieser Niederschrift beigefügten Präsentation seine Firma, deren Unternehmensphilosophie und die bis jetzt vorliegende Planung vor.

Seine Firma habe im vergangenen Jahr erfahren, dass die Fläche verfügbar sei und habe daraufhin Kontakt mit Herrn Kückens aufgenommen. Vor Ort habe man mit ihm zusammen den Bereich begutachtet und bereits damals festgestellt, dass einige Schwierigkeiten vorhanden seien, u.a. auch wegen der direkten Nachbarschaft der Brauerei. Er habe schon frühzeitig das Projekt in nichtöffentlicher Sitzung des Bau- und Planungsausschusses vorgestellt, um festzustellen, wie groß die Zustimmung zu diesem Projekt in der Politik der Stadt Jever sei. Die damals vorgestellten Gebäudeansichten seien stark kritisiert worden, so dass er diese bei dem heutigen Termin nicht mitgebracht habe, um Irritationen zu vermeiden. Damals sei ihm mit auf den Weg gegeben worden, dass das Projekt erst in den Fraktionen besprochen werden soll. Außerdem sei der Wunsch ausgesprochen worden, eine Einrichtung seiner Firma zu besichtigen. Aufgrund dessen sei am 23.03.2018 die neue Seniorenresidenz der Peter Janssen Gruppe in Papenburg besichtigt worden.

Daraufhin sei nach Rücksprache mit der Verwaltung dann ein Antrag auf Aufstellung eines vorhabenbezogenen Bebauungsplanes von seiner Seite gestellt worden. Ein vorhabenbezogener Bebauungsplan gehe mehr ins Detail als eine Angebotsplanung. Diesem möchte man sich stellen.

 

Herr Hellbrügge stellt klar, dass er sich wünschen würde, einen Aufstellungsbeschluss für die Aufstellung des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes zu bekommen. Der bereits vorbereitete Kaufvertrag, der eine Rücktrittsklausel für den Fall enthalte, dass der Bebauungsplan nicht zustande komme, könne von seiner Seite erst dann unterschrieben werden, wenn der Aufstellungsbeschluss vorliege. Von daher sei es für ihn heute eine wichtige Sitzung, in der die Vorentscheidung getroffen werde, ob es weiter gehe oder nicht. Er weist darauf hin, dass nach Rücksprache mit der unteren Denkmalschutzbehörde die Fassaden der Häuser Schlachtstraße 25 und 27 nicht unter Denkmalschutz stehen, sondern lediglich erhaltenswert seien. Auf dem ganzen Grundstück gebe es kein Gebäude, das unter Denkmalschutz stehe.

 

Im Rahmen der Vorstellung der Planung macht er deutlich, dass die Draufsicht, der sogenannte „Fußabdruck“, lediglich der Visualisierung diene, wieviel von dem Gelände überbaut werde. Wenn jetzt der Aufstellungsbeschluss erfolgen sollte, dann würde der Architekt mit weiteren, konkreteren Planungen beauftragt. Wenn eine Ablehnung erfolge, dann sei es schwer, die Planung fortzuführen. Es seien von seiner Firma bereits Mittel in die Altlastenprüfung und die architektonischen Vorermittlungen gesteckt worden. Die Draufsicht sei nicht in Stein gemeißelt und könne sich noch ändern, allein durch die immissionsrechtliche Untersuchung.

 

Der Vorsitzende unterbricht sodann die Sitzung für die Einwohnerfragestunde. U.a. macht davon Herr Schmidt, technischer Betriebsleiter des Brauhauses, Gebrauch. Er verliest die Einwände des Friesischen Brauhauses bezüglich der Planung. Diese liegen in schriftlicher Form dieser Niederschrift an. Sowohl Herr Hellbrügge als auch Bürgermeister Albers gehen auf die Einwände ein und stellen klar, dass weder von der Seite des Investors noch von der Seite der Stadt Jever ein Interesse an der Einschränkung der Handlungsfähigkeit der Brauerei bestehe. Eine von der Brauerei geforderte Abstufung von Industriegebiet der Brauerei zum geplanten Sondergebiet müsse durch ein schallschutztechnisches Gutachten im Rahmen des Bauleitplanverfahrens nachgewiesen werden. Der Vorsitzende eröffnet sodann die Sitzung wieder.

 

Herr Harjes stellt fest, dass sich das Gelände in einem Sanierungsgebiet befinde, für das eine enggefasste Gestaltungssatzung gelte. Er fragt, inwiefern dann Gebäude mit 3 Vollgeschossen mit der Satzung harmonieren. Herr Lorenz entgegnet, dass man bisher nur von 3 Vollgeschossen rede und noch nicht von der Gestaltung. Alles Weitere werde im Rahmen des nächsten Schrittes aufgezeigt. Wenn man derzeit die Umgebung betrachte, könne man erkennen, dass es schon recht hohe Gebäude dort gebe. Außerdem gebe es dort ein Geländegefälle von der Schlachtstraße bis zur Gewerbehalle von ca. 2 m.

 

Herr Udo Albers erklärt, dass er sich durch die Aussage, dass das Projekt nicht weiter verfolgt werde, wenn kein Aufstellungsbeschluss gefasst werde, so fühle, als werde ihm die Pistole auf die Brust gesetzt. Es habe so viele „Inputs“ gegeben, dass man erst einmal darüber nachdenken müsse. Er plädiere dafür, die Entscheidung in die nächste Sitzung zu verschieben. Er sei enttäuscht, dass ein schnellstmöglicher Aufstellungsbeschluss gefordert werde und werde daher nicht zustimmen. Es handele sich um ein wichtiges Grundstück in diesem Bereich, das verkehrstechnisch sehr gut erschlossen sei. Seiner Ansicht nach solle man sich dahingehend Gedanken machen, dass die Stadt Jever diese Fläche in anderer Weise entwickelt. Die Geschwindigkeit mit diesem Vorhaben sei für ihn zu groß. Bürgermeister Albers weist die Aussagen bezüglich des „Pistole auf die  Brust setzen“ und der zu großen Geschwindigkeit zurück. Dieses könne man dem Investor nicht vorwerfen. Das Projekt sei bereits am 07.02.2018 in nichtöffentlicher Sitzung vorgestellt worden. Damals habe man zugesagt, dieses Thema am 04.04.2018 zu behandeln, so dass man über diesen Termin schon hinausgerutscht sei. Es sei eine ausreichend lange Zeit für Überlegungen vergangen, so dass es eine legitime Bitte des Investors sei, eine positive Rückmeldung in Form eines Aufstellungsbeschlusses zu erhalten. Herr Hellbrügge bestätigt, dass vor 10 Wochen über das Projekt informiert worden sei und die Fraktionen somit hinreichend Zeit hatten, sich damit zu befassen. Er wolle in keiner Weise den Ratsmitgliedern die Pistole auf die Brust setzen oder Druck machen, sondern Klarheit darüber erlangen, ob das Projekt von seiner Firma weiter verfolgt werden könne.

 

Herr Udo Albers erwidert, dass er dieses nach wie vor so auffasse. Das Projekt sei lediglich in nichtöffentlicher Sitzung vorgestellt worden. Man habe ein Sanierungsgebiet mit einem Planer. Man solle abwarten, was der Planer für Gedanken habe. Bürgermeister Albers entgegnet, dass man natürlich die politische Position vertreten könne, abzuwarten. Er selbst vertrete aber die Auffassung, dass man diese Chance nutzen solle.

 

Herr Dr. Funk wiederholt, dass die Fraktionen 2 Monate Zeit hatten, sich mit dem Projekt auseinander zu setzen. Über 10 Jahre sei in diesem Bereich nichts passiert. Nun habe man die Chance, den städtebaulichen Missstand zu beheben. Durch das vorgestellte Projekt könnten Arbeitsplätze geschaffen werden und die Schlachte belebt werden. Andererseits gelte aber „Brauerei first“.

 

Herr Theemann erklärt, dass man diese Chance nutzen solle. Die Verwaltung solle jedoch die Risiken betrachten und identifizieren. In der Schlachtstraße sollte die Kleinteiligkeit erhalten bleiben. Man solle aufpassen, dass die Gestaltung vorgegeben werde. Dieses könne zu einer Win-Win-Situation für beide Seiten führen. Der Investor bekomme einen Hingucker und die Stadt Jever eine passende Nutzung.

 

Herr Wolken stellt fest, dass der jetzige Zustand des Geländes schlecht sei. Die Stadt solle die Chance nutzen und prüfen, was dort möglich sei. Die Stadt sei jedoch nicht Eigentümer des Grundstückes. Das Verfahren sollte gestartet werden, um anschließend feststellen zu können, ob sich das vorgestellte Projekt einfügt.

 

Herr Harjes mahnt an, dass man genau darauf achten solle, was gebaut werden solle. In diesem Zusammenhang müsse man auch auf die Lohne achten. Die Optik müsse auf das Umfeld angepasst werden, wobei insbesondere auf die Kleingliedrigkeit geachtet werden müsse. Von dem Vorhaben dürfen keine Nachteile für die Brauerei ausgehen.

 

Abschließend lässt der Vorsitzende über die Beschlussempfehlung abstimmen.