Beschluss: Abstimmung: einstimmig beschlossen:

Beschlussvorschlag:

 

1.      Der Verwaltungsausschuss der Stadt Jever beschließt die Einleitung des Verfahrens zur Aufstellung der 3. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 60 „Gleisdreieck“ mit örtlichen Bauvorschriften im beschleunigten Verfahren gemäß § 13 a BauGB ohne Durchführung einer Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 BauGB. Ziel und Zweck der Planung ist die Ausweisung eines allgemeinen Wohngebietes. Die zeichnerische Darstellung ist Bestandteil dieses Beschlusses.

 

2.      Dem vorgestellten Entwurf wird zugestimmt. Die Verwaltung wird beauftragt, mit diesem Verfahren das Beteiligungsverfahren der Öffentlichkeit und der Behörden durchzuführen.

 

 


Dieser Tagesordnungspunkt wurde aufgrund des verkehrsbedingten späteren Eintreffens von Herrn Weydringer nach dem Tagesordnungspunkt 10.1 behandelt.

 

Herr Weydringer führt anhand der dieser Niederschrift beigefügten Präsentation zu der geplanten Bauleitplanung und deren Inhalt aus.

 

Herr Udo Albers stellt fest, dass man aus dem Luftbild erkennen könne, dass es sich bei dem Grundstück von der Lage her um eine Premiumgrundstück handele. Er erkundigt sich, wie dieses bewertet werde. Bürgermeister Albers erwidert, dass die Bewertung durch die Kämmerei erfolge. Herr Wolken regt an, das Grundstück im Wege einer Ausschreibung mit Mindestgebot zu verkaufen.

 

Herr Theemann führt aus, dass sich das Baugrundstück in direkter Nähe zum Mühlentief befinde und erkundigt sich nach dem Baugrund. Herrr Schaus erwidert, dass es sich um Kleiboden, aber nicht um sulfatsauren Boden handele. Evtl. sei eine Pfahlgründung erforderlich.

 

Frau Reck fragt, warum hier keine Befreiung von den Festsetzungen des Bebauungsplan möglich sei. Bürgermeister Albers erwidert, dass, wie aus dem Luftbild ersichtlich, das Grundstück nicht in direktem Bebauungszusammenhang liege, sondern sich von der vorhandenen Bebauung absetze. Aus diesem Grunde habe der Landkreis Friesland einem Befreiungsantrag nicht stattgegeben.

 

Sodann lässt der Vorsitzende über die Beschlussempfehlung abstimmen.