Beschluss: Abstimmung: mehrheitlich beschlossen:

Abstimmung: Ja: 6, Enthaltungen: 1

Beschlussvorschlag:

 

Der Verwaltungsausschuss der Stadt Jever beschließt die Aufstellung der Außenbereichssatzung „Sandel“ für den Bereich um die St.-Jakobus-Kirche zu Sandel. Die Darstellung des Geltungsbereichs wird Bestandteil dieses Beschlusses.

 

Ziel und Zweck dieser Außenbereichssatzung ist die Schaffung planungsrechtlicher Voraussetzungen für die Wohnnutzung und Schaffung von Bauflächen für eine Wohnbebauung zur Arrondierung des Dorfes Sandel.

 

 


Herr Rüstmann führt zur Beschlussvorlage aus und stellt anhand eines Luftbildes den Geltungsbereich der geplanten Außenbereichssatzung vor. In diesem befinden sich ca. 13 bebaute Grundstücke. Die Stadt habe die Option, 5 bis 7 Bauflächen in diesem Bereich hinzuzugewinnen. In Absprache mit dem Landkreis Friesland habe man sich auf die Ortschaft Sandel konzentriert. Für Sandelermöns gestalte sich dieses schwieriger.

 

Herr Udo Albers bedankt sich bei der Verwaltung dafür, dass diese sich dieser Thematik angenommen habe  Bisher habe es keine bauliche Weiterentwicklung in dem Bereich Sandel, Sandelermöns, Grappermöns gegeben. Dieser Bereich habe sich nach seiner Ansicht rückwärts entwickelt. Junge Leute seien in benachbarte Dörfer in Ostfriesland umgezogen, in denen diese Problematik erkannt worden sei und Bauflächen ausgewiesen worden seien. Zu der angestrebten Außenbereichssatzung Sandel führt er aus, dass es aus seiner Sicht schwierig sei, dort 7 zusätzliche Bauflächen auszuweisen. Diese würden zu klein geschnitten sein. Herr Albers schlägt vor, südlich der Sandeler Straße in Richtung Cleverns weitere Flächen einzubeziehen. Herr Rüstmann erwidert, dass dieses aus fachlicher Sicht problematisch sei. Es sei nach dem Baugesetzbuch nur möglich, Lücken im Rahmen einer Außenbereichssatzung zu füllen. Die von Herrn Albers vorgeschlagene Erweiterung gehe jedoch in die freie Landschaft hinein. Dieses werde voraussichtlich nicht vom Landkreis Friesland toleriert. Er habe diesbezüglich Bedenken, wolle diese Anregung aber aufnehmen und an den Planer weitergeben. Herr Udo Albers weist darauf hin, dass die Menschen, die sich dort ansiedeln, auch größere Grundstücke haben wollen. Er erkundigt sich, ob die derzeit bestehenden Beschränkungen für die Erneuerung von Gebäuden mit der Außenbereichssatzung wegfallen. Herr Rüstmann bestätigt dieses.

 

Herr Harjes regt an, nicht nur den Bereich Sandel bezüglich einer Außenbereichssatzung zu betrachten, sondern den gesamten Bereich. Er empfinde diese Planung als „Salamitaktik“. Bürgermeister Albers führt aus, dass man sich hier im Außenbereich bewege und mit der angestrebten Satzung eine Ausnahme erzeuge, die sich gegen die Grundintention des Bundesgesetzgebers richte, dass im Außenbereich die Landwirtschaft im Vordergrund stehe und das Wohnen eine wesensfremde Nutzung darstelle. Aus diesem Grunde seien dem Erlass einer Außenbereichssatzung enge Grenzen gesetzt. Wegen der gewachsenen Struktur des Ortes Sandel sehe man hier die Voraussetzungen für eine Außenbereichssatzung als erfüllt an. Es gebe zwar den politischen Wunsch, eine Außenbereichssatzung für Sandelermöns zu entwickeln. Aus fachlicher Sicht sei dies sehr schwierig. Er sei daher nicht optimistisch, dort eine Außenbereichssatzung realisieren zu können. Er sehe es daher nicht als eine „Salamitaktik“, wenn man die Außenbereichssatzung für Sandel auf den Weg bringe, da es sich um eine ganz andere Situation als in Sandelermöns handele.

 

Herr Theemann erklärt, dass er der Aufstellung dieser Außenbereichssatzung skeptisch gegenüberstehe. Es handele sich grundsätzlich um keine schlechte Idee. Ausgehend von 13 vorhandenen Gebäuden würden 5 bis 7 Bauflächen eine Erhöhung der Gebäudeanzahl um 50 % bedeuten. Hier würden 2 bis 3 Bauflächen aus seiner Sicht reichen. Das im Entwurf vorliegende Regionale Raumordnungsprogramm habe für den Außenbereich die Zielsetzung, dass dort weniger Wohnungen geschaffen werden sollen, um eine Zersiedelung der Landschaft zu vermeiden. Er sehe eine solche Außerbereichssatzung für den Bereich Sandelermöns als sinnvoller an. Sandel sei ein kulturhistorisch gewachsener Ort mit einem sensiblen Ensemble. Das in der Beschlussvorlage genannte Ziel der Schaffung von Wohnraum sehe er hier als verfehlt an. Im Tourismuskonzept sei die Authentizität des Außenbereiches als Ziel beschrieben worden. Durch den Bau von neuen, modernen Häusern in Sandel würde diese Authentizität dort verloren gehen. Die FDP-Fraktion werde aus diesem Grunde der Beschlussempfehlung nicht folgen. Man müsse hier behutsam vorgehen; der Charakter des Ortes dürfe nicht angetastet werden.

 

Herr Udo Albers führt aus, dass er Herrn Theemann beruhigen könne. 7 Baugrundstücke können aus seiner Sicht dort nicht entstehen. Es handele sich auch nicht um eine „Salamitaktik“. Seiner Ansicht nach sei in diesem Bereich seit 70 Jahren nichts passiert. Dieses könne man an der Geschichte der Dörfer verfolgen. Mittlerweile gebe es dort aufgrund des Wegzuges der jungen Leute nicht mehr viele Kinder und Jugendliche, so dass die Sportvereine keine oder nur noch wenige Nachwuchsmannschaften haben. Auch sei den neuen Wohnbedürfnissen nicht Rechnung getragen worden, und es fehlen Mietwohnungen. Er weist darauf hin, dass der historische Bestand auch mit Leben gefüllt werden müsse und es daher Bauerleichterungen geben müsse.

 

Herr Dr. Funk spricht sich gegen die Festlegung eines „historischen“ Charakters in der Beschlussempfehlung aus, da dann evtl. mit einer Reglementierung durch die Denkmalpflege zu rechnen sei. Sandel sei sicherlich historisch gewachsen, die vorliegende Beschlussempfehlung reiche jedoch aus und finde die Zustimmung seiner Fraktion.

 

Herr Wolken schließt sich dieser Aussage an. Grundsätzlich sei der Außenbereich von Wohnbebauung frei zu halten, für den Bereich der Ortschaft Sandel solle aber eine Ausnahme erfolgen. Die SPD-Fraktion unterstütze daher die Beschlussempfehlung.

 

Herr Theemann beantragt, in Absatz 2 des Beschlussvorschlages den Passus „unter Berücksichtigung des Charakters des Dorfes und des Erhaltes der Landschaft“ aufzunehmen. Eine 2. Reihe an Häusern spreche seiner Ansicht nach dagegen.

 

Der Vorsitzende erklärt, es gehe in dem Beschlussvorschlag darum, das Dorf zur retten. Wenn sich dort nichts tue, werde sich auch die Kirche erledigen. Herr Udo Albers ergänzt, dass dann beispielsweise bei einem Haus, das auseinander falle, nichts getan werden dürfe. Eine Außenbereichssatzung sei notwendig, um die Bebauung in geordnete Bahnen zu lenken.

 

Bürgermeister Albers führt aus, dass sich der von Herrn Theemann vorgeschlagene Passus von der Bedeutung her in dem Begriff „Arrondierung des Dorfes“ enthalten sei.

 

Nach kurzer weiterer Diskussion formuliert der Vorsitzende aufgrund des Vorschlages von Herrn Theemann den 2. Absatz des Beschlussvorschlages wie folgt:

 

Ziel und Zweck dieser Außenbereichssatzung ist die Schaffung planungsrechtlicher Voraussetzungen für die Wohnnutzung und Schaffung von Bauflächen für eine Wohnbebauung zur Arrondierung und zum Erhalt des historischen Charakters des Dorfes Sandel.

 

Über diesen Absatz lässt der Vorsitzende abstimmen. Er wird mehrheitlich mit 1 Ja-Stimme und 6 Nein-Stimmen abgelehnt.

 

Sodann lässt der Vorsitzende über die Beschlussempfehlung der Verwaltung abstimmen: