Beschluss: Abstimmung: einstimmig beschlossen:

Abstimmung: Ja: 7, Nein: 0, Enthaltungen: 0, Befangen: 0

Beschlussvorschlag:

Die Verwaltung wird beauftragt, unter Einbeziehung der Öffentlichkeit, verschiedene Alternativen zur Verkehrsführung in der Große Wasserpfortstraße / Große Burgstraße zu prüfen und sie dem Rat in einer der nächsten Sitzungen vorzustellen.

 

 

 

 

 


Herr Schwarz erläutert, dass die Verkehrsführung im Bereich der Gr. Wasserpfortstr. / Gr. Burgstraße geändert werden müsse. Aufgrund der Widmung als Fußgängerzone sei es rechtlich nicht mehr zulässig, den Radverkehr gänzlich freizugeben. Es komme immer wieder zu Problemen zwischen Fußgängern und Radfahrern und oft nehmen auch Autofahrer aus der Krummellenbogenstraße kommend die Fußgängerzone nicht als solche wahr. Die Verwaltung solle daher Möglichkeiten der Umstrukturierung zur Erhöhung der Verkehrssicherheit unter Einbeziehung der Anwohner prüfen, die sie dem Fachausschuss in einer der nächsten Sitzungen vorstellen würde.

 

Auf Nachfrage von Herrn Vahlenkamp erklärt Herr Schwarz, dass Fahrradverkehr in der Fußgängerzone rechtlich nur noch beschränkt möglich sei, Autos mit Ausnahme des Lieferverkehrs seien gar nicht zulässig.

 

Herr Janßen spricht sich gegen die mögliche Änderung in einen verkehrsberuhigten Bereich aus. Auf keinen Fall wolle man mehr „Blech“ in der Innenstadt, Autos gehören hier verboten, allein schon wegen der zahlreichen „Wildparker“. Der betroffene Bereich müsse unbedingt Fußgängerzone bleiben. Außerdem sei eine einheitliche Regelung wichtig.

 

Herr Sender und Frau Thomßen befürworten, den Fahrradverkehr zeitlich wie in der Schlachte einzuschränken. Herr Waculik schließt sich der Meinung an und schlägt vor, den Fahrradverkehr während der Geschäftszeiten zu verbieten. Außerdem sei er wie Herr Janßen auch gegen mehr Autos, abgesehen vom Anliegerverkehr.

 

Herr Stefan Eden und Frau Remmers halten es für wichtig, dass zunächst mit den Anwohnern als direkt Betroffene gesprochen werden müsse und dann über Möglichkeiten diskutiert werden könne.

Herr Bürgermeister Albers ergänzt, dass nicht nur die Anwohner, sondern die interessierte Öffentlichkeit insgesamt bei der Prüfung der Möglichkeiten mit einbezogen werden solle. Die Idee, den Fahrradverkehr während der Geschäftszeiten zu verbieten, müsse gerade im Hinblick auf Jever als Fahrradstadt gut überlegt sein. Die Fahrradfahrer sollen nicht schlechter als vorher dastehen, aber die Gleichberechtigung aller Verkehrsteilnehmer könnte ein denkbarer Ansatz sein. Herr Bürgermeister Albers weist nochmal darauf hin, dass es sich um einen offenen Beschlussvorschlag handele. Zunächst sei vor allem erstmal ein Startschuss wichtig, verschiedene Alternativen zu erarbeiten.

 

Herr Dirk Eden sieht die einzige Lösung des Problems in einem verkehrsberuhigten Bereich. Kunden dürfe man nicht verbieten das Fahrrad zu nutzen, gerade auch für den Transport ihrer Einkäufe, aber sie führen zu schnell. Er wünscht sich verstärkte Kontrollen.

 

Herr Waculik regt an, dass Fahrradfahrer ja auch absteigen und andere Wege nutzen könnten, Umleitungsmöglichkeiten gebe es hinreichend.

 

Auf Einladung des Vorstands stellt Herr Ingo Borgmann kurz seine Sichtweise als Fahrradbeauftragter der Stadt Jever dar: Ein großes Problem sei der Durchgangsverkehr zu Spitzenzeiten, insbesondere von Lieferdiensten. Auch die zum Teil abenteuerlichen Geschwindigkeiten von E-Bike-Fahrern bedeuten eine Gefahr für alle Verkehrsteilnehmer. Herr Borgmann regt an, die Angebote für den Fahrradverkehr zu verbessern, z.B. durch sichere Abstellanlagen mit nicht zu weiten Wegen. Er schlägt den Besuch einer niederländischen Kleinstadt als nächsten Tagungsort vor, um sich Ideen bei den Vorreitern im Fahrradverkehr einzuholen. Abschließend wünscht Herr Borgmann sich eine einheitliche Lösung und vermehrte Kontrollen.

 

Herr Janßen hält es für wichtig, die Problematik in die Erarbeitung des Fahrradkonzeptes einfließen zu lassen. Herr Bürgermeister Albers erklärt, dass das Thema „Verkehrsführung in der Gr. Wasserpfortstr. / Gr. Burgstr.“ aufgrund der geänderten Rechtslage nicht warten könne und deshalb separat behandelt werden müsse. Der Verkehrsentwicklungsplan bleibe dabei natürlich die Grundlage.

 

Daraufhin lässt der Vorsitzende abstimmen. Nach Zuspruch aller Sitzungsteilnehmer wird der Beschlussvorschlag dahingehend geändert, nicht nur die Anwohner einzubeziehen, sondern die interessierte Öffentlichkeit im Allgemeinen.