Beschluss: Abstimmung: einstimmig beschlossen:

Abstimmung: Ja: 6

Beschlussvorschlag:

a)      Der Jahresabschluss 2011 der Stadt Jever in der Fassung vom 05.09.2019 wird gemäß § 129 Abs. 1 Satz 3 NKomVG beschlossen.

b)      Für das Haushaltsjahr 2011 wird der Bürgermeisterin Frau Dankwardt die Entlastung gem. § 58 Abs. 1 Nr. 10  NKomVG i.V.m. § 129 Abs. 1 Satz 3 NKomVG erteilt.

c)       Das ordentliche Ergebnis in Höhe von 846.881,73 € wird  gem. § 58 Abs. 1 Nr. 10 NKomVG i.V.m. § 123 Abs. 1 Nr. 1 NKomVG und § 110 Abs. 6 Satz 3 NKomVG mit dem auf die vorhandenen Stiftungen entfallenden Teilbetrag von 8.674,75 € der zweckgebundenen Rücklage zugeführt und mit dem verbleibenden Restbetrag in Höhe von 838.206,98 € mit den Sollfehlbeträgen aus dem letzten kameralen Abschluss verrechnet.

d)      Das außerordentliche Ergebnis in Höhe von 210.166,37 € wird gem. § 58 Abs. 1 Nr. 10 NKomVG i.V.m. § 123 Abs1 Nr. 2 NKomVG und § 110 Abs. 6 Satz 3 NKomVG mit den Sollfehlbeträgen aus dem letzten kameralen Abschluss verrechnet.

 


VA Rüstmann führt anhand der Vorlage ausführlich in den Sachverhalt ein. Er teilt mit, dass die Verwaltung plane, noch in diesem Jahr die Abschlüsse für die Jahre 2012 bis 2014 zu erstellen.

 

RF Bunjes erkundigt sich danach, warum manche Maßnahmen der Stadt Jever im Prüfbericht nur als „grundsätzlich geeignet“ eingestuft worden seien, und ob hier noch Handlungsbedarf seitens der Stadt bestehe.

 

VA Rüstmann erklärt, er habe diese Problematik bereits mit dem Rechnungsprüfungsamt diskutiert. Da es sich nur um eine unglückliche Formulierung gehandelt und es keine Einwände gegeben habe, sei der Prüfbericht auch, bis auf wenige Stellen die vergessen wurden, bereits korrigiert worden.

 

RF Bunjes zeigt sich verwundert über die Höhe der Urlaubsrückstellungen.

 

VA Rüstmann meint, dieser Posten werde sich im Laufe der Zeit regulieren, da inzwischen sehr auf die Einhaltung der Fristen geachtet werde.

 

Anschließend lässt der Vorsitzende über den Beschlussvorschlag abstimmen.