Beschluss: Abstimmung: einstimmig beschlossen:

Beschlussvorschlag:

 

Der von dem Planungsbüro Diekmann, Mosebach & Partner vorgestellte Vorentwurf wird zur Kenntnis genommen. Die Verwaltung wird gebeten, mit diesem Vorentwurf das frühzeitige Öffentlichkeits- und Beteiligungsverfahren (§§ 3 Abs. 1 und 4 Abs. 1 BauGB) durchzuführen.

 


Herr Rüstmann führt kurz zur Beschlussvorlage aus. Anschließend erläutert Frau Lasar vom Planungsbüro Diekmann, Mosebach und Partner die Entwicklung des Vorentwurfs anhand der dieser Niederschrift beigefügten Präsentation.

 

Anschließend unterbricht der Vorsitzende die Sitzung für eine Einwohnerfragestunde zu diesem Thema. In diesem Rahmen werden von verschiedenen Einwohnern Fragen zur Bebaubarkeit, zur künftigen Verkehrsführung insbesondere des Friesenweges, zum städtebaulichen Entwicklungskonzept „Südlich Friesenweg“ und zur Nutzung des Kinderspielplatzes Brookmerlandring im Zusammenhang mit einer möglichen Wegeverbindung bzw. Anlage eines weiteren Kinderspielplatzes gestellt und von der Verwaltung beantwortet. Sodann wird die Sitzung fortgeführt.

 

Herr Harjes führt aus, dass seiner Ansicht nach durch die Corona-Krise ein Nachfrageinbruch hinsichtlich der Grundstücksvermarktung in diesem Baugebiet zu erwarten sei. Er glaube nicht, dass die Bauentwicklung so weiter gehen werde wie vor der Corona Krise. Dieses sei einer der Gründe, warum der Ankauf von weiterem Bauerwartungsland in Rahrdum von seiner Fraktion nicht unterstützt werde. Diesen Bebauungsplan werde seine Fraktion aber mittragen, obwohl sich die Frage stelle, wann die Erschließung dieses Baugebietes erfolgen solle. Herr Rüstmann erwidert, dass er für die Vermarktung des gesamten Baugebietes „Schöfelwiesen“ zuständig sei und bisher keine Absagen für bereits vorliegende Reservierungen habe feststellen können. 

 

Herr Udo Albers erklärt, dass die Spielplatzfrage bei der weiteren Planung mit auf die Tagesordnung gesetzt werden müsse, um zu klären, ob der Kinderspielplatz Brookmerlandring weiter genutzt oder ein neuer Kinderspielplatz angelegt werden solle. Er erkundigt sich, wie in diesem Bereich die Bodenverhältnisse beschaffen seien und ob man den sulfatsauren Boden als Aushub „los werden“ könne. Herr Rüstmann erwidert, dass der Boden im nördlichen Bereich des Baugebietes besser sei, da man dort in geringer Tiefe auf Sand treffe. Das Problem der Entsorgung des sulfatsauren Bodens sei über die Verwendung des Bodens für den Deichbau gelöst worden.

 

Herr Wolken fragt nach, ob der aus dem 1. Bauabschnitt angehäufte Boden bereits abgefahren worden sei. Dieses verneint Herr Rüstmann. Der Boden werde im Rahmen der Erschließung des Baugebietes des Bebauungsplanes Nr. 108 „An den Schöfelwiesen Ost“ abgefahren.

 

Der Vorsitzende lässt über die Beschlussempfehlung abstimmen.