Beschluss: Abstimmung: einstimmig beschlossen:

Beschlussvorschlag:

 

Der von dem Planungsbüro HWPlan Herbert Weydringer  vorgestellte Vorentwurf der Außenbereichsatzung Sandel und die damit einhergehende Änderung des Geltungsbereiches wird zur Kenntnis genommen. Eine Übersichtskarte des geänderten Geltungsbereiches ist dieser Beschlussvorlage beigefügt. Die Verwaltung wird gebeten, mit diesem Vorentwurf das frühzeitige Öffentlichkeits- und Beteiligungsverfahren (§§ 3 Abs. 1 und 4 Abs. 1 BauGB) durchzuführen.

 


Herr Rüstmann führt kurz zur Beschlussvorlage aus. Sodann erläutert Herr Weydringer vom Planungsbüro HW-Stadtplanung anhand der dieser Niederschrift beigefügten Präsentation die Entwicklung des Vorentwurfs der Außenbereichssatzung „Sandel“.

 

Er sei vor Ort gewesen und habe die vorhandene Gebäude- und Siedlungsstruktur begutachtet und aufgenommen. Er habe festgestellt, dass dort ein Handlungsbedarf für die Sanierung großer Teile des Gebäudebestandes gegeben sei. Es gebe Interessenten für die Sanierung des vorhandenen Bestandes. Mit der Verkehrserschließung gebe es hier keine Probleme.

 

Als Ziel für diese Außenbereichssatzung sieht Herr Weydringer nicht nur die private Nutzung, sondern das dörfliche Wohnen, soweit es die Landwirtschaft in diesem Bereich nicht störe. Neben der Bestandsumnutzung werden zusätzliche Baufelder als Vorschlag dargestellt, ohne dass sich der Charakter dieses Rundlingsdorfes ändere. In diesem Rahmen seien neue Gebäudetypen mit einer Größe von 10 m x 15 m im Einzelfall möglich, so dass die vorhandene Maßstäblichkeit gewahrt bleibe. Hinsichtlich der Entwicklungsmöglichkeiten für die großen ehemaligen Hofstellen erklärt Herr Weydringer, dass hier eine gewerbliche Nutzung oder eine Nutzung mit Ferienwohnungen möglich sein könne. Es bestünde die Möglichkeit eines Abrisses und Neubaus auf dem bisherigen Grundriss. Er weist darauf hin, dass die Pläne keinen festsetzenden Charakter haben. Es könnten aber 5 bis 8 Neubauten entstehen. Ziel sei es aber, die vorhandene Bausubstanz zu erhalten. Man wolle die städtebauliche Entwicklung fördern, die aber im Einzelfall genehmigt werden müsse.

 

Herr Udo Albers fragt, warum das Grundstück im südöstlichen Teil des bisherigen Geltungsbereiches aus dem herausgenommen worden sei. Seiner Ansicht nach sei dieses besonders für eine Bebauung geeignet. Herr Hagestedt erwidert, dass im Rahmen der Erarbeitung des Vorentwurfes festgestellt worden sei, dass dieses Grundstück eine Ausgleichsfläche sei, die von der Naturschutzstiftung des Landkreises Friesland verwaltet werde und daher für eine Bebauung nicht zur Verfügung stehe. Im weiteren Verfahren sei eine entsprechende Stellungnahme der unteren Naturschutzbehörde zu erwarten, so dass diese Fläche aus dem Geltungsbereich herausgenommen worden sei.

 

Herr Theemann bezeichnet die Außenbereichssatzung als gute Idee, um die dortigen baulichen Zustände zu verbessern. Der Charakter des Rundlingsdorfes müsse aber erhalten bleiben und dürfe nicht verloren gehen. Einerseits würden dort Investitionen möglich gemacht, andererseits werden die Interessen der Landwirtschaft geschützt.

 

Herr Wolken erklärt, dass die SPD-Fraktion diese Außenbereichssatzung unterstütze. Obwohl dort nicht viele neue Bauplätze entstehen, müssten Anreize für die Sanierung des Bestandes geschaffen werden.

 

Der Vorsitzende lässt über die Beschlussempfehlung abstimmen.