Beschluss: Abstimmung: einstimmig beschlossen:

Abstimmung: Ja: 27, Nein: 0, Enthaltungen: 0, Befangen: 0

Der aufgrund des § 15 Niedersächsischen Gleichstellungsgesetzes (NGG) zu erstellende Gleichstellungsplan für die Stadt Jever  für den Geltungszeitraum 01.03.2021 bis 30.04.2024 wird beschlossen.

 

Der Ratsvorsitzende ruft die Frauen ausdrücklich dazu auf, sich bei der anstehenden Kommunalwahl im September 2021 für einen Listenplatz zu bewerben und sich für die Mitgliedschaft im Rat der Stadt Jever zur Wahl zu stellen.   

 


Ratsfrau Vredenborg zeigt sich sehr erfreut darüber, dass nach längerer Zeit nunmehr ein Gleichstellungsplan zur Beschlussfassung vorliege und teilt mit, diese Woche stelle eine bedeutende Woche für die Gleichberechtigung dar. Sie erklärt, am vergangenen Montag sei der internationale Frauentag begangen worden. Zugleich habe am gestrigen 10. März 2021 der „Equal-Pay-Day“ (Tag der Entgeltgleichheit zwischen Männern und Frauen) stattgefunden. Dass am heutigen 11. März 2021 nunmehr auch der Gleichstellungsplan der Stadt Jever zur Abstimmung stehe, sei sehr erfreulich. Ratsfrau Vredenborg erinnert außerdem, dass sich die Arbeitsgemeinschaft sozialdemokratischer Frauen bereits im Jahr 2016 mit der Novellierung des Niedersächsischen Kommunalverfassungsgesetzes (NKomVG) befasst und im Zuge dessen festgestellt habe, dass die Aufstellung von Gleichstellungsplänen in Kommunen verpflichtend sei. Seither sei die Verwaltung darauf hingewiesen worden, dass auch die Stadt Jever einen Gleichstellungsplan aufzustellen habe. Dieser sei nun seitens der Verwaltung in Zusammenarbeit mit der Gleichstellungsbeauftragten der Stadt Jever ausgearbeitet worden und stelle eine optimale Handlungsgrundlage dar, um zu erreichen, dass Frauen und Männer - auch in Führungspositionen - gleichermaßen vertreten seien. Sie trägt vor, dass sie insbesondere hinsichtlich der Führungspositionen gespannt sei, welche künftigen Entwicklungen erkennbar oder bereits Veränderungen erfolgt seien. 

 

Ratsfrau Thomßen spricht für die Fraktion Bündnis 90 / Die Grünen ihren Dank für die Erarbeitung des Gleichstellungsplanes aus und teilt mit, dass ihre Fraktion den Gleichstellungsplan ebenfalls begrüße. Sie stellt weiterhin fest, insgesamt 75 % aller Beschäftigten der Stadt Jever seien Frauen, merkt jedoch an, dieser insgesamt hohe Anteil weiblicher Beschäftigter werde durch den Sozial- und Erziehungsdienst relativiert. Dort betrage der Frauenanteil 95 %. In städtischen Führungspositionen seien keine Frauen vertreten. Es sei zu begrüßen, die potenziellen Bewerberinnen künftig zur Übernahme von Führungspositionen explizit anzusprechen, dennoch regt sie an, ein spezielles Personalentwicklungskonzept zu erarbeiten, um die Frauen zu fördern. Ratsfrau Thomßen führt als Fördermaßnahmen an, unbefristete Arbeitsverträge zu schließen oder regelmäßige Mitarbeitergespräche zu führen. Außerdem verdeutliche die derzeitige Pandemiesituation entgegen vorheriger Annahmen, dass das Arbeiten im „Home-Office“ durchaus in mehreren Bereichen möglich sei. Abschließend betont sie, zum Jahr 2024 sei wünschenswert, dass die Stadt Jever deutlich mehr Frauen in städtischen Führungspositionen, aber auch einen größeren Anteil weiblicher Ratsmitglieder vorweisen könne.

 

Ratsherr Janßen hebt hervor, innerhalb der SPD-Fraktion sei die Gleichstellung bereits gelungen und teilt mit, innerhalb der SPD-Fraktion seien mehrheitlich Frauen vertreten. Er erklärt, insgesamt sei der Gleichstellungsplan positiv zu bewerten. Zudem sei Jever eine der wenigen Kommunen Frieslands, in denen, vorbehaltlich der Zustimmung des Rates, ein Gleichstellungsplan vorliege. Ratsherr Janßen stellt weiterhin fest, dass der Anteil weiblicher Beschäftigter je höherer Besoldungs- oder die Entgeltgruppe geringer ausfalle. In Führungspositionen seien keine Frauen vertreten. Er mahnt an, dieser Umstand müsse sich ändern, zeigt sich jedoch zugleich zuversichtlich, dass durch den bevorstehenden Generationswechsel eine Verbesserung eintrete, sodass die Möglichkeit bestehe, die Frauenquote zu steigern. Abschließend teilt Ratsherr Janßen für die SPD-Fraktion mit, dass sie dem vorliegenden Entwurf zum Gleichstellungsplan zustimmen werde. 

 

Ratsherr Theemann führt aus, die FDP-Fraktion werde dem vorliegenden Entwurf des Gleichstellungsplanes zustimmen, merkt jedoch zugleich an, mit diesem Gleichstellungsplan würden diejenigen Frauen nicht erreicht, die zwingend Hilfe benötigten. Als Beispiel nennt er, dass gegebenenfalls auch Frauen in Deutschland keine freiwillige Partnerwahl hätten, sondern verheiratet würden. Zudem dürfe insgesamt nicht in Vergessenheit geraten, dass auch Frauen mit unterschiedlichem kulturellen Hintergrund in Deutschland lebten und nicht die Möglichkeit vorhanden sei, nach deutscher Kultur zu leben. Weiterhin erklärt Ratsherr Theemann, angesichts der anhaltenden Pandemiesituation mit einhergehenden Einschränkungen wäre wünschenswert gewesen, dass dem Rat parallel zum Gleichstellungsplan ebenfalls ein Digitalisierungsplan vorgelegt worden wäre. Viele dieser Einschränkungen könnten behoben oder reduziert werden, sofern digitale Dienste in Anspruch genommen würden. Er trägt des Weiteren vor, einzelne Maßnahmen würden bereits umgesetzt, bemängelt jedoch zugleich, dass es an einem Konzept, in dem sämtliche Maßnahmen zusammengefasst würden, mangele. Zu Beginn der „Corona-Krise“ hätten bereits Überlegungen angestellt werden können. Ratsherr Theemann macht deutlich, dass diesbezüglich Handlungsbedarf bestehe und beantragt für die FDP-Fraktion, künftig einen Digitalisierungsplan aufzustellen, um Pandemiesituationen optimaler bewältigen zu können. Zudem könnten u.a. die Schulen und die Verwaltung in bestimmten Bereichen von einem Digitalisierungsplan profitieren. Ebenso könne er für die Ratsarbeit von Vorteil sei. Er fasst abschließend zusammen, dass bezüglich der Digitalisierung Verbesserungspotenzial vorhanden sei. 

 

Der Ratsvorsitzende weist darauf hin, dass ein Digitalisierungsplan nicht Bestandteil des in der heutigen Sitzung zur Beschlussfassung anstehenden Gleichstellungsplanes sei und er somit nicht über den Antrag der FDP-Fraktion abstimmen lassen könne. Er bittet darum, einen schriftlichen Antrag zu stellen, sodass in den politischen Gremien über diesen beraten werden könne.

 

Ratsherr Theemann kündigt sodann an, dass die FDP-Fraktion einen schriftlichen Antrag bezüglich der Erarbeitung eines Digitalisierungsplanes stellen werde.

 

Ratsherr Dr. Bollmeyer erklärt für die CDU-Fraktion, sie begrüße, dass der Gleichstellungsplan, dessen Erarbeitung gesetzliche vorgeschrieben sei, nunmehr vorliege. Weiterhin stellt er augenzwinkert dar, dass die Stadt Jever insbesondere in den Führungspositionen ausschließlich eine Stelle zur Verfügung habe, die entweder mit einer Frau oder einem Mann besetzt sei. Als Beispiel nennt Ratsherr Dr. Bollmeyer die Stelle der Bürgermeisterin oder des Bürgermeisters. In diesem Fall sei eine Berechnung nicht möglich, da ausschließlich die oder der geeignetste Kandidat/-in ausgewählt werde.

 

Ratsherr Werber wirft ein, bereits bei der Formulierung des Grundgesetzes im Jahr 1948 sei festgeschrieben worden, dass Frauen und Männer gleichberechtigt seien. Auch fördere der Staat nach dem Grundgesetz die tatsächliche Durchsetzung der Gleichberechtigung. Dies gelte insbesondere für die Ausübung eines Berufs. Zudem dürfe niemand u.a. aufgrund seines Geschlechts benachteiligt werden. Dennoch merkt er an, müssten die Frauen, die neben ihrer Tätigkeit auch die Kinderbetreuung übernehmen würden, stärker entlastet und unterstützt werden, damit sie verstärkt Führungspositionen übernehmen könnten. Ratsherr Werber macht deutlich, dass die Gleichberechtigung lediglich erreicht werden könne, wenn diese Frauen verstärkt Unterstützung erhielten und teilt mit, dies sei ein langwieriger Prozess und anhand des im Jahr 1949 verabschiedeten Grundgesetzes erkennbar. Abschließend betont er. Dass weitere Anstrengungen bezüglich der Gleichberechtigung erforderlich seien.

 

Ratsherr Sender ruft die Frauen ausdrücklich dazu auf, sich vermehrt für Führungspositionen zu bewerben.

 

Bürgermeister Albers wirft ein, der Gleichstellungsplan sei zwar gesetzlich vorgeschrieben, betont jedoch, dass die Anzahl der Bewerberinnen ausschlaggebend sei. Er führt zudem aus, in der Vergangenheit sei es der Stadt Jever nur bedingt gelungen, Frauen beruflich zu fördern. Dies sei darauf zurückzuführen, dass die Bereitschaft für etwaige Fortbildungsmöglichkeiten, u.a. aufgrund der familiären Vorstellungen, nicht vorhanden sei. Der Bürgermeister macht deutlich, dass die Wahrnehmung von Führungspositionen in keinem Widerspruch zur Familie stehen müsse. Dennoch bestehe bezüglich des Anteils der weiblichen Beschäftigten in Führungspositionen Handlungsbedarf. Zugleich hebt er hervor, dass die Stadt Jever bereits vor Erstellung des Entwurfs des Gleichstellungsplanes stets das Ziel verfolgt habe, den Anteil weiblicher Führungskräfte zu erhöhen. Bürgermeister Albers merkt außerdem an, in einer Pandemiesituation, in der die Digitalisierung situationsbedingt voranschreite, sei die Forderung zur Aufstellung eines Digitalisierungsplanes nicht zielführend und binde Kapazitäten, die benötigt würden, um aktuelle Maßnahmen zur Digitalisierung umzusetzen. Abschließend teilt er mit, dass die Stadt Jever trotz der Pandemie derzeit insgesamt gut aufgestellt sei.

 

Der Rat der Stadt Jever beschließt sodann: