Beschlussvorschlag:

 

  1. Der Rat der Stadt Jever beschließt über die diesem Beschluss beigefügten Abwägungsvorschläge zu den während der Auslegung nach § 3 Abs. 2 und förmlicher Behördenbeteiligung nach § 4 Abs. 2 Baugesetzbuch (BauGB) eingegangenen Anregungen und Hinweisen.

  2. Der Rat der Stadt Jever beschließt die Außenbereichssatzung Sandelermöns Süd gemäß § 35 Abs. 6 BauGB als Satzung. Der Außenbereichssatzung wird die beigefügte Begründung beigegeben.

 

 

 


Herr Weydringer vom Planungsbüro „HWPlan“ stellt die Ergebnisse der Auslegung und der förmlichen Behördenbeteiligung anhand der beigefügten Präsentation vor.

 

Im Ausschuss wird mehrheitlich die Meinung vertreten, dass die Außenbereichssatzung aufgrund der rechtlichen Schranken nicht der große Wurf sei, aber immerhin einen gewissen Fortschritt für die dörfliche Entwicklung bilde.