Beschluss: Abstimmung: einstimmig beschlossen:

Abstimmung: Ja: 6

Beschlussvorschlag:

 

a)      Der Jahresabschluss 2012 der Stadt Jever in der Fassung vom           06.05.2021 wird gemäß § 129 Abs. 1 Satz 3 NKomVG beschlossen.

 

b)      Für das Haushaltsjahr 2012 wird der Bürgermeisterin Frau Dankwardt die Entlastung gem. § 58 Abs. 1 Nr. 10  NKomVG i.V.m. § 129 Abs. 1 Satz 3 NKomVG erteilt.

 

c)      Das außerordentliche Ergebnis in Höhe von 32.351,65 € wird gem. § 58 Abs. 1 Nr. 10 NKomVG i.V.m.  § 110 Abs. 6 Satz 3 NKomVG und § 24 Abs. 1 KomHKVO mit dem Fehlbetrag des ordentlichen Ergebnisses verrechnet.

 

d)      Das ordentliche Ergebnis in Höhe von -898.341,12 € wird  gem. § 58 Abs. 1 Nr. 10 NKomVG i.V.m. § 110 Abs. 6 Satz 3 NKomVG und § 24 Abs. 1 KomHKVO mit dem auf die vorhandenen Stiftungen entfallenden Teilbetrag von 4.027,44 € der zweckgebundenen Rücklage zugeführt und nach Abzug des Überschusses des außerordentlichen Ergebnisses mit dem verbleibenden Restbetrag in Höhe von 870.016,91 € gem. § 24 Abs. 2 KomHKVO als Fehlbetrag in der Bilanz vorgetragen.

 

 

 


VA Rüstmann führt in den Sachverhalt ein.

 

Die Vorsitzende erkundigt sich nach den Terminen für die Abgabe der nächsten Jahresabschlüsse.

 

VA Rüstmann führt zu den Terminvorgaben des RPAs bezüglich der Abgabe und Prüfung der Jahresabschlüsse aus. Hiernach werde der Abschluss 2012, der am 06.05.2021 zum RPA gegeben worden sei, voraussichtlich bis Anfang Januar 2022, der Abschluss 2013, der am 08.07.2021 zum RPA gegeben worden sei, voraussichtlich bis Ende Februar 2022 geprüft. Der Abschluss 2014 sollte bis Mitte März 2022 beim RPA eingehen und werde dann innerhalb von drei Monaten der Prüfung unterzogen, der Abschluss 2015 sollte bis Juni 2022 abgegeben werden, um ihn bis September 2022 prüfen zu können. Anschließend sollten wieder zwei Abschlüsse pro Jahr geprüft werden, damit die Abschlüsse der Kommunen parallel laufen könnten.

 

RF Bunjes weist darauf hin, dass das RPA einige Vergabeverfahren im Abschluss 2012 bemängelt habe, geht aber davon aus, dass sich die Praxis bis heute an die geltenden Richtlinien angepasst habe.

 

VA Rüstmann bejaht dies.

 

Sodann lässt die Vorsitzende über den Beschlussvorschlag abstimmen.