Beschluss: Abstimmung: einstimmig beschlossen:

Beschlussvorschlag:

 

Der von dem Planungsbüro HWPlan Stadtplanung vorgestellte Vorentwurf wird zur Kenntnis genommen. Die Verwaltung wird gebeten, mit diesem Vorentwurf das frühzeitige Öffentlichkeits- und Beteiligungsverfahren (§§ 3 Abs. 1 und 4 Abs. 1 BauGB) durchzuführen.

 


Die Vorsitzende verweist auf die Vorlage und übergibt das Wort an Herrn Weydringer. Er erklärt die vorhandene Baustruktur des Baugebietes und die nun auftretenden Probleme. Nachdem er das aktuelle und zukünftig geplante Planungsrecht gegenüber gestellt hat, weist er darauf hin, dass eine frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung Sinn mache, um Betroffenen die Möglichkeit der Stellungnahme zu geben.

 

Die Vorsitzende dankt für den Planentwurf, welcher die Absichten des ursprünglich gestellten Antrages gut umgesetzt habe. Sie fragt, ob in den genannten WA 3 und 4 zukünftig Staffelgeschosse möglich seien. Herr Weydringer verneint dies. Der Ausschluss der Staffelgeschosse werde durch die textlichen Festsetzungen, insbesondere durch die Festlegung der Traufhöhe gesichert.

 

Herr Udo Albers stellt fest, dass der ursprüngliche Gedanke des Antrages war, die Lebensqualität der Anwohner in den Quartieren zu sichern. Durch die Planung sei dennoch eine Hinterliegerbebauung und Verdichtung möglich. Herr Weydringer erklärt, dass man durch die Schaffung mehrerer kleiner Bauteppiche den Bau von sogenannten „Blöcken“ vermeiden wolle, ohne die Grundstücke durch die Wegnahme des Bauteppichs zu entwerten. Nachbarschaftliche Grenzen können ohnehin nicht in einem Bebauungsplan geregelt werden. Es werde jedoch gesichert, dass sich eine übliche Siedlungsstruktur entwickeln könne.

 

Der Bürgermeister verdeutlicht, dass eine Entwicklung der Bebauung ermöglicht werde. Den Eigentümern der Grundstücke bleibe weiterhin offen, ob sie ihr Grundstück verkaufen wollen. Der vorgestellte Vorentwurf sei ein guter Vorschlag für einen rechtlichen Rahmen, welcher es schafft, die Verdichtung zu steuern.

 

Herr Harjes schließt sich den Ausführungen des Bürgermeisters an. Der Vorentwurf sei sozial verträglicher als das derzeitige Planungsrecht.

 

Frau Montigny schließt sich ihren Vorrednern ebenfalls an. Sie weist darauf hin, dass die Möglichkeit bestehe, dass die großen Grundstücke von mehreren Generationen genutzt werden können.

 

Die Vorsitzende verweist auf die Beschlussvorlage und lässt über diese abstimmen.