Beschluss: Abstimmung: einstimmig beschlossen:

Beschlussvorschlag:

 

  1. Der Rat der Stadt Jever beschließt den Bebauungsplan Nr. 1 „Rahrdum" – Teilbereich B – 3. Änderung - § 10 BauGB als Satzung. Dem Bebauungsplan wird die beigefügte Begründung beigegeben.

  2. Der Rat der Stadt Jever nimmt zur Kenntnis, dass der Flächennutzungsplan 2009 der Stadt Jever im Rahmen der 11. Berichtigung an die Festsetzungen des Bebauungsplanes Nr. 1 „Rahrdum“ Teilbereich B – 3. Änderung - angepasst wird.

 

 


Die Vorsitzende begrüßt zu diesem Tagesordnungspunkt Herrn Weydringer vom Planungsbüro HWPlan Stadtplanung und übergibt ihm das Wort.

 

Herr Weydringer teilt mit, dass es sich um den letzten Verfahrensschritt handele und man nunmehr zum Satzungsbeschluss kommen werde. Der Auslegungsbeschluss, habe in der Zeit vom 04.07.2023 bis zum 07.08.2023 öffentlich ausgelegen. Sodann geht er auf die dieser Niederschrift zum Thema Bebauungsplan Nr. 1 „Rahrdum – Teilbereich B“ 3. Änderung, Auswertung der vorgetragenen Anregungen mit Abwägungsvorschlägen und Satzungsbeschluss, beigefügten Präsentation ein.

 

Er stellt das Ergebnis der Beteiligung und auch eine Übersicht zu den Stellungnahmen der Träger öffentlicher Belange vor. Es handele sich lediglich um bereits im Zuge der frühzeitigen Beteiligung vorgetragene und dort behandelte Sachverhalte. Die Änderung zum Bebauungsplan könne in der vorliegenden Fassung ohne Änderungen als Satzung beschlossen werden. Erschließungstechnische Details werden im Zuge der Umsetzung des Bebauungsplanes mit den zuständigen Trägern abgestimmt werden. Er geht kurz auf die Anbindung der geplanten Kindertagesstätte zur Rahrdumer Straße ein und teilt mit, dass ein verkehrsgerechter Ausbau durchgeführt werden könne. Ein Zugang zum Rist sei nur noch für Fahrradfahrer und Fußgänger möglich und der Flächennutzungsplan müsse im Zuge dieses Verfahrens berichtigt werden.

 

Frau Montigny fragt an, ob im Zuge der Erschließung und Ausbaues zur Rahrdumer Straße im gleichen Zuge auch erwogen werde, den Straßenausbau „Auf dem Rist“ zu vollenden. Dieses würde sich zum jetzigen Zeitpunkt anbieten. Herr Rüstmann teilt mit, dass die Thematik bereits von Herrn Smidt vorbereitet werde, dieser sich aber zurzeit im Urlaub befände. Man könne im September/Oktober mit weiteren Informationen rechnen. Frau Montigny erkundigt sich, ob bei der Gestaltung der Zuwegung zur Rahrdumer Straße auch die Sicherheit für den Fahrradverkehr berücksichtigt werde. Herr Weydringer teilt mit, dass verkehrsrechtliche Entscheidungen kein Inhalt der Bauleitplanung seien. Die Zuständigkeit läge beim Landkreis Friesland und den Fachbereichen der zuständigen Städte und Gemeinden. Er gehe aber davon aus, dass die Verkehrssicherung Berücksichtigung finden werde.

 

Herr Hartwig erkundigt sich, ob die betroffenen Grundstückseigentümerinnen und Grundstückseigentümer bezüglich eines möglichen Straßenausbaues einbezogen werden bzw. informiert seien. Herr Rüstmann teilt mit, dass die Eigentümerinnen und Eigentümer grundsätzlich ins Verfahren mit einbezogen und rechtzeitig informiert werden. Eine Beteiligung mache nur Sinn, wenn die Planung abgeschlossen sei.

 

Die Vorsitzende lässt sodann über den Beschlussvorschlag abstimmen.