Sitzung: 04.10.2023 Ausschuss für Bauen, Stadtentwicklung, Straßen, Umwelt, Landwirtschaft und Landschaft
Herr BGM Albers weist Herrn Jann Janssen auf seine obliegenden Pflichten nach den §§ 40 bis 42 des Niedersächsischen Kommunalverfassungsgesetzes (NKomVG) hin.
Herr
Atzesdorfer teilt mit, dass für den Bereich Sandelermöns,
Sandeler Mühlenweg ein Bauantrag für einen 50 Meter Stahlmast (Mobilfunkmast)
eingereicht worden sei. Bezüglich der Anfrage von Herrn Udo Albers in der
letzten Bau/Plan-A-Sitzung zum Bürgerradweg teilt er mit, dass das Land Niedersachsen für die L813 Teilstück
Sandelermöns-Cleverns in den nächsten mind. 10 Jahren keinen Radweg vorgesehen
habe, dennoch sei mit dem Land Nds. eine Vereinbarung über die Planung eines
sog. Bürgerradweges getroffen worden. Diese Anerkennung als Bürgerradweg setzt
ein herausragendes bürgerliches Engagement voraus, welches über eine
Bürgerinitiative oder einen Bürgerverein ausgeübt werden soll.
Nach dem Anerkennungsbescheid vom 03.01.2022 werden der
Dorfbürgerverein und die Stadtverwaltung die erforderlichen Vorarbeiten
übernehmen und nach Planfeststellung wird dann das Land über das StBA Aurich
den Radwegbau auf eigene Kosten zeitnah umsetzen. Aktuell
ist mit dem Wechsel der Abteilungsleitung aus der Sachlage auf beiden Seiten
kein wesentlicher Fortschritt in der Sache Bürgerradweg feststellbar. Auf
beiden Seiten der L813 gibt es mit der vorhandenen Bebauung Problempunkte, die
eine Streckenführung entsprechend erschweren. Um die weitere Planung voran zu
bringen, wird die Verwaltung mit dem Dorfbürgerverein Kontakt aufnehmen, um
nächste Schritte zu begleiten. Hierbei werde u. a. geprüft auf welcher
Straßenseite der Bürgerradweg entstehen soll, Ermittlung der bebauten
Grundstückseigentümer zur Kontaktaufnahme durch den Dorfbürgerverein zur
Klärung der Bereitschaft der Grundstückseinbringung und nach Feststellung der
einzubringenden Grundstücke (Radwegseite) kann die Planung des Radweges aufgenommen
werden.
Herr
Udo Albers zeigt sich erstaunt darüber, dass der Dorfbürgerverein
seine Hausaufgaben nicht erledigt haben soll. Das Antragsformular sei
seinerzeit eingereicht worden und daraufhin habe man zugesagt, den
Planungsauftrag im 1. Halbjahr 2023 zu erteilen. Er frage sich, was der Dorfbürgerverein nicht erledigt habe.
Herr
BGM Albers teilt mit, dass sich bedingt durch neue Mitarbeiter die
Situation verändert habe. Es wurde überprüft und als unwirtschaftlich bewertet,
Planungen für beide Straßenseiten zu beauftragen. Dieses führe zu höheren
Kosten. Wirtschaftlich sei es besser zunächst zu überprüfen, auf welcher Seite
der Weg mit Aussicht auf Realisierung geplant werden könne. Man werde zeitnah
Gespräche mit dem Dorfbürgerverein führen, um gemeinsam zu planen und das
Verfahren zu gestalten.