Herr BGM Albers weist Herrn Jann Janssen auf seine obliegenden Pflichten nach den §§ 40 bis 42 des Niedersächsischen Kommunalverfassungsgesetzes (NKomVG) hin.

 

Herr Atzesdorfer teilt mit, dass für den Bereich Sandelermöns, Sandeler Mühlenweg ein Bauantrag für einen 50 Meter Stahlmast (Mobilfunkmast) eingereicht worden sei. Bezüglich der Anfrage von Herrn Udo Albers in der letzten Bau/Plan-A-Sitzung zum Bürgerradweg teilt er mit, dass das Land Niedersachsen für die L813 Teilstück Sandelermöns-Cleverns in den nächsten mind. 10 Jahren keinen Radweg vorgesehen habe, dennoch sei mit dem Land Nds. eine Vereinbarung über die Planung eines sog. Bürgerradweges getroffen worden. Diese Anerkennung als Bürgerradweg setzt ein herausragendes bürgerliches Engagement voraus, welches über eine Bürgerinitiative oder einen Bürgerverein ausgeübt werden soll.

 

Nach dem Anerkennungsbescheid vom 03.01.2022 werden der Dorfbürgerverein und die Stadtverwaltung die erforderlichen Vorarbeiten übernehmen und nach Planfeststellung wird dann das Land über das StBA Aurich den Radwegbau auf eigene Kosten zeitnah umsetzen. Aktuell ist mit dem Wechsel der Abteilungsleitung aus der Sachlage auf beiden Seiten kein wesentlicher Fortschritt in der Sache Bürgerradweg feststellbar. Auf beiden Seiten der L813 gibt es mit der vorhandenen Bebauung Problempunkte, die eine Streckenführung entsprechend erschweren. Um die weitere Planung voran zu bringen, wird die Verwaltung mit dem Dorfbürgerverein Kontakt aufnehmen, um nächste Schritte zu begleiten. Hierbei werde u. a. geprüft auf welcher Straßenseite der Bürgerradweg entstehen soll, Ermittlung der bebauten Grundstückseigentümer zur Kontaktaufnahme durch den Dorfbürgerverein zur Klärung der Bereitschaft der Grundstückseinbringung und nach Feststellung der einzubringenden Grundstücke (Radwegseite) kann die Planung des Radweges aufgenommen werden.

 

Herr Udo Albers zeigt sich erstaunt darüber, dass der Dorfbürgerverein seine Hausaufgaben nicht erledigt haben soll. Das Antragsformular sei seinerzeit eingereicht worden und daraufhin habe man zugesagt, den Planungsauftrag im 1. Halbjahr 2023 zu erteilen. Er frage sich, was der Dorfbürgerverein nicht erledigt habe.

 

Herr BGM Albers teilt mit, dass sich bedingt durch neue Mitarbeiter die Situation verändert habe. Es wurde überprüft und als unwirtschaftlich bewertet, Planungen für beide Straßenseiten zu beauftragen. Dieses führe zu höheren Kosten. Wirtschaftlich sei es besser zunächst zu überprüfen, auf welcher Seite der Weg mit Aussicht auf Realisierung geplant werden könne. Man werde zeitnah Gespräche mit dem Dorfbürgerverein führen, um gemeinsam zu planen und das Verfahren zu gestalten.