Beschluss: Abstimmung: mehrheitlich beschlossen:

Abstimmung: Ja: 4, Nein: 3, Enthaltungen: 0, Befangen: 0

Beschlussvorschlag:

 

Die Stadt Jever führt die Zweitwohnungssteuer ab dem 01.01.2025 ein. Die Verwaltung wird beauftragt, die Satzung über die Erhebung einer Zweitwohnungssteuer entsprechend vorzubereiten und dem Rat zwecks Beschlussfassung vorzulegen. 

 


VA Wüllner führt in den Sachverhalt ein.

 

RH Ultsch könne aus Erfahrung berichten, dass in anderen Kommunen nach der Einführung einer Zweitwohnungssteuer viele Abmeldungen der Zweitwohnung erfolgt seien.

 

VA Wüllner ergänzt, dass bereits jetzt viele Abmeldungen durchgeführt wurden und nicht auszuschließen sei, dass weitere folgen.

 

RH Ultsch erfragt ob hier dann die Gefahr bestehen würde, ein Minus zu generieren.


VA Wüllner erläutert, dass die Verwaltungskosten nach einer ersten Einschätzung bei 14.000,00 € jährlich liegen würden. Wenn die Einnahmen geringer ausfallen, sei es möglich, ein Minus zu erwirtschaften.

 

RH Theemann spricht sich gegen eine Einführung der Zweitwohnungssteuer aus. Der Aufwand stünde mit dem Nutzen in keinem sinnvollen Verhältnis. Es sei zudem nicht kontrollierbar, ob trotz Abmeldung eine Zweitwohnung genutzt werde.

 

RF Bunjes erläutert, dass die Zweitwohnungssteuer bereits lange gefordert werde. Die Anfangskosten seien zwar hoch, aber laut der aktuellen Prognose wäre es möglich ein Plus zu erwirtschaften. In der aktuellen Lage sei es notwendig auch durch kleine Steuerbeträge Einnahmen zu verbuchen. Darüber hinaus hätten die Zweitwohnungsbesitzer die Möglichkeit die Vorteile der Stadt Jever zu nutzen und sollten deshalb auch besteuert werden. 

 

RH Eden ist der Ansicht, dass im Vergleich zu anderen Kommunen die Anzahl der Steuerpflichtigen sehr gering sei. Bei steigenden Kosten in der Verwaltung, würden auch die jährlichen Verwaltungskosten im Bereich der Zweitwohnungssteuer steigen. Die Vermutung liege da sehr nahe, dass ein anfängliches Plus sich schnell zu einem Defizit entwickeln könne.

 

Die Vorsitzende lässt über den Beschlussvorschlag abstimmen.