Beschluss: Abstimmung: mehrheitlich beschlossen:

Abstimmung: Ja: 4, Nein: 1, Enthaltung: 0, Befangen: 0

Beschlussvorschlag:

1.       Der Verwaltungsausschuss der Stadt Jever beschließt die diesem Beschluss beigefügten Abwägungsvorschläge zu den während der frühzeitigen Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung nach § 3 Abs. 1 und § 4 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB) eingegangenen Anregungen und Hinweisen.

2.       Der Verwaltungsausschuss der Stadt Jever beschließt die Veröffentlichung des Entwurfes des Bebauungsplan Nr. 28 Teilbereich I „Stadtmitte/Alexanderstraße" – 2. Änderung - nebst Begründung (Veröffentlichungsbeschluss) gemäß § 3 Absatz 2 BauGB und die Behördenbeteiligung gemäß § 4 Abs. 2 BauGB.


Herr Weydringer stellt die Ergebnisse aus der frühzeitigen Beteiligung gem. § 3 Abs. 1 BauGB und der Träger öffentlicher Belange gem. § 4 Abs. 1 BauGB anhand der dieser Niederschrift beigefügten Präsentation vor.

Bezüglich der Ergebnisse aus der frühzeitigen Beteiligung erklärt er, dass 6 Stellungnahmen von 5 Bürgern bzw. Anwohnern mit Hinweisen und Anregungen eingegangen seien. Die vorgetragenen Bedenken seien objektiv geprüft worden und stellen aus seiner Sicht keine Hindernisse für die Aufrechterhaltung des Planungszieles einer verträglichen innerstädtischen Nachverdichtung dar.

Von Behörden bzw. Träger öffentlicher Belange seien 7 Stellungnahmen eingegangen. Vier davon enthielten weder Hinweise noch Anregungen, zwei davon enthielten allgemeine Hinweise zu Leitungen (EWE-Netz u. OOWV). Lediglich der Landkreis Friesland verweise allgemein auf die Oberflächenentwässerung. Somit stehen dem Planungsziel bzw. der Planänderung keine entgegenstehenden Belange gegenüber und der Entwurf könne veröffentlicht werden.

Bezüglich der Anmerkung einiger Anwohner, dass mit einem erhöhten Verkehrsaufkommen in der Alexanderstraße zu rechnen sei, erklärt Herr Weydringer, dass die Straße ausreichend ausgebaut worden sei. Müllfahrzeuge fahren seit Jahren dort entlang und Straßenverkehrsteilnehmer müssten schon jetzt wie in anderen Straßenzügen auch Rücksicht üben. Dieses werde sich durch weitere 10 Wohneinheiten nicht verschlechtern. Die Parkplatzsituation werde durch den Bebauungsplan nicht angetastet und sei im Baugenehmigungsverfahren abzuklären. Der Abstand zum geschützten Landschaftsbestandteil „Wilkensche Allee“ werde eingehalten. Lediglich einige Bäume auf dem Baugrundstück sollen baumpflegerisch behandelt werden.

Herr Oltmanns erkundigt sich, wie die Erschließung gesichert sei. Herr Weydringer teilt mit, dass die Erschließung über die bereits bestehende Zufahrt erfolgen solle. 

Herr Oltmanns regt an, während der Bauphase die Alexanderstraße durchgängig bis zum Mühlenweg freizugeben und fragt an, wer für die verkehrsrechtliche Umsetzung/Anordnung Ansprechpartner sei. Herr Atzesdorfer teilt mit, dass das städtische Ordnungsamt für die verkehrsrechtliche Anordnung zuständig sei. Im Rahmen der Stellungnahme zum Bauantrag könne hierauf aber gesondert hingewiesen werden.

Theemann regt an, nur punktuell die Alexanderstraße durchgängig bis zum Mühlenweg freizugeben und nicht dauerhaft.

Herr Schüdzig spricht sich gegen den Bebauungsplan und das geplante Vorhaben der Wohnungsbaugesellschaft Friesland aus. Seiner Empfindung nach reichen die vorhandenen Parkplätze schon jetzt nicht mehr aus. Frau Vredenborg erklärt, dass die Parkplätze auf dem Grundstück nicht im Zusammenhang mit der Alexanderstraße stehen.

Herr Weydringer teilt mit, dass auf dem Grundstück 24 Parkplätze geplant seien. Der Bauherr muss nach Baurecht ausreichend Parkplätze nachweisen. Für widerrechtlich parkende Fahrzeuge sei die Bauleitplanung nicht zuständig, sondern das Ordnungsamt.

Herr Oltmanns schließt sich der Meinung von Herrn Schüdzig dahingehend an, dass die Parkplatzsituation schlecht sei. Er ergänzt, dass die Wohnungsbaugesellschaft Friesland mbH andererseits ein guter Vermieter sei, der Rücksicht auf die Mieter und die Umgebung nehme. Er könne dem Vorhaben zustimmen.

Herr Schüdzig verweist auf einen große Eulen- und Fledermausbestand. Herr Weydringer erwidert, dass der Baumbestand auf dem Grundstück aus Gründen der Verkehrssicherungspflicht zurückgeschnitten werde und dort ausreichend Ausweichmöglichkeiten für die Tiere bestünden. Zudem habe die dafür zuständige Untere Naturschutzbehörde keinerlei Bedenken oder Anmerkungen geltend gemacht.

Frau Vredenborg merkt an, dass eine Nachverdichtung ohne neue Flächen zu versiegeln das Ziel sei. Herr Weydringer stellt abschließend fest, dass ein Vorteil die vorhandene Infrastruktur sei und man diese nutzen könne. Die Erschließung sei gesichert.

Herr Theemann erklärt, dass dringend bezahlbarer Wohnraum benötigt werde. Somit sei das Vorhaben genau richtig und er könne sich diesem anschließen.

Die Vorsitzende lässt sodann über die Beschlussempfehlung abstimmen.