Sitzung: 17.04.2024 Ausschuss für Bauen, Stadtentwicklung, Straßen, Umwelt, Landwirtschaft und Landschaft
Beschluss: Abstimmung: mehrheitlich beschlossen:
Abstimmung: Ja: 4, Nein: 1, Enthaltung: 0, Befangen: 0
Vorlage: BV/0689/2021-2026
Beschlussvorschlag:
1. Der Verwaltungsausschuss der Stadt Jever
beschließt die diesem Beschluss beigefügten Abwägungsvorschläge zu den während
der frühzeitigen Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung nach § 3 Abs. 1 und §
4 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB) eingegangenen Anregungen und Hinweisen.
2. Der Verwaltungsausschuss der Stadt Jever
beschließt die Veröffentlichung des Entwurfes des Bebauungsplan Nr. 28
Teilbereich I „Stadtmitte/Alexanderstraße" – 2. Änderung - nebst Begründung
(Veröffentlichungsbeschluss) gemäß § 3 Absatz 2 BauGB und die
Behördenbeteiligung gemäß § 4 Abs. 2 BauGB.
Herr
Weydringer stellt die
Ergebnisse aus der frühzeitigen Beteiligung gem. § 3 Abs. 1 BauGB und der
Träger öffentlicher Belange gem. § 4 Abs. 1 BauGB anhand der dieser
Niederschrift beigefügten Präsentation vor.
Bezüglich der Ergebnisse aus der
frühzeitigen Beteiligung erklärt er,
dass 6 Stellungnahmen von 5 Bürgern bzw. Anwohnern mit Hinweisen und Anregungen
eingegangen seien. Die vorgetragenen Bedenken seien objektiv geprüft worden und
stellen aus seiner Sicht keine Hindernisse für die Aufrechterhaltung des
Planungszieles einer verträglichen innerstädtischen Nachverdichtung dar.
Von Behörden bzw. Träger öffentlicher
Belange seien 7 Stellungnahmen eingegangen. Vier davon enthielten weder
Hinweise noch Anregungen, zwei davon enthielten allgemeine Hinweise zu
Leitungen (EWE-Netz u. OOWV). Lediglich der Landkreis Friesland verweise
allgemein auf die Oberflächenentwässerung. Somit stehen dem Planungsziel bzw.
der Planänderung keine entgegenstehenden Belange gegenüber und der Entwurf
könne veröffentlicht werden.
Bezüglich der Anmerkung einiger Anwohner,
dass mit einem erhöhten Verkehrsaufkommen in der Alexanderstraße zu rechnen
sei, erklärt Herr Weydringer, dass
die Straße ausreichend ausgebaut worden sei. Müllfahrzeuge fahren seit Jahren
dort entlang und Straßenverkehrsteilnehmer müssten schon jetzt wie in anderen
Straßenzügen auch Rücksicht üben. Dieses werde sich durch weitere 10
Wohneinheiten nicht verschlechtern. Die Parkplatzsituation werde durch den
Bebauungsplan nicht angetastet und sei im Baugenehmigungsverfahren abzuklären.
Der Abstand zum geschützten Landschaftsbestandteil „Wilkensche Allee“ werde
eingehalten. Lediglich einige Bäume auf dem Baugrundstück sollen
baumpflegerisch behandelt werden.
Herr
Oltmanns erkundigt sich,
wie die Erschließung gesichert sei. Herr
Weydringer teilt mit, dass die Erschließung über die bereits bestehende
Zufahrt erfolgen solle.
Herr
Oltmanns regt an, während
der Bauphase die Alexanderstraße durchgängig bis zum Mühlenweg freizugeben und
fragt an, wer für die verkehrsrechtliche Umsetzung/Anordnung Ansprechpartner
sei. Herr Atzesdorfer teilt mit,
dass das städtische Ordnungsamt für die verkehrsrechtliche Anordnung zuständig
sei. Im Rahmen der Stellungnahme zum Bauantrag könne hierauf aber gesondert
hingewiesen werden.
Theemann regt an, nur punktuell die Alexanderstraße
durchgängig bis zum Mühlenweg freizugeben und nicht dauerhaft.
Herr
Schüdzig spricht sich gegen
den Bebauungsplan und das geplante Vorhaben der Wohnungsbaugesellschaft
Friesland aus. Seiner Empfindung
nach reichen die vorhandenen Parkplätze schon jetzt nicht mehr aus. Frau Vredenborg erklärt, dass die
Parkplätze auf dem Grundstück nicht im Zusammenhang mit der Alexanderstraße
stehen.
Herr
Weydringer teilt mit, dass
auf dem Grundstück 24 Parkplätze geplant seien. Der Bauherr muss nach Baurecht
ausreichend Parkplätze nachweisen. Für widerrechtlich parkende Fahrzeuge sei
die Bauleitplanung nicht zuständig, sondern das Ordnungsamt.
Herr
Oltmanns schließt sich der
Meinung von Herrn Schüdzig dahingehend an, dass die Parkplatzsituation schlecht
sei. Er ergänzt, dass die
Wohnungsbaugesellschaft Friesland mbH andererseits ein guter Vermieter sei, der
Rücksicht auf die Mieter und die Umgebung nehme. Er könne dem Vorhaben zustimmen.
Herr
Schüdzig verweist auf einen
große Eulen- und Fledermausbestand. Herr
Weydringer erwidert, dass der Baumbestand auf dem Grundstück aus Gründen
der Verkehrssicherungspflicht zurückgeschnitten werde und dort ausreichend
Ausweichmöglichkeiten für die Tiere bestünden. Zudem habe die dafür zuständige
Untere Naturschutzbehörde keinerlei Bedenken oder Anmerkungen geltend gemacht.
Frau
Vredenborg merkt an, dass
eine Nachverdichtung ohne neue Flächen zu versiegeln das Ziel sei. Herr Weydringer stellt abschließend
fest, dass ein Vorteil die vorhandene Infrastruktur sei und man diese nutzen
könne. Die Erschließung sei gesichert.
Herr
Theemann erklärt, dass
dringend bezahlbarer Wohnraum benötigt werde. Somit sei das Vorhaben genau
richtig und er könne sich diesem
anschließen.
Die Vorsitzende lässt sodann über die Beschlussempfehlung abstimmen.