Beschluss: Abstimmung: einstimmig beschlossen:

Beschlussvorschlag:

Die von dem Planungsbüro Diekmann, Mosebach & Partner vorgestellten Vorentwürfe der 4. Änderung des Flächennutzungsplanes 2009 und des Bebauungsplanes Nr. 83 „Sondergebiete Ladeinfrastruktur für E-Mobilität und Freiflächen-PV-Anlage beim Viehhof" werden zur Kenntnis genommen. Die Verwaltung wird gebeten, mit diesen Vorentwürfen das frühzeitige Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligungsverfahren (§§ 3 Abs. 1 und 4 Abs.1 BauGB) durchzuführen.


Die Vorsitzende begrüßt zu diesem Tagesordnungspunkt Frau Bode vom Planungsbüro Diekmann, Mosebach und Partner und Herrn Sluiter von der Firma Fidelius Consulting GmbH als Vertreter des Investors. Die Vorsitzende erteilt sodann Frau Bode das Wort.

Frau Bode stellt anhand der dieser Niederschrift beigefügten Präsentation die Vorentwürfe für die 4. Änderung des Flächennutzungsplanes 2009 und dem Bebauungsplan Nr. 83 vor und deren Ableitung aus dem bestehenden Planungskonzept und des Standortkonzeptes für Freiflächen-PV 2023 vor.

Sie erläutert, dass in dem kleineren Teilbereich eine Ladeinfrastruktur für E-Mobilität entstehen soll und diese Fläche als private Verkehrsfläche ausgewiesen werden soll.

Der größere Teilbereich ist für die Photovoltaik-Freiflächenanlagen vorgesehen. Dieser teile sich aufgrund der vorhandenen Grabenstruktur, die erhalten bleiben solle, in 5 Teilflächen auf. Die Erschließung erfolge über einen landwirtschaftlichen Weg, der entlang der B 210 neu verlaufe. 

Frau Bode verweist auf eine Besonderheit hinsichtlich der Festsetzung der Grundflächenzahl hin. Diese werde im Bebauungsplan mit 0,7 beziffert, wobei es hier nicht um die Versiegelung durch Bebauung gehe, sondern um die Überdeckung mit den Photovoltaikmodulen. Die zulässige Grundflächenzahl für die bodenversiegelnden Teile von baulichen Anlagen betrage lediglich 0,045.

Eine weitere Besonderheit stelle die Kompensation für Eingriffe in die Natur dar. Diese werde auf den Flächen im Geltungsbereich erfolgen. Unter den Photovoltaikmodulen solle extensives Grünland entwickelt werden. Vom Eingriffsausgleich her sei der Solarpark in sich ausgeglichen. Zudem dürfen im Plangebiet Speichermodule und Zuwegungen errichtet werden.

Frau Bode weist darauf hin, dass die Kartierungen noch nicht abgeschlossen sind und die ausstehenden Ergebnisse im Herbst erwarten werden, so dass dann der abschließende Umweltbericht erstellt werden könne.

Auf Anfrage von Herrn Udo Albers erläutert Herr Sluiter das für den Ladepark 2 Speichermodule vorgesehen seien, um über 24 Stunden die Auflademöglichkeit sicherzustellen. Herr Udo Albers erkundigt sich, ob dort Auflademöglichkeiten für LKW eingerichtet werden. Dieses verneint Herr Sluiter und begründet dieses damit, dass wegen der vorhandenen Zufahrtsituation zur L 813 nach Vorgabe der Landesstraßenbehörde und der zuständigen Verkehrsbehörde eine LKW-Ladestation ausgeschlossen sei.

Herr Sluiter erklärt auf weitere Anfrage, dass die Anzahl der PKW-Ladestationen noch nicht final feststehen. 

Herr Theemann stellt fest, dass sich die Ladestation außerhalb von Jever befindet und erkundigt sich, ob eine Bedarfsfeststellung durchgeführt worden sei. Dieses bejaht hat Herr Sluiter. Die Nachfrage sei in Zukunft steigend. Es seien bis zu 6 Schnellladestationen vorgesehen, wovon im 1. Schritt erst einmal 3 gebaut werden sollen. Die Prüfung der Ausrüstung des Ladeparks mit Snack- bzw. Getränkeautomaten erfolge erst im Rahmen der Detailplanung.

Bezüglich der Fragen hinsichtlich der Anbindung an die Innenstadt wird darauf verwiesen, dass es Sache des künftigen Betreibers sei, inwieweit er eine Aufenthaltsqualität für die Dauer des Aufladens bieten wolle oder nicht. Eine Anbindung sei aber über den Kröpelweg und das Baugebiet Am Woltersberg möglich.

Herr Theemann merkt an, dass er im Kreistag vernommen habe, dass der Landkreis Friesland die Vorgaben für die Windenergie erfüllt habe. Zudem solle der Ausbau der regenerativen Energien im Gleichtakt mit dem Netzausbau erfolgen. Aus diesem Grunde solle man nicht über Bedarf Flächen für regenerative Energien ausweisen. Herr Atzesdorfer führt dazu aus, dass der Netzausbau und damit die Einspeiseanbindung auch im Sinne des Anlagenbetreibers sei. Dieser gehe damit ja auch ins Risiko.

Die Vorsitzende lässt sodann über die Beschlussempfehlung abstimmen.