Beschluss: Abstimmung: mehrheitlich beschlossen:

Abstimmung: Ja: 24, Nein: 2, Enthaltungen: 3

 

Die Stadt Jever beschließt gemäß § 2 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB) die Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 93 „Rahrdumer Straße / Südlich der Gotteskammer“. Ziel dieses Bebauungsplanes ist die Festsetzung von Grünflächen bei einer gleichzeitigen Entwicklung einer Wohnbaufläche, um das städtebauliche Ziel einer Zäsur zwischen der vorhandenen Siedlungsstruktur Jevers und der Bauflächen in Rahrdum zu erreichen.

 

 


StAR Röben führt in den Sachverhalt ein.

 

Ratsherr Harms fragt nach, ob der Eigentümer der Grundstücke die Möglichkeit zum Bauen habe. StAR Röben bejaht dies.

 

Der Rat der Stadt Jever beschließt: