Sitzung: 17.09.2008 Rat der Stadt Jever
Beschluss: Abstimmung: mehrheitlich beschlossen:
Abstimmung: Ja: 24, Nein: 2, Enthaltungen: 3
Vorlage: BV/693/2008
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Die Stadt Jever beschließt gemäß § 2 Abs. 1
Baugesetzbuch (BauGB) die Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 93 „Rahrdumer
Straße / Südlich der Gotteskammer“. Ziel dieses Bebauungsplanes ist die
Festsetzung von Grünflächen bei einer gleichzeitigen Entwicklung einer
Wohnbaufläche, um das städtebauliche Ziel einer Zäsur zwischen der
vorhandenen Siedlungsstruktur Jevers und der Bauflächen in Rahrdum zu
erreichen. |
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StAR Röben führt in den Sachverhalt ein.
Ratsherr Harms fragt nach, ob der Eigentümer der
Grundstücke die Möglichkeit zum Bauen habe. StAR Röben bejaht dies.
Der Rat der Stadt Jever beschließt: