Sitzung: 29.10.2008 Ausschuss für Stadtplanung, Stadtentwicklung und Verkehr
Beschluss: Abstimmung: mehrheitlich beschlossen:
Abstimmung: Ja: 6, Nein: 1
Vorlage: BV/737/2008/1
Beschlussvorschlag:
|
1.
Der
Rat der Stadt Jever beschließt über die während der frühzeitigen
Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung nach § 3 Abs. 1 und § 4 Abs. 1
Baugesetzbuch (BauGB) eingegangenen Anregungen. 2.
Der
Rat der Stadt Jever beschließt die Auslegung des Bebauungsplanes Nr. 91
„Altstadt-Quartier St.-Annen-Straße/Große Wasserpfortstraße“ mit örtlichen
Bauvorschriften nebst Begründung (Auslegungsbeschluss). |
|
Der Vorsitzende erklärt einführend, dass die
Quartiersplanung des Bebauungsplanes Nr. 91 eine herausragende Bedeutung für
die nächsten Jahre für die Stadt Jever habe. Die Stadt habe einen Zeitplan
erarbeitet, den man bisher gut abgearbeitet habe. Er begrüßt die Herren
Meyer und Schlieper vom Planungsbüro Metaplan und Herrn Wallraven vom
Planungsbüro Stadt, Land, Fluss.
Sodann berichtet Herr Meyer über
die mit den Nachbarn des Quartiers am 08.10.2008 durchgeführte
Informationsveranstaltung. Dr. Harms und er hätten mit den Nachbarn die
Probleme angesprochen und versucht, diese zu klären. Man habe beispielsweise
anhand von Schaubildern die Auswirkungen des Neubaus (Schattenwurf) auf die
Häuser nördlich der St.-Annen-Straße dargestellt und den Betroffenen
vorgestellt. Die Schaubilder seien vorbereitet und würden von Herrn Wallraven
im Rahmen seines Vortrages zu gegebener Zeit vorgestellt.
Herr Wallraven gibt anhand der beigefügten
Powerpoint-Präsentation einen Überblick über den Stand der Beteiligungen. Von
18 Behörden und Trägern öffentlicher Belange haben 10 geantwortet, davon 8 mit
Anregungen und Hinweisen. 1 Träger – die EWE – habe eine Stellungnahme
verspätet am 13.10.2008 eingereicht. Diese sei daher in den übersandten
Abwägungsvorschlägen nicht enthalten gewesen. Die Stellungnahme habe aber nur
einen Hinweis enthalten, der keine Auswirkung auf die Planung habe.
Im Rahmen der frühzeitigen Beteiligung
vom 21. 07. bis 08.08.2008 haben 12 Bürger Stellungnahmen abgegeben, alle mit
Anregungen und Hinweisen.
Insgesamt seien in den Stellungnahmen
über 100 Einzelpunkte angesprochen worden. Die Abwägungsvorschläge dazu lägen
schriftlich im Detail der Sitzungsvorlage zu diesem Tagesordnungspunkt an.
Diese wolle er nicht im einzelnen verlesen, sondern habe die
Einzelpunkte thematisch zu folgenden 9 Schwerpunkten zusammengefasst:
4.1 Stellungnahmen zu Verkehrsthemen
4.2 Stellungnahmen zur Einzelhandelsentwicklung
4.3 Stellungnahmen zur Stadtgestalt
4.4 Umweltauswirkungen/Wohnverhältnisse
4.5 Stellungnahmen zur Höhenentwicklung der
Neubebauung
4.6 Stellungnahmen zum Wohnen
4.7 Stellungnahmen zur Bürgerbeteiligung und
Bürgerinformation
4.8 Grundsätzliches
4.9 Weitere Themenstellungen
Dazu trägt Herr Wallraven anhand der beigefügten Powerpoint-Präsentation vor. Auf Vorschlag des Vorsitzenden hin wird über jeden der oben aufgeführten Schwerpunkte nach Vortrag einzeln diskutiert und abgestimmt.
zu 4.1. Stellungnahmen zu Verkehrsthemen
Es wird auf die beigefügte Powerpoint-Präsentation und die der Beschlussvorlage beigefügten Abwägungsvorschläge zu diesen Themen verwiesen.
Herr Udo Albers bittet zu diesem Punkt um Auskunft, ob der Knotenpunkt Elisabethufer ausreichend leistungsfähig für den künftigen Verkehr sei. Dieses wird von Herrn Wallraven mit Verweis auf die Verkehrsuntersuchung bejaht.
Sodann lässt der Vorsitzende über die Abwägungsvorschläge zu diesem Themenschwerpunkt abstimmen. Den Abwägungsvorschlägen wird mit 6 Ja-Stimmen bei 1 Enthaltung zugestimmt.
zu 4.2 Stellungnahmen zur
Einzelhandelsentwicklung
Herr Wallraven erklärt hierzu, dass sich die
Abwägungsvorschläge hierzu aus der Stellungnahme des Landkreises Friesland als
unterer Regionalplanungsbehörde ableiten bzw. aus dem kürzlich verabschiedeten
Einzelhandelsgutachten der Stadt Jever.
Frau Glaum führt aus, dass sie eine Gefahr
für die vorhandenen Bestandsnutzungen sehe. Sie könne sich vorstellen,
dass der neue SB-Markt negative Auswirkungen auf die umliegenden
Einzelhandelsgeschäfte habe, wie z.B. auf die dort vorhandene Bäckerei. Herr
Meyer entgegnet, das man seit Monaten versuche, einen Vollsortimenter als
Betreiber des dort geplanten SB-Markts zu finden. Dieses sei wichtig, um die
Nahversorgung in diesem Teil der Innenstadt zu sichern und dort Kaufkraft zu
bündeln. Man benötige Kaufkraft an diesem Standort, denn diese sei dort derzeit
so gut wie gar nicht vorhanden. Der dortige Bäcker sei von dem neuen Projekt
begeistert und erhoffe sich dadurch
bessere Verdienstmöglichkeiten. Ergänzend zur der Größe der Verkaufsfläche
erklärt Herr Meyer, dass dort mindestens 950 bis 1000 m² Verkaufsfläche
benötigt werden. Für eine Verkaufsfläche von 600 bis 700 m² werde man keinen
Betreiber finden. Die Fa. Plus, die einen Markt in dieser Größenordnung
betreibe, werde ihren Markt schließen, da dort derzeit wenig Kaufkraft und
keine gute Verkehrsanbindung vorhanden sei.
Herr Ludewig weist auf die Stellungnahme der IHK
Oldenburg hin. Diese halte den Bebauungsplan für nicht gerichtsfest, da die
Formulierung bezüglich der Begrenzung der großflächigen Einzelhandelsnutzungen
ab 800 m² Verkaufsfläche nicht richtig sei. Herr Wallraven erwidert,
dass die gewählte textliche Festsetzung der horizontalen Gliederung des
Plangebietes hinsichtlich der Ansiedlung großflächiger Einzelhandelsbetriebe
diene und daher zulässig sei. Zur Klarstellung, und damit zur Sicherstellung
der Gerichtsfestigkeit des Bebauungsplanes werde die textliche Festsetzung Nr.
4 entsprechend ergänzt.
Herr Kaiser führt für die CDU-Fraktion aus, dass
diese sich vollinhaltlich mit den Abwägungsvorschlägen zu diesem
Themenschwerpunkt einverstanden erkläre, da sie den städtebaulichen
Vorstellungen der Fraktion entsprechen und zudem das Einzelhandelskonzept
entsprechendes aussage. Danach solle in dem zentralen Versorgungsbereich
Einzelhandel angesiedelt werden.
Der Ausschuss spricht sich einstimmig
für die Abwägungsvorschläge zu diesem Themenschwerpunkt aus.
zu 4.3 Stellungnahmen zur Stadtgestalt
Hierzu
führt Herr Wallraven aus, dass die Nachempfindung des Straßenraumes in
der St.-Annen-Straße in den Grundzügen schwer möglich sei. Es habe mal eine
geschlossene Bebauung südlich der St.-Annen-Straße gegeben, die mit der Zeit
aber überzeichnet worden sei. Es sei sehr schwierig, diese Grundzüge
nachzuvollziehen. Ziel des Bebauungsplanes sei es auch, die Straßenflucht
südlich der St.-Annen-Straße wieder herzustellen, und zwar nicht wie früher,
sondern eine zeitgemäße Interpretation auf die Gegenwart vorzunehmen. Wenn die
Bebauung so bleibe, habe man weiterhin einen städtebaulichen Missstand. Die
angesprochene Aufweitung der St.-Annen-Straße sei differenziert zu betrachten.
Tatsächlich solle die St.-Annen-Straße bei der Fa. Certus enger werden.
Aufgeweitet werden solle die St.-Annen-Straße zwischen Lindenbaumstraße und
Steinstraße und hier nur von Haus-Nr. 9 bis Haus-Nr. 1. Im Hinblick auf die
geplante Aufweitung – in diesem Rahmen solle nicht die Fahrbahn verbreitert
werden, sondern der Fußweg an der Südseite der St.-Annen-Straße – habe die
Verkehrsplanerin erklärt, dass jede Fläche, die für den Fußgängerverkehr hinzu
komme, eine Erhöhung der Sicherheit der Passanten und damit der Aufenthaltsqualität
darstelle.
Auf Anfrage des Vorsitzenden
erklärt Herr Wallraven, dass die St.-Annen-Straße maximal um 2 m
aufgeweitet werden solle.
Herr Wallraven führt weiter aus, dass die Lohnen nicht
verpflichtend festgesetzt werden können, da man nicht wisse, wo diese
tatsächlich realisiert werden können. Dieses hänge im Endeffekt von den
tatsächlichen Nutzungen ab, die noch nicht bekannt seien.
Auf Anfrage des Vorsitzenden zu
dem Lichteinfall und der geplanten Trauf- und Firsthöhen führt Herr Schlieper
aus, dass man sich ausgiebig mit der Belichtung der Häuser nördlich der
St.-Annen-Straße unter Berücksichtigung des Vorhabens beschäftigt habe. Anhand
von Schaubildern zeigt er die Sonnenstände und die damit verbundene
Belichtung der einzelnen Häuser zu den verschiedenen Jahreszeiten auf. Durch
bauliche Rücksprünge solle die Verschlechterung der Belichtung minimiert
werden. Hier seien zu jedem Haus nördlich der St.-Annen-Straße Schaubilder über
die Mindestauswirkung des Vorhabens auf das jeweilige Haus erarbeitet und den
betroffenen Eigentümern auch vorgestellt worden.
Auf den Einwand des Vorsitzenden,
dass man dieses im Bebauungsplan regeln und nicht den Investoren überlassen
solle, erklärt Herr Meyer, dass man den Nachbarn versichert habe, dass
deren Interessen berücksichtigt würden Das Spiel der Fassaden, die einen
größtmöglichen Lichteinfall zuließen, sei im Bebauungsplan bereits verankert
worden.
Frau Glaum fragt, ob man davon ausgehen könne,
dass mit den betroffenen Nachbarn ein Konsens hinsichtlich dieser Problematik
bestehe. Herr Meyer antwortet, dass man sich mit diesen abgestimmt habe.
Sein Büro setze alles daran, deren Interessen zu berücksichtigen.
Herr Udo Albers bittet um Auskunft, ob die Minderung der Belichtung für die betroffenen Häuser in %-Zahlen ausgedrückt werden können. Dieses wird von Herrn Meyer verneint. Eine exakte Angabe in Prozent sei nicht möglich. Er habe sich dafür ausgesprochen, die Straße in diesem Bereich aufzuweiten, um die Belichtungssituation zu verbessern. Auf die weitere Frage von Herrn U. Albers erklärt Herr Meyer, dass nicht mit einer drastischen Belichtungsminderung zu rechnen sei.
Herr Wallraven schlägt auf Anfrage von Herrn Jan-Edo Albers vor, dass eine geringere Belichtungsminderung für die Häuser auf der Nordseite der St.-Annen-Straße durch eine Verringerung der Traufhöhe von 11,50 m um 1 m auf 10,50 m möglich sei und durch die Anpassung der Abweichung der Tiefe der Abstandsflächen von 0,25 h auf 0,3 h. Damit könne man im Bebauungsplan der Beschattungsthematik Rechnung tragen.
Herr Meyer erklärt zur Frage des Vorsitzenden nach der genauen Festlegung von Trauf- bzw. Giebelständigkeit im Bebauungsplan, dass dieses nicht möglich sei, da man wegen der noch nicht geklärten Nutzung derzeit nicht sagen könne, was dort gebaut werden solle. Wenn man in 4 bis 6 Wochen eventuell wisse, welcher Hotelbetreiber kommen wolle, könne man nähere Aussagen über die Lage der Baulichkeiten treffen.
Der Vorsitzende erklärt, dass der Rat dann noch die Möglichkeit habe, den Bebauungsplan entsprechend zu ändern. Herr Wallraven wendet ein, dass man in den textlichen Festsetzungen bereits die First- und Traufenständigkeit als Ziel berücksichtigt habe. Da die genaue Lage, wie bei den Lohnen, wegen der noch nicht bekannten Nutzungen der Baulichkeiten nicht klar sei, sei eine Festschreibung im Bebauungsplan nicht möglich.
Die Frage des Vorsitzenden, ob der Rat nach dem nächsten Verfahrensschritt noch Einwirkungsmöglichkeiten habe, wird von Herrn Meyer bejaht.
Herr Papenfuß fragt an, ob die Anlieger für die Aufweitung der St.-Annen-Straße zu Straßenausbaubeiträgen herangezogen werden können. Herr Rüstmann erwidert, dass dieses in letzter Konsequenz politisch entschieden werden müsse. Hier spiele die Finanzsituation der Stadt Jever sicherlich eine Rolle.
Der Vorsitzende schlägt vor, bei der Abstimmung über die Abwägungsvorschläge zu diesem Thema zu berücksichtigen, beim nächsten Verfahrensschritt den Lichteinfall rechtssicher zu machen. Unter Berücksichtigung dieses Vorschlages beschließt der Ausschuss über die Abwägungsvorschläge zu diesem Themenschwerpunkt einstimmig.
Anmerkung der Verwaltung:
Die Schaubilder des Planungsbüros
Metaplan werden nachgereicht!
zu 4.4 Umweltauswirkungen/Wohnverhältnisse
Frau Rasenack fragt an, wie sich der künftige Verkehr
auf die vorhandene Bausubstanz auswirken werde.
Herr Wallraven entgegnet, dass diese Problematik nicht Ziel der
Verkehrsuntersuchung und auch nicht der Bauleitplanung sei. Einen direkten
Schluss könne er daher nicht ziehen. Die Verkehrsplanerin habe geäußert,
dass die prognostizierte Zunahme des Verkehrs kaum ins Gewicht falle. Bei 250
KFZ in der Spitzenstunde seien dieses 4 Autos pro Minute. Dieses sei weniger
Verkehr, als für eine Wohnstraße angenommen werde. In der Verkehrsuntersuchung
sei nichts über die Auswirkungen des zunehmenden Verkehrs auf die bauliche
Substanz gesagt worden. Dieses sei auch nicht auf der Ebene des Bebauungsplanes
zu klären.
Der Ausschuss spricht sich einstimmig
für die Abwägungsvorschläge zu diesem Themenschwerpunkt aus.
zu 4.5 Stellungnahmen zur
Höhenentwicklung der Neubebauung
Herr Wallraven erklärt u.a., dass auf eine Traufhöhe
von 8,50 m nicht heruntergegangen werden könne, da das Gesamtvorhaben sich dann
wirtschaftlich nicht rechne.
Auf die Frage von Frau Glaum nach
den Auswirkungen der geplanten Türmchen auf die Anlieger erklärt Herr Meyer,
dass man auch dieses überprüft und dargestellt habe. Je höher der Bau werde, um
so weniger Sonneneinstrahlung bzw. Belichtung. Deshalb habe man die First- und
Traufhöhen und auch die Maße der Türmchen reduziert. Er finde es städtebaulich
richtig und wichtig, an den beiden Eckpunkte diese Türmchen zu ermöglichen.
Der Ausschuss spricht sich einstimmig
für die Abwägungsvorschläge zu diesem Themenschwerpunkt aus.
zu 4.6 Stellungnahmen zum Wohnen
Es wird auf die beigefügte Powerpoint-Präsentation
und die der Beschlussvorlage beigefügten Abwägungsvorschläge zu diesen Themen
verwiesen.
Der Ausschuss spricht sich ohne
Aussprache einstimmig für die Abwägungsvorschläge zu diesem Themenschwerpunkt
aus.
zu 4.7 Stellungnahmen zu Bürgerbeteiligung
und Bürgerinformation
Herr Wallraven erklärt dazu, dass die Stadt Jever,
obwohl dieses in dem gewählten beschleunigten Bebauungsplanverfahren nicht
erforderlich sei, eine frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit durchgeführt
habe. Mit der öffentlichen Auslegung, die ab Mitte November erfolgen solle,
werde die Bürgerbeteiligung in vollem Umfange genutzt. Zudem habe der Investor
zusammen mit Herrn Meyer die betroffenen Anlieger im Rahmen einer
Informationsveranstaltung am 08.10.2008 informiert.
Frau Glaum vermisst, dass die Bürger sich verbal zu
diesem Planverfahren äußern können. Sie hätte gern gehört, was die
Bürger davon halten. Für sie sei es unbefriedigend, da sie gern
den Originalton gehört hätte.
Herr Udo Albers regt an, ein maßstabsgerechtes Modell zu
bauen, damit man sich ein besseres Bild von dem Vorhaben machen könne.
Frau Rasenack moniert, dass die Ratsvertreter nicht
zu der Informationsveranstaltung der betroffenen Anlieger eingeladen worden
seien. Sie hätte gerne daran teil genommen. Der Vorsitzende bittet
Herrn Meyer darum, auch die Ratsvertreter zu informieren, wenn wieder eine
Anliegerversammlung durchgeführt wird.
Der Ausschuss nimmt sodann die
Abwägungsvorschläge zu diesem Themenschwerpunkt einstimmig zur Kenntnis.
zu 4.8 Grundsätzliches
Es wird auf die beigefügte
Powerpoint-Präsentation und die der Beschlussvorlage beigefügten
Abwägungsvorschläge zu diesen Themen verwiesen.
Auf Anfrage von Frau Glaum
erklärt Herr Wallraven, dass die Denkmalpflege auf der Ebene der
Bauleitplanung nicht fordern könne, dass Sondierungsgrabungen erfolgen müssen.
Im Rahmen der Bauleitplanung seien denkmalgeschützte Häuser und Bodendenkmale
nachrichtlich darzustellen. Dieses habe man getan. Außerdem sei im
Bebauungsplan darauf hingewiesen worden, dass evtl. Funde sofort der
Denkmalpflege zu melden seien. Auf der späteren Ebene der Bauausführung könne
man Forderungen nach Sondierungsgrabungen stellen.
zu 4.9. Weitere Themenstellungen
Es wird auf die beigefügte
Powerpoint-Präsentation und die der Beschlussvorlage beigefügten
Abwägungsvorschläge zu diesen Themen verwiesen.
Herr Wallraven beantwortet erneut die Fragen von Frau
Rasenack und Frau Glaum zum Thema der Festschreibung der Verwendung
von regenerativen Energien und Blockheizkräften bei den geplanten Vorhaben.
Eine Festschreibung sei umstritten und rechtlich nicht haltbar. In der Begründung
sei jedoch darauf hingewiesen worden, vorrangig regenerative Energie zu
verwenden.
Der Ausschuss stimmt sodann den
Abwägungsvorschlägen zu diesem Themenschwerpunkt zu.
Unter Punkt 5 der Präsentation fasst
Herr Wallraven die Ergebnisse der Abwägung zusammen. Es wird auf die
Präsentation verwiesen. Abschließend weist er darauf hin, dass 75 % der
Bürger, die Stellungnahmen abgegeben haben, dass Gesamtvorhaben begrüßen.
Bevor über den Beschlussvorschlag
abgestimmt wird, nimmt Herr Udo Albers für die SWG/Sender-Gruppe
Stellung. Seine Gruppe begrüße sowohl das Gesamtvorhaben ausdrücklich als auch
das Engagement der Investoren. Die Stadt Jever sitze zwar mit im Boot, man
wisse aber nicht, was finanziell auf die Stadt zu komme. Mit der Beschlussempfehlung
gebe man eine weitere Zustimmung zur künftigen Bebauung. Seine Gruppe halte es
für unseriös, nicht zu wissen, welche finanziellen Belastungen durch das Gesamt
auf die Stadt Jever zu kommen. Daher werde man die Beschlussempfehlung
ablehnen.
Der Vorsitzende führt aus, dass man eine öffentliche
Aufklärung darüber benötige, wo man sich befinde, welche Schritte noch kämen
und wann man sagen könne, in welcher Höhe sich die Stadt Jever zu beteiligen
habe.
Herr Rüstmann weist darauf hin, dass man heute einen
Beschluss für einen weiteren Verfahrensschritt zur Aufstellung eines abstrakten
Bebauungsplanes fassen wolle, der die Möglichkeit eröffne, bauen zu können. Man
solle hier nicht dem Trugschluss verfallen, dass dieser Beschluss zu einer
Eigendynamik führe. Eine Bebauungsmöglichkeit bedeute, dass den Investoren über
den Bebauungsplan Nutzungsmöglichkeiten aufgezeigt werden. Den möglichen
Investoren werde eine Überschaubarkeit der Bebauungs- und Nutzungsmöglichkeiten
gegeben und damit ein Signal seitens der Stadt Jever gesetzt. Es sei bekannt,
was bisher für den Ankauf der 3 Grundstücke ausgegeben worden sei, die
strategisch wichtig seien. Die Verwaltung könne empfehlen, den Weg weiter mit
zu gehen, da jede Ausgabe beschlossen werden müsse.
Herr Röben ergänzt, dass man sich jetzt am Ende des
1. Verfahrensschrittes befinde. Daran schließe sich die öffentliche Auslegung
an, die 5 Wochen dauern werde. Dieser 2. Verfahrensschritt ende mit dem
Satzungsbeschluss im Februar/März nächsten Jahres. Mit der heutigen Beschlussempfehlung
lege man sich noch nicht endgültig fest.
Herr Udo Albers entgegnet, dass man keine Fahrt ins
Blaue wolle. Außerdem seien auch die Anlieger betroffen. Für diese sei es
wichtig zu wissen, dass sie finanziell nicht herangezogen werden. Herr
Rüstmann erklärt dazu, dass man die Entscheidung über die Heranziehung der
Anlieger nicht vorweg nehmen könne. Durch das Gesamtvorhaben würden sich auch
Vorteilslagen ergeben, so dass man im Vorfeld keinen Freibrief erteilen könne.
Sodann lässt der Vorsitzende über die Beschlussempfehlung abstimmen.