Sitzung: 28.01.2009 Ausschuss für Stadtplanung, Stadtentwicklung und Verkehr
Beschluss: Abstimmung: einstimmig beschlossen:
Vorlage: BV/809/2009
Beschlussvorschlag:
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1.
Der
Rat der Stadt Jever beschließt über die während der Auslegung nach § 3 Abs. 2
und der Behördenbeteiligung nach § 4 Abs. 2 Baugesetzbuch (BauGB)
eingegangenen Einwendungen die beigefügten Abwägungsvorschläge. 2.
Der
Rat der Stadt Jever beschließt, dass der Entwurf des Bebauungsplanes Nr. 91
„Altstadt-Quartier St.-Annen-Straße/ Große Wasserpfortstraße“ mit örtlichen Bauvorschriften
wie folgt geändert werden soll: 3.
Die Planzeichnung und die Begründung sind
entsprechend anzupassen. 4.
Der
entsprechend geänderte Entwurf des Bebauungsplanes soll erneut für einen
Zeitraum von 2 Wochen gemäß § 4 a Abs. 3 BauGB für die Öffentlichkeit
ausgelegt werden. Parallel dazu ist die Beteiligung der Behörden und
sonstigen Träger öffentlicher Belange durchzuführen. Stellungnahmen können
nur zu den geänderten bzw. ergänzten Teilen abgegeben werden. |
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Der Vorsitzende erteilt Herrn Wallraven das Wort.
Herr Wallraven erläutert, dass der Bebauungsplan Nr.
91 gemäß § 3 (2) und 4 (2) BauGB in der Zeit vom 24.11. bis zum 31.12.2008
ausgelegen habe. Von den angeschriebenen Trägern öffentlicher Belange habe es
einen Rücklauf von 15 Meldungen gegeben, von denen aber nur 11 Anregungen bzw.
Hinweise gegeben hätten. Insgesamt seien so 40 Anregungen erfolgt. Allerdings
seien davon ¾ Wiederholungen aus der frühzeitigen Beteiligung. Der volle
Wortlaut aller Einwendungen und der Abwägungsvorschläge ist in der
Sitzungsvorlage BV/809/2009 enthalten
Herr Wallraven verdeutlicht die einzelnen Argumente
mit einer Präsentation, in der die
Argumente und Entgegnungen in Stichworten gegenübergestellt sind. Er
wolle sich dabei allerdings nur auf die neuen Einwendungen beschränken, die
seit der vorgezogenen Beteiligung hinzugekommen seien.
(Anmerkung: in der als Anlage
beigefügten Präsentation sind diese Punkte rot hervorgehoben.)
Zum Einwand der ungenügenden
verkehrlichen Untersuchung und Einbindung der näheren Umgebung erläutert Herr
Wallraven an Verkehrsflusszeichnungen, dass dieses Argument nicht zutreffe.
Zum Argument der Straßenraumgestaltung
äußert er, dass solch eine Planung in das jetzige Planungsstadium nicht
hineingehöre. Es sei zu früh, hier Aussagen zu treffen, solange nicht einmal
die bauliche Gestaltung absehbar sei.
Auf Nachfrage von Herrn Husemann,
wann der richtige Zeitpunkt sei, verweist er auf einen verdichteten
Planungsstand, jedoch vor Baubeginn.
Zum Schwerpunkt Stellplätze bzw.
Herstellung von Grünflächen führt Herr Wallraven aus, dass die Deckung
des Stellplatzbedarfes gemäß NbauO vorgeschrieben sei. Gleichzeitig habe sich
der Rat bereits gebunden, einen Fehlbedarf auch für den nahen Kirchplatzbereich
hier im Plangebiet zu ersetzen.
Frau Glaum begründet diesen Einwand damit, dass
die Wohnqualität durch Beschränkung der Stellplätze auf die unterirdische Lage verbessert werde.
Herr Wallraven verdeutlicht anhand der Planzeichnung,
das im MK 4.2 die Parkplätze auf Erdgeschosshöhe eingehaust werden. Diese
Parkplätze seien nur über die Lindenbaumstraße erreichbar. An der Straßenfront
zur St.-Annenstraße werde es im Erdgeschoss gewerbliche Räume geben.
Herr Ludewig bekräftigt, dass eine Anzahl von 90
Plätzen für die Geschäftswelt dort nicht ausreichend sei.
Zu der Forderung der Handwerkskammer
nach Zulassung von Handwerksbetrieben erläutert Herr Wallraven, dass
diese Betriebe baurechtlich als Einzelhandelsbetriebe einzuordnen und
damit zugelassen seien.
Einer Wohnnutzung Priorität einzuräumen,
widerspreche der Gesamtkonzeption und vertrage sich auch nicht mit dem
Bestandsschutz.
Der Forderung der Anlieger der
St.-Annenstraße nach Reduzierung der Gebäudehöhe werde gefolgt und diese werde
sogar unterschritten. Der Baublock MK 4 werde unterteilt in MK 4.1 mit
zweigeschossiger Bauweise und einer maximalen Traufhöhe von 8,5 m und einer
maximalen Firsthöhe von 12 m. Im Gebiet MK 4.2, der sechs Meter zurückgesetzt
sei, werde keine Höhe festgesetzt, da sich diese aus der Geschosshöhe ergebe.
Herr Wallraven weist darauf hin, dass die
Abstandsfläche im MK6 von der bisherigen Größe 0,33 H auf 0,25 H verkleinert
werde, da dieses bereits jetzt schon Tatbestand sei.
Herr Husemann stellt fest, dass mit der
vorgeschlagenen Änderung die Belichtungsproblematik in der St.-Annenstraße
geklärt worden sei. Da er diesen Punkt für wichtig erachte, halte er eine
ausdrückliche Abstimmung zu diesem Punkt für sinnvoll.
Die Mitglieder Ausschusses sprechen sich
einstimmig für diese Höhenänderungen aus.
Der Forderung nach Durchführung eines
vorhabenbezogenen Bebauungsplanes entgegnet Herr Wallraven, dass solcher
nur für Einzelvorhaben vorgesehen sei. Dieser Bebauungsplan aber regele auch
weitere Probleme der Innenstadt wie Verkehr, öffentliche Stellplätze, einzelne
Bauprojekte unterschiedlicher Kategorie sowie Konfliktbewältigung. Daher sei
ein Angebotsplan erforderlich.
Zu geforderten städtebaulichen Verträge
zum Klimaschutz erläutert Frau Glaum, dass hier das Baugebiet
Lindenbogen in Oldenburg Vorbild sei. Herr Wallraven entgegnet, dass er
der Absicht grundsätzlich zustimme, allerdings seien solche Vorhaben nicht
durch das jetzige Planungsrecht umzusetzen. Er setze eher darauf, auf die
Mitwirkungsbereitschaft bei Investoren hinzuwirken.
Herr Wallraven fasst die Änderungen, die sich aus
dieser Anhörung ergeben, zusammen:
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veränderter
Zuschnitt bei MK 4.1, zweigeschossig und MK 4.2 rückwärtig dreigeschossig,
-
MK
5 wird kleiner,
-
durch
die Höhenbegrenzung erfolgt keine erhöhte Eckbebauung,
-
das
Gehrecht nach Süden (Grundstück Luiken) werde für die Flexibilisierung durch
eine privatrechtliche Überwegung ersetzt.
Herr Husemann bittet darum, dass die Wandlung des Wegerechts zu einer privatrechtlichen Vereinbarung unter Einbeziehung des Kämmerers, der bereits zu diesem Thema mit dem betroffenen Eigentümer verhandelt habe, ausdrücklich im Verwaltungsausschuss beschlossen werde.
Herr Schönbohm bedauert, dass die Ecktürme nicht mehr vorgesehen seien, da diese stilbildend seien. Er fragt nach Möglichkeiten, diese dennoch verwirklichen zu können. Herr Wallraven erläutert, dass durch die Höhenbegrenzung solche Türme nicht mehr möglich seien. Das wäre jetzt inkonsequent. Jedoch lasse sich die Betonung der Ecklage architektonisch auch anders lösen.
Auf Nachfrage von Herr Schönbohm zu den Parkplätzen bestätigt Herr Wallraven, dass zwischen St.-Annenstraße und den Stellplätzen im hinteren Bereich von MK 4 eine Gebäudezeile von Geschäften im Erdgeschoss stehe. Wohnen sei im Erdgeschoss nicht möglich.
Herr
Husemann unterbricht
die Sitzung und gibt den Zuhörern Gelegenheit, zu bisher besprochenen
Sachverhalten Fragen zu stellen.
Die Anliegerin der St.-Annenstraße Frau Jürgens betont, sie sei froh über die Absenkung der Gebäudehöhe, sie bezweifle jedoch, dass die hintere höhere Bebauung nicht doch wieder Verschattung bewirke. Herr Wallraven erläutert an den Querschnittszeichnungen, dass während der Tag- und Nachtgleichen (21.3. und 21.9.) bei der jetzigen Höhenfestsetzung eine Beschattung der Hälfte des Erdgeschosses erfolge. Im Sommerhalbjahr sei der Sonnenstand höher. Die um 6 Meter zurückgesetzten dritten Geschosse werden den Winkel der Sonneneinstrahlung jedoch nicht beeinträchtigen.
Nach dieser Unterbrechung setzt Herr Husemann die Sitzung fort.
Herr
Husemann verweist auf
die Sitzungsvorlage. Die zum Teil gravierenden Änderungen des Bebauungsplanes
erfordern eine Neuauslegung des Planes unter den in der Sitzungsvorlage
beschriebenen Bedingungen.
Er stellt den Beschlussvorschlag zur Abstimmung.