Beschluss: Abstimmung: mehrheitlich beschlossen:

Abstimmung: Ja: 25, Nein: 4, Enthaltungen: 0

 

 

1.      Der Rat der Stadt Jever beschließt über die während der Auslegung nach § 3 Abs. 2 und der Behördenbeteiligung nach § 4 Abs. 2 Baugesetzbuch (BauGB) eingegangenen Einwendungen die beigefügten Abwägungsvorschläge.

2.      Der Rat der Stadt Jever beschließt, dass der Entwurf des Bebauungsplanes Nr. 91 „Altstadt-Quartier St.-Annen-Straße/ Große Wasserpfortstraße“ mit örtlichen Bauvorschriften wie folgt geändert werden soll:

- Reduzierung der Geschosszahlen der Bebauung an der St.-Annen-Straße im Baugebiet MK 4 auf 2 Vollgeschosse

- Änderung der Festsetzungen zur Höhe baulicher Anlagen bei der zweigeschossigen Bebauung an der St.-Annen-Straße (Traufhöhe 8,50m, Firsthöhe: 12,0m)

- Festsetzung einer Mindesttiefe des Gebäuderücksprungs bei Staffelgeschossen der zweigeschossigen Bebauung an der St.-Annen-Straße im MK 4 (3,0m)

- Änderung des Zuschnitts des Baugebietes MK4 (Nutzungskordel straßenbegleitend zur St.-Annen-Straße mit einer Bautiefe von 6,0 m)

- Redaktionelle Änderung der Nummerierung durch Teilung des Baugebietes MK 4; aus MK 4 wird MK 4.1: Bebauung an der St.-Annen-Straße und MK 4.2: Bebauung im Blockinnenbereich St.-Annen-Straße/Lindenbaumstraße/Steinstraße,
jeweils Anpassung der Grundflächenzahl

- MK 4.2 (Bebauung Blockinnenbereich St.-Annen-Straße/Lindenbaumstraße/Steinstraße) mit 3 Vollgeschossen als Obergrenze,

- Anpassung der textlichen Festsetzung Nr. 20: die festgesetzten Tiefe für geneigte Dächer wird an den geänderte Zuschnitt des MK 4.1 neu angepasst (Bautiefe 6,0 m)

- Anpassung der Unterschreitung der Abstandsflächen in der Steinstraße im MK 4.1 bis höchstens 0,25 H(textliche Festsetzung Nr. 13)

- Anpassung des Zuschnittes des Baugebietes MK 5 im Bereich der St.-Annen-Straße/Steinstraße, Anpassung der Grundflächenzahl

- Wegfall textliche Festsetzungen Nr. 8 (bauliche Überhöhung der Eckbebauung St.-Annen-Straße/Lindenbaumstraße und St.-Annen-Straße/Steinstraße,)

- Redaktionelle Änderung der Nummerierung der Baugebiete MK 4 zu MK 4.1 und MK 4.2 in Planzeichnung und Begründung.

3.       Die Planzeichnung und die Begründung sind entsprechend anzupassen.

4.      Der entsprechend geänderte Entwurf des Bebauungsplanes soll erneut für einen Zeitraum von 2 Wochen gemäß § 4 a Abs. 3 BauGB für die Öffentlichkeit ausgelegt werden. Parallel dazu ist die Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange durchzuführen. Stellungnahmen können nur zu den geänderten bzw. ergänzten Teilen abgegeben werden.

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 


Stadtamtsrat Röben führt in den Sachverhalt ein. Er macht darauf aufmerksam, zusätzlich müsse die Eingabe des Niedersächsischen Landesamtes für Denkmalpflege berücksichtigt werden, das seine Eingabe aus dem frühzeitigen Verfahren wiederholt habe.

 

Die Bedenken der Archäologischen Denkmalpflege könnten zurückgestellt werden, wenn gewährleistet werde, dass im Vorfeld der Bauarbeiten im gesamten Areal eine sach- und fachgerechte archäologische Ausgrabung erfolge, deren Umfang und Dauer von der Befundsituation abhängig sei.

 

Diese Ausgrabung werde veranlasst. Erste Gespräche diesbezüglich seien bereits geführt worden, so dass dem Hinweisvorschlag zugestimmt werden könne.

 

Insgesamt führe diese Eingabe nicht dazu, dass der Beschlussvorschlag, der dem Verwaltungsausschuss vorgelegen habe, geändert werden müsse.

 

Beigeordneter Janßen teilt mit, dass Altstadt-Quartier sei das größte Vorhaben, dass die Stadt Jever innerhalb der nächsten Jahre bewerkstelligen wolle. Aus Sicht seiner Fraktion sei es besonders wichtig, dass dieses Projekt auch gelingen werde. Der Rat sei auf einem guten und einvernehmlichen Weg. Alle größeren Veränderungen seien bisher mit einer breiten Mehrheit beschlossen worden.

 

Probleme habe es mit der geplanten Höhe der Gebäude gegeben, doch zwischenzeitlich sei die Belichtungsproblematik gelöst und die erhöhte Eckbebauung vom Tisch. Insgesamt werde eine Verbesserung der Parksituation in der Innenstadt erreicht.

 

Nach dem Satzungsbeschluss im März seien die Investoren gefragt. Dann müssten den Worten auch Taten folgen. Die noch offenen Fragen bezüglich des SB-Marktes, der Tiefgarage und des Hotels müssten geklärt werden. Weitere Möglichkeiten seien eine attraktive Wohnbebauung und seniorengerechte Wohnungen.

 

Die notwendigen Voraussetzungen für die weitere Entwicklung könnten eventuell durch einen Nachtragshaushalt geschaffen werden. Es sei der Wunsch der SPD-Fraktion, dass das Vorhaben zügig weitergeführt werde.

 

Beigeordneter Husemann führt aus, mit dem heutigen Beschluss habe die Stadt planerisch die Voraussetzungen geschaffen, dass sich das Altstadt-Quartier positiv entwickeln könne. Bei diesem komplexen Thema habe sich in der Vergangenheit die gute Zusammenarbeit im Rat bewährt, wofür er sich ausdrücklich bedanken wolle. Der überwiegende Teil der CDU-Fraktion werde dem heutigen Beschlussvorschlag zustimmen.

 

Beigeordneter Schönbohm bestätigt, auch seine Fraktion könne sich mit den nachträglich beschlossenen Veränderungen einverstanden erklären. Einige Kollegen der Fraktion hätten jedoch Probleme mit den mittelbaren Auswirkungen dieses Vorhabens. Es kämen erhebliche finanzielle Belastungen auf die Stadt zu, insbesondere hinsichtlich der Finanzierung des Parkdecks. Außerdem seien noch zahlreiche weitere Fragen ungeklärt, z. B. bezüglich der Sanierungsmittel und der Aussiedlung der Spielothek.

 

Wünschenswert sei es, noch einmal über andere Finanzierungen nachzudenken. Die Stadt übernehme immer die Ausgaben, die nicht lukrativ seien, während Dritte die Verdienstmöglichkeiten hätten. Sicherlich dürfe die Stadt kein wirtschaftliches Unternehmen betreiben, aber in anderen Kommunen seien auch alternative Möglichkeiten gefunden worden. Über den Aspekt einer anderen Finanzierungsgesellschaft sollte seines Erachtens somit noch einmal nachgedacht werden.

 

Ratsfrau Glaum erklärt, sie habe sich intensiv mit dem Bebauungsplan Nr. 91 beschäftigt. Ihre Fraktion habe sich von einem renommierten Stadtplaner aus Münster beraten lassen. Außerdem habe sie sich das Burgviertel in Oldenburg angesehen. Das Vorhaben „Altstadt-Quartier“ werde von ihr grundsätzlich begrüßt, dennoch enthalte der Plan trotz aller Änderungen noch erhebliche Mängel. Der größte Mangel sei die geplante Verbreiterung der St.-Annenstraße, wodurch sie für den Begegnungsverkehr geöffnet werde. Der Charakter der Altstadt mit seinen schmalen Straßen solle zugunsten des Fahrzeugverkehrs aufgehoben werden. Das sei ein Rückfall in die Planungssünden der 60er und 70er Jahre. Jede Kommune sei bemüht, die Innenstadt autofrei zu halten, was die Aufenthaltsqualität nachhaltig beeinflusse. Die Stadt Jever installiere dagegen in der Innenstadt einen Parkplatz für 170 Fahrzeuge. Gegen eine Tiefgarage habe sie keine Einwendungen. Die zahlreichen oberirdischen Parkflächen mit ihren Emmissionen trügen ihres Erachtens aber zu einer Entwertung des Altstadt-Quartiers als Wohnbereich bei.

 

Der völlige Abriss der alten Bausubstanz komme einer Kahlschlagsanierung gleich. Trotz der guten Absichten des Architekten ginge die gewachsene und variantenreiche Struktur des Viertels verloren. Es entstehe eine Uniformität, die nichts mit der bisherigen Ansicht zu tun habe. Andere gelungene Städteentwicklungen gebe es im Schnorr-Viertel in Bremen und im Burgviertel in Oldenburg mit seinen historischen Baubeständen.

 

Weiterhin stelle sich ihr die Frage, wie verhindert werden solle, dass nur profitable Projekte, wie z. B. der Supermarkt, umgesetzt würden und die Stadt die Tiefgarage bauen müsse, aber alle anderen teuren Investitionen in Hotel und Wohnbebauung nicht realisiert würden.

 

Beigeordneter Hartl trägt vor, er könne den Äußerungen des Beigeordneten Husemann zu dem bisherigen Verfahren nur zustimmen. Gleichzeitig habe er viele Bedenken, die soeben von Ratsfrau Glaum vorgetragen worden seien. Doch die Stadt befinde sich in einem seriösen Verfahren der Bauleitplanung, das zu der heute zu beschließenden erneuten Auslegung des Bebauungsplanes führe. Das beweise, dass sich gegenüber der ursprünglichen Planung bereits erhebliche Veränderungen ergeben hätten. Weshalb einzelne Ratsmitglieder heute gegen den Beschlussvorschlag stimmten, könne er nicht nachvollziehen.

 

Wie die FDP-Fraktion beim Satzungsbeschluss abstimmen werde, sei abhängig davon, inwieweit die Investoren reagierten. Ob die Investoren bereits vor dem Satzungsbeschluss eingebunden werden könnten, müsse sich innerhalb der nächsten Wochen ergeben. Es spreche nichts dagegen, den BürgerInnen erneut die Gelegenheit zu geben, ihre Einwendungen vorzubringen, zumal es verschiedene Änderungsvorschläge gäbe. Diese Möglichkeit sollte den BürgerInnen nicht verschlossen werden.

 

Bürgermeisterin Dankwardt erklärt, es sei dem Rat der Stadt Jever mit Augenmaß gelungen, die verschiedenen Interessen der AnwohnerInnen und potentiellen Investoren zu vereinbaren. Bisher gebe es nur einen Investor, der mit konkreten Plänen an die Stadt herangetreten sei. Weitere Investoren müssten noch gefunden werden.

 

Sie könne verstehen, dass noch viele Fragen ungeklärt seien. Dieses werde sich auch nicht bis zum Satzungsbeschluss ändern. Wenn es gelingen solle, Investoren zu finden, müssten die freien Flächen vermarktet werden. Hierfür sei ein Satzungsbeschluss mit einem gültigen neuen Bebauungsplan erforderlich.

 

Ausdrücklich wolle sie sich für die gute Zusammenarbeit im Rat bedanken. Bezüglich der Gebäudehöhen habe die Verwaltung verschiedene Gespräche mit dem Investor und seinem Planer geführt. Diesen sei der Vorschlag unterbreitet worden, die Höhen zurückzunehmen. Hierzu habe keinerlei Verpflichtung bestanden, dennoch sei der subjektiven Wahrnehmung der AnwohnerInnen Rechnung getragen worden.

 

Beigeordneter Schwanzar appelliert an den Rat, die Verwaltung zu beauftragen, die wichtigen privaten Baumaßnahmen durch städtebauliche Verträge mit dem Investor abzusichern. Dadurch könne gewährleistet werden, dass das Realität werde, worüber wochenlang diskutiert worden sei.

 

Bei Projekten in dieser Größenordnung dürfe eine Stadt ihre Planungshoheit nicht aus der Hand geben. Er hoffe, dass das, was hinterher dabei herauskomme, nicht zum Schaden der Stadt Jever sein werde.

 

Der Rat der Stadt Jever beschießt: