Sitzung: 19.02.2009 Rat der Stadt Jever
Beschluss: Abstimmung: mehrheitlich beschlossen:
Abstimmung: Ja: 25, Nein: 4, Enthaltungen: 0
Vorlage: BV/809/2009
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1.
Der
Rat der Stadt Jever beschließt über die während der Auslegung nach § 3 Abs. 2
und der Behördenbeteiligung nach § 4 Abs. 2 Baugesetzbuch (BauGB)
eingegangenen Einwendungen die beigefügten Abwägungsvorschläge. 2.
Der
Rat der Stadt Jever beschließt, dass der Entwurf des Bebauungsplanes Nr. 91
„Altstadt-Quartier St.-Annen-Straße/ Große Wasserpfortstraße“ mit örtlichen Bauvorschriften
wie folgt geändert werden soll: 3.
Die
Planzeichnung und die Begründung sind entsprechend anzupassen. 4.
Der
entsprechend geänderte Entwurf des Bebauungsplanes soll erneut für einen
Zeitraum von 2 Wochen gemäß § 4 a Abs. 3 BauGB für die Öffentlichkeit
ausgelegt werden. Parallel dazu ist die Beteiligung der Behörden und
sonstigen Träger öffentlicher Belange durchzuführen. Stellungnahmen können
nur zu den geänderten bzw. ergänzten Teilen abgegeben werden. |
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Stadtamtsrat Röben führt in den Sachverhalt ein. Er macht
darauf aufmerksam, zusätzlich müsse die Eingabe des Niedersächsischen
Landesamtes für Denkmalpflege berücksichtigt werden, das seine Eingabe aus dem
frühzeitigen Verfahren wiederholt habe.
Die Bedenken der Archäologischen
Denkmalpflege könnten zurückgestellt werden, wenn gewährleistet werde, dass im
Vorfeld der Bauarbeiten im gesamten Areal eine sach- und fachgerechte
archäologische Ausgrabung erfolge, deren Umfang und Dauer von der
Befundsituation abhängig sei.
Diese Ausgrabung werde veranlasst. Erste
Gespräche diesbezüglich seien bereits geführt worden, so dass dem
Hinweisvorschlag zugestimmt werden könne.
Insgesamt führe diese Eingabe nicht
dazu, dass der Beschlussvorschlag, der dem Verwaltungsausschuss vorgelegen
habe, geändert werden müsse.
Beigeordneter Janßen teilt mit, dass Altstadt-Quartier sei
das größte Vorhaben, dass die Stadt Jever innerhalb der nächsten Jahre
bewerkstelligen wolle. Aus Sicht seiner Fraktion sei es besonders wichtig, dass
dieses Projekt auch gelingen werde. Der Rat sei auf einem guten und einvernehmlichen
Weg. Alle größeren Veränderungen seien bisher mit einer breiten Mehrheit
beschlossen worden.
Probleme habe es mit der geplanten Höhe
der Gebäude gegeben, doch zwischenzeitlich sei die Belichtungsproblematik
gelöst und die erhöhte Eckbebauung vom Tisch. Insgesamt werde eine Verbesserung
der Parksituation in der Innenstadt erreicht.
Nach dem Satzungsbeschluss im März seien
die Investoren gefragt. Dann müssten den Worten auch Taten folgen. Die noch
offenen Fragen bezüglich des SB-Marktes, der Tiefgarage und des Hotels müssten
geklärt werden. Weitere Möglichkeiten seien eine attraktive Wohnbebauung und
seniorengerechte Wohnungen.
Die notwendigen Voraussetzungen für die
weitere Entwicklung könnten eventuell durch einen Nachtragshaushalt geschaffen
werden. Es sei der Wunsch der SPD-Fraktion, dass das Vorhaben zügig
weitergeführt werde.
Beigeordneter Husemann führt aus, mit dem heutigen Beschluss
habe die Stadt planerisch die Voraussetzungen geschaffen, dass sich das
Altstadt-Quartier positiv entwickeln könne. Bei diesem komplexen Thema habe
sich in der Vergangenheit die gute Zusammenarbeit im Rat bewährt, wofür er sich
ausdrücklich bedanken wolle. Der überwiegende Teil der CDU-Fraktion werde dem
heutigen Beschlussvorschlag zustimmen.
Beigeordneter Schönbohm bestätigt, auch seine Fraktion könne
sich mit den nachträglich beschlossenen Veränderungen einverstanden erklären.
Einige Kollegen der Fraktion hätten jedoch Probleme mit den mittelbaren
Auswirkungen dieses Vorhabens. Es kämen erhebliche finanzielle Belastungen auf
die Stadt zu, insbesondere hinsichtlich der Finanzierung des Parkdecks.
Außerdem seien noch zahlreiche weitere Fragen ungeklärt, z. B. bezüglich der
Sanierungsmittel und der Aussiedlung der Spielothek.
Wünschenswert sei es, noch einmal über
andere Finanzierungen nachzudenken. Die Stadt übernehme immer die Ausgaben, die
nicht lukrativ seien, während Dritte die Verdienstmöglichkeiten hätten.
Sicherlich dürfe die Stadt kein wirtschaftliches Unternehmen betreiben, aber in
anderen Kommunen seien auch alternative Möglichkeiten gefunden worden. Über den
Aspekt einer anderen Finanzierungsgesellschaft sollte seines Erachtens somit
noch einmal nachgedacht werden.
Ratsfrau Glaum erklärt, sie habe sich intensiv mit dem
Bebauungsplan Nr. 91 beschäftigt. Ihre Fraktion habe sich von einem
renommierten Stadtplaner aus Münster beraten lassen. Außerdem habe sie sich das
Burgviertel in Oldenburg angesehen. Das Vorhaben „Altstadt-Quartier“ werde von
ihr grundsätzlich begrüßt, dennoch enthalte der Plan trotz aller Änderungen
noch erhebliche Mängel. Der größte Mangel sei die geplante Verbreiterung der
St.-Annenstraße, wodurch sie für den Begegnungsverkehr geöffnet werde. Der
Charakter der Altstadt mit seinen schmalen Straßen solle zugunsten des
Fahrzeugverkehrs aufgehoben werden. Das sei ein Rückfall in die Planungssünden
der 60er und 70er Jahre. Jede Kommune sei bemüht, die Innenstadt autofrei zu
halten, was die Aufenthaltsqualität nachhaltig beeinflusse. Die Stadt Jever
installiere dagegen in der Innenstadt einen Parkplatz für 170 Fahrzeuge. Gegen
eine Tiefgarage habe sie keine Einwendungen. Die zahlreichen oberirdischen
Parkflächen mit ihren Emmissionen trügen ihres Erachtens aber zu einer
Entwertung des Altstadt-Quartiers als Wohnbereich bei.
Der völlige Abriss der alten Bausubstanz
komme einer Kahlschlagsanierung gleich. Trotz der guten Absichten des
Architekten ginge die gewachsene und variantenreiche Struktur des Viertels
verloren. Es entstehe eine Uniformität, die nichts mit der bisherigen Ansicht
zu tun habe. Andere gelungene Städteentwicklungen gebe es im Schnorr-Viertel in
Bremen und im Burgviertel in Oldenburg mit seinen historischen Baubeständen.
Weiterhin stelle sich ihr die Frage, wie
verhindert werden solle, dass nur profitable Projekte, wie z. B. der
Supermarkt, umgesetzt würden und die Stadt die Tiefgarage bauen müsse, aber
alle anderen teuren Investitionen in Hotel und Wohnbebauung nicht realisiert
würden.
Beigeordneter Hartl trägt vor, er könne den Äußerungen des
Beigeordneten Husemann zu dem bisherigen Verfahren nur zustimmen. Gleichzeitig
habe er viele Bedenken, die soeben von Ratsfrau Glaum vorgetragen worden seien.
Doch die Stadt befinde sich in einem seriösen Verfahren der Bauleitplanung, das
zu der heute zu beschließenden erneuten Auslegung des Bebauungsplanes führe.
Das beweise, dass sich gegenüber der ursprünglichen Planung bereits erhebliche
Veränderungen ergeben hätten. Weshalb einzelne Ratsmitglieder heute gegen den
Beschlussvorschlag stimmten, könne er nicht nachvollziehen.
Wie die FDP-Fraktion beim
Satzungsbeschluss abstimmen werde, sei abhängig davon, inwieweit die Investoren
reagierten. Ob die Investoren bereits vor dem Satzungsbeschluss eingebunden
werden könnten, müsse sich innerhalb der nächsten Wochen ergeben. Es spreche
nichts dagegen, den BürgerInnen erneut die Gelegenheit zu geben, ihre
Einwendungen vorzubringen, zumal es verschiedene Änderungsvorschläge gäbe.
Diese Möglichkeit sollte den BürgerInnen nicht verschlossen werden.
Bürgermeisterin Dankwardt erklärt, es sei dem Rat der Stadt Jever
mit Augenmaß gelungen, die verschiedenen Interessen der AnwohnerInnen und
potentiellen Investoren zu vereinbaren. Bisher gebe es nur einen Investor, der
mit konkreten Plänen an die Stadt herangetreten sei. Weitere Investoren müssten
noch gefunden werden.
Sie könne verstehen, dass noch viele
Fragen ungeklärt seien. Dieses werde sich auch nicht bis zum Satzungsbeschluss
ändern. Wenn es gelingen solle, Investoren zu finden, müssten die freien Flächen
vermarktet werden. Hierfür sei ein Satzungsbeschluss mit einem gültigen neuen
Bebauungsplan erforderlich.
Ausdrücklich wolle sie sich für die gute
Zusammenarbeit im Rat bedanken. Bezüglich der Gebäudehöhen habe die Verwaltung
verschiedene Gespräche mit dem Investor und seinem Planer geführt. Diesen sei
der Vorschlag unterbreitet worden, die Höhen zurückzunehmen. Hierzu habe
keinerlei Verpflichtung bestanden, dennoch sei der subjektiven Wahrnehmung der
AnwohnerInnen Rechnung getragen worden.
Beigeordneter Schwanzar appelliert an den Rat, die Verwaltung
zu beauftragen, die wichtigen privaten Baumaßnahmen durch städtebauliche
Verträge mit dem Investor abzusichern. Dadurch könne gewährleistet werden, dass
das Realität werde, worüber wochenlang diskutiert worden sei.
Bei Projekten in dieser Größenordnung
dürfe eine Stadt ihre Planungshoheit nicht aus der Hand geben. Er hoffe, dass
das, was hinterher dabei herauskomme, nicht zum Schaden der Stadt Jever sein
werde.
Der Rat der Stadt Jever beschießt: