Beschluss: Abstimmung: mehrheitlich beschlossen:

Abstimmung: Ja: 5, Nein: 2

Beschlussvorschlag:

 

 

 

  1. Der Rat der Stadt Jever beschließt über die während der  frühzeitigen Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung nach
    § 3 Absatz 1 und § 4 Absatz 1 Baugesetzbuch (BauGB) ein-gegangenen Anregungen und Hinweise die diesem Be-schluss beigefügten Abwägungsvorschläge.

  2. Der Rat der Stadt Jever beschließt die Auslegung des Bebauungsplan Nr. 94 „Seetzenstraße Nordwest" nebst Begründung und Umweltbericht (Auslegungsbeschluss).

 

 

 


Der Vorsitzende begrüßt Herrn Mosebach und erteilt diesem das Wort. Herr Mosebach führt anhand einer Powerpointpräsentation, die diesem Protokoll beigefügt ist, zu den eingegangenen Stellungnahmen der Träger öffentlicher Belange und der Öffentlichkeit aus.

 

Er weist u.a. auf die Stellungnahme der Landwirtschaftskammer Niedersachsen hin, wonach keine Bedenken aus Sicht des Immissionsschutzes und der Landwirtschaft bestehen. Für eine Pferdehaltung von 8 Pferden sei nach den entsprechenden Richtlinien ein Abstand zur nächsten Wohnbebauung von 31 m vorgeschrieben. Dieser Abstand werde mit 65 m hinsichtlich der Planungen des Vorentwurfes deutlich eingehalten.

 

Sodann trägt er die Anregungen der Bürger und die dazu erarbeiteten Abwägungsvor-schläge vor. Hinsichtlich der Anregung der Bewohner und Grundstückseigentümer der Seetzenstraße und Nordergast bezüglich der Verlegung des Pferdestalls und der Reithalle auf die Fläche westlich der Wallhecke führt Herr Mosebach aus, dass die Verwaltung diesbezüglich ein Einvernehmen mit dem künftigen Eigentümer erzielt habe. Dieser habe sich damit einverstanden erklärt, dass der Pferdestall, die Dungplatte und die Reithalle entsprechend verlagert werden. Dazu stellt er die geänderte Planzeichnung vor. Der künftige Eigentümer habe angeregt, für den Reitplatz einen alternativen Standort zu berücksichtigen. Diesen haben man westlich des Walles berücksichtigt, wobei aber nur einer der Standorte realisiert werden dürfe.

 

Auf Anfrage von Frau Glaum erklärt Herr Mosebach, dass für die Beseitigung des § 28 a Biotopes ein gesonderter Ausnahmeantrag gestellt werde. Im Rahmen dieses Antrages werden die dafür erforderlichen Kompensationsmaßnahmen festgelegt.