Sitzung: 10.03.2009 Ausschuss für Stadtplanung, Stadtentwicklung und Verkehr
Beschluss: Abstimmung: mehrheitlich beschlossen:
Abstimmung: Ja: 5, Nein: 2
Vorlage: BV/842/2009
Beschlussvorschlag:
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Der Vorsitzende begrüßt Herrn Mosebach und
erteilt diesem das Wort. Herr Mosebach führt anhand einer
Powerpointpräsentation, die diesem Protokoll beigefügt ist, zu den
eingegangenen Stellungnahmen der Träger öffentlicher Belange und der
Öffentlichkeit aus.
Er weist u.a. auf die Stellungnahme der Landwirtschaftskammer
Niedersachsen hin, wonach keine Bedenken aus Sicht des Immissionsschutzes und
der Landwirtschaft bestehen. Für eine Pferdehaltung von 8 Pferden sei nach den
entsprechenden Richtlinien ein Abstand zur nächsten Wohnbebauung von 31 m
vorgeschrieben. Dieser Abstand werde mit 65 m hinsichtlich der Planungen des
Vorentwurfes deutlich eingehalten.
Sodann trägt er die Anregungen
der Bürger und die dazu erarbeiteten Abwägungsvor-schläge vor. Hinsichtlich der
Anregung der Bewohner und Grundstückseigentümer der Seetzenstraße und
Nordergast bezüglich der Verlegung des Pferdestalls und der Reithalle auf die
Fläche westlich der Wallhecke führt Herr Mosebach aus, dass die
Verwaltung diesbezüglich ein Einvernehmen mit dem künftigen Eigentümer erzielt
habe. Dieser habe sich damit einverstanden erklärt, dass der Pferdestall, die
Dungplatte und die Reithalle entsprechend verlagert werden. Dazu stellt er
die geänderte Planzeichnung vor. Der künftige Eigentümer habe angeregt, für den
Reitplatz einen alternativen Standort zu berücksichtigen. Diesen haben man
westlich des Walles berücksichtigt, wobei aber nur einer der Standorte
realisiert werden dürfe.
Auf Anfrage von Frau Glaum erklärt Herr Mosebach, dass für die Beseitigung des § 28 a Biotopes ein gesonderter Ausnahmeantrag gestellt werde. Im Rahmen dieses Antrages werden die dafür erforderlichen Kompensationsmaßnahmen festgelegt.