Beschluss: Abstimmung: mehrheitlich beschlossen:

Abstimmung: Ja: 20, Nein: 9

Beschlussvorschlag:

 

 

 

  1. Der Rat der Stadt Jever beschließt über die während der  frühzeitigen Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung nach
    § 3 Absatz 1 und § 4 Absatz 1 Baugesetzbuch (BauGB) ein-gegangenen Anregungen und Hinweise die diesem Be-schluss beigefügten Abwägungsvorschläge.

  2. Der Rat der Stadt Jever beschließt die Auslegung des Bebauungsplan Nr. 94 „Seetzenstraße Nordwest" nebst Begründung und Umweltbericht (Auslegungsbeschluss).

 

 

 


 

Herr Röben trägt zum Sachverhalt vor.

 

Herr Harms fragt an, ob für eine weitere Zufahrt der Walldurchstich bei der Seetzenstraße erfolge. In diesem Fall sei mit erheblich mehr Verkehr zu rechnen, wobei die Seetzenstraße hierfür nicht ausreichend befestigt sei. Es könnte ein Ausbau der Straße erforderlich werden, verbunden mit erheblichen Anliegergebühren für die Anwohner.

 

Herr Röben erklärt, dass die Zufahrt zum Pferdehof generell über die Nordergast erfolge. Der Durchstich an der Seetzenstraße sei nur optional für eine spätere mögliche Anbindung des südlich gelegenen Bauteppichs vorgesehen.