Beschluss: Abstimmung: mehrheitlich beschlossen:

Abstimmung: Ja: 5, Nein: 2

Beschlussvorschlag:

 

 

 

  1. Der Rat der Stadt Jever beschließt über die zu diesem Beschluss beigefügten Abwägungsvorschläge zu den während Auslegung nach § 3 Abs. 2 und förmlicher Behördenbeteiligung nach § 4 Abs. 2 Baugesetzbuch (BauGB) eingegangenen Anregungen und Hinweise.

  2. Der Rat der Stadt Jever beschließt den Bebauungsplan Nr. 93 „Rahrdumer Straße/Südlich der Gotteskammer" nebst Begründung mit Umweltbericht gemäß § 10 BauGB als Satzung.

 

 

 


Herr Röben führt zur Beschlussvorlage aus und verweist auf die beigefügten Abwägungsvorschläge. Inhaltlich habe es keine neuen Stellungnahmen gegeben.

Herr Albers führt aus, dass seine Fraktion den Bebauungsplan ablehne. Die Gründe dafür seien bekannt. Er habe der Stellungnahme der unteren Naturschutzbehörde entnommen, dass diese erhebliche Einwendungen gegen den vorgeschlagenen Weg habe. Man solle daher davon abrücken. Herr Röben erwidert, dass die untere Naturschutzbehörde gefordert habe, den Weg nicht in die Gotteskammer zu führen. Dieser Anregung sei man nachgekommen. Herr Albers erklärt, dass der Weg dann keinen Sinn mache. Herr Röben erläutert, dass der Weg in einem möglichen, südlich anschließenden, Wohngebiet weitergeführt werden könne. Frau Glaum ergänzt, dass man sich mit dieser Wegeführung die im Rahmen der Neuaufstellung des Flächennutzungsplanes entwickelte Planung eines Radweges um Jever offen halte. Sie sei daher dafür.

 

Der Vorsitzende lässt dann über die Beschlussempfehlung abstimmen.