Sitzung: 05.08.2009 Ausschuss für Stadtplanung, Stadtentwicklung und Verkehr
Beschluss: Abstimmung: einstimmig beschlossen:
Vorlage: BV/953/2009
Beschlussvorschlag:
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Der vom Planungsbüro Thalen Consult GmbH erarbeitete
Vorentwurf für die 2. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 26 „Stadtmitte/Alter
Markt“ Teilbereich „Kattrepel/Grüner Garten“ wird zur Kenntnis genommen. Die Verwaltung wird beauftragt, mit dem Vorentwurf
das frühzeitige Beteiligungsverfahren durchzuführen. |
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Herr Röben führt aus, dass der Sachverhalt in der
Beschlussvorlage dargestellt sei und bittet sodann Herrn Winter, den
Vorentwurf der von ihm erarbeiteten Bebauungsplanänderung vorzustellen.
Herr Winter stellt fest, dass die Vorgeschichte und
der Sachverhalt allen Anwesenden hinlänglich bekannt seien. Anhand der
Planzeichnung des Vorentwurfes zeigt er die Änderungen auf. Man habe die
örtlich topographischen Verhältnisse im Bestand aufnehmen lassen und diese in
den Plan übernommen, so dass man jetzt klar erkennen könne, wo Parkplätze und
Grünflächen angeordnet seien.
Im Vorläuferplan seien im südlichen
Bereich des Parkplatzes Gemeinschaftsstellplätze dargestellt. Derzeit werden
diese Flächen tatsächlich als öffentlicher Parkplatz genutzt und unterlägen
auch der Parkraumbewirtschaftung. Im Rahmen der 2. Änderung werde dieser
tatsächlichen Nutzung Rechnung getragen und die Gemeinschaftsstellplätze als
öffentliche Parkplätze dargestellt. Dieses halte er für unschädlich, da alle
Anlieger, die aufgrund von Umbauten, Umnutzungen oder Neubauten
stellplatzpflichtig waren, diese abgelöst hätten. Dafür habe die Stadt Jever
die Generalverpflichtung, öffentliche Parkplätze zur Verfügung zu stellen.
Damit gehe den Nachsuchenden kein Stellplatz verloren.
Dann geht Herr Winter auf das
Thema Verkehrsbegleitgrün ein. Neu sei die Darstellung des Verkehrsbegleitgrüns
in der Mitte des Parkplatzes, die man damit dem Ist-Zustand anpasse. Für den nördlichen Streifen des
Verkehrsbegleitgrüns habe ursprünglich die textliche Festsetzung der 1.
Änderung des Bebauungsplanes gegolten, wonach das Verkehrsbegleitgrün mit einer
Zufahrt überbaut werden dürfe. Diese Aussage sei aber durch die Begründung
relativiert worden. Danach sei eine Zufahrt nur möglich, wenn durch ein
Schallgutachten nachgewiesen werde, dass die Lärmschutzwerte nicht
überschritten werden.
In den letzten Monaten habe man sich
Gedanken gemacht, wie man das Problem mit der Zufahrt zu den rückwärtigen
Grundstücksteilen der Grundstücke an der Schlachtstraße lösen könne. Im
vergangenen Jahr sei eine Verkehrszählung und eine verkehrstechnische
Begutachtung erfolgt. Dabei sei aber auch das mitgezählt und begutachtet
worden, was illegal ablaufe, nämlich das Parken in der Nacht.
Tatsächlich betroffen von der
Zufahrtsproblematik seien insgesamt 4 Grundstücke. Diese zeigt Herr Winter
anhand des Vorentwurfes auf. Man habe den Schallgutachter ergänzend befragt, zu
welchen Schallbelastungen man komme, wenn man die Befahrung für diese Zufahrten
unterstelle. Der Schallgutachter sei von der lautesten Nachtstunde ausgegangen
und von 10 bis 12 zusätzlichen Fahrbewegungen aufgrund der Zufahrten. In diesem
Fall seien die zulässigen Lärmwerte überschritten. Die Stadt Jever könne dieses
abwägen. Hier stelle sich die Frage, ob die Stadt Jever eine Ausnahmeregelung
zur Anwendung bringen wolle. Er schlage dafür als neue textliche
Festsetzung Nr. 5 vor, die Anzahl der Zufahrten für die jeweiligen 4 Grundstücke
festzulegen. Außerdem sollte die Anzahl der Stellplätze pro Grundstück
festgelegt werden, nämlich auf einen Stellplatz pro Wohneinheit.
Auf Anfrage des Vorsitzenden
erklärt Herr Winter, das Stellplätze für die gewerblichen Nutzungen, wie
z.B. einen Biergarten damit nicht gemeint seien; dafür dürfen auf den
betroffenen 4 Grundstücken keine Stellplätze angelegt werden.
Herr Winter schlägt vor, den Vorentwurf erst einmal
ins Verfahren zu geben. Es werde
spannend sein, zu hören, was der Landkreis dazu sage, da das Ergebnis
des Schallgutachtens klar aussage, dass die Werte überschritten seien.
Der Vorsitzende stellt fest, dass man die Zielrichtung für die 2. Änderung des Bebauungsplanes vor einigen Monaten einvernehmlich beschlossen habe. Er stimmt dem Vorschlag von Herrn Winter zu, den Vorentwurf ins Verfahren zu geben.