Beschluss: Abstimmung: einstimmig beschlossen:

Beschlussvorschlag:

 

 

Der vom Planungsbüro Thalen Consult GmbH erarbeitete Vorentwurf für die 2. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 26 „Stadtmitte/Alter Markt“ Teilbereich „Kattrepel/Grüner Garten“ wird zur Kenntnis genommen.

 

Die Verwaltung wird beauftragt, mit dem Vorentwurf das frühzeitige Beteiligungsverfahren durchzuführen.

 

 


Herr Röben führt aus, dass der Sachverhalt in der Beschlussvorlage dargestellt sei und bittet sodann Herrn Winter, den Vorentwurf der von ihm erarbeiteten Bebauungsplanänderung vorzustellen.

Herr Winter stellt fest, dass die Vorgeschichte und der Sachverhalt allen Anwesenden hinlänglich bekannt seien. Anhand der Planzeichnung des Vorentwurfes zeigt er die Änderungen auf. Man habe die örtlich topographischen Verhältnisse im Bestand aufnehmen lassen und diese in den Plan übernommen, so dass man jetzt klar erkennen könne, wo Parkplätze und Grünflächen angeordnet seien.

 

Im Vorläuferplan seien im südlichen Bereich des Parkplatzes Gemeinschaftsstellplätze dargestellt. Derzeit werden diese Flächen tatsächlich als öffentlicher Parkplatz genutzt und unterlägen auch der Parkraumbewirtschaftung. Im Rahmen der 2. Änderung werde dieser tatsächlichen Nutzung Rechnung getragen und die Gemeinschaftsstellplätze als öffentliche Parkplätze dargestellt. Dieses halte er für unschädlich, da alle Anlieger, die aufgrund von Umbauten, Umnutzungen oder Neubauten stellplatzpflichtig waren, diese abgelöst hätten. Dafür habe die Stadt Jever die Generalverpflichtung, öffentliche Parkplätze zur Verfügung zu stellen. Damit gehe den Nachsuchenden kein Stellplatz verloren. 

 

Dann geht Herr Winter auf das Thema Verkehrsbegleitgrün ein. Neu sei die Darstellung des Verkehrsbegleitgrüns in der Mitte des Parkplatzes, die man damit dem Ist-Zustand anpasse.  Für den nördlichen Streifen des Verkehrsbegleitgrüns habe ursprünglich die textliche Festsetzung der 1. Änderung des Bebauungsplanes gegolten, wonach das Verkehrsbegleitgrün mit einer Zufahrt überbaut werden dürfe. Diese Aussage sei aber durch die Begründung relativiert worden. Danach sei eine Zufahrt nur möglich, wenn durch ein Schallgutachten nachgewiesen werde, dass die Lärmschutzwerte nicht überschritten werden.

 

In den letzten Monaten habe man sich Gedanken gemacht, wie man das Problem mit der Zufahrt zu den rückwärtigen Grundstücksteilen der Grundstücke an der Schlachtstraße lösen könne. Im vergangenen Jahr sei eine Verkehrszählung und eine verkehrstechnische Begutachtung erfolgt. Dabei sei aber auch das mitgezählt und begutachtet worden, was illegal ablaufe, nämlich das Parken in der Nacht.

 

Tatsächlich betroffen von der Zufahrtsproblematik seien insgesamt 4 Grundstücke. Diese zeigt Herr Winter anhand des Vorentwurfes auf. Man habe den Schallgutachter ergänzend befragt, zu welchen Schallbelastungen man komme, wenn man die Befahrung für diese Zufahrten unterstelle. Der Schallgutachter sei von der lautesten Nachtstunde ausgegangen und von 10 bis 12 zusätzlichen Fahrbewegungen aufgrund der Zufahrten. In diesem Fall seien die zulässigen Lärmwerte überschritten. Die Stadt Jever könne dieses abwägen. Hier stelle sich die Frage, ob die Stadt Jever eine Ausnahmeregelung zur Anwendung bringen wolle. Er schlage dafür als neue textliche Festsetzung Nr. 5 vor, die Anzahl der Zufahrten für die jeweiligen 4 Grundstücke festzulegen. Außerdem sollte die Anzahl der Stellplätze pro Grundstück festgelegt werden, nämlich auf einen Stellplatz pro Wohneinheit.

 

Auf Anfrage des Vorsitzenden erklärt Herr Winter, das Stellplätze für die gewerblichen Nutzungen, wie z.B. einen Biergarten damit nicht gemeint seien; dafür dürfen auf den betroffenen 4 Grundstücken keine Stellplätze angelegt werden.

 

Herr Winter schlägt vor, den Vorentwurf erst einmal ins Verfahren zu geben. Es werde  spannend sein, zu hören, was der Landkreis dazu sage, da das Ergebnis des Schallgutachtens klar aussage, dass die Werte überschritten seien.

 

Der Vorsitzende stellt fest, dass man die Zielrichtung für die 2. Änderung des Bebauungsplanes vor einigen Monaten einvernehmlich beschlossen habe. Er stimmt dem Vorschlag von Herrn Winter zu, den Vorentwurf ins Verfahren zu geben.