Beschluss: Abstimmung: mehrheitlich beschlossen:

Abstimmung: Ja: 6, Nein: 1

Beschlussvorschlag:

 

 

 

Der vom Planungsbüro Thalen Consult GmbH erarbeitete Vorentwurf für die 2. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 95 „Am Alten Hafen“ mit örtlichen Bauvorschriften wird zur Kenntnis genommen.

 

Die Verwaltung wird beauftragt, mit dem Vorentwurf das frühzeitige Beteiligungsverfahren durchzuführen.

 

 

 

 

 


Herr Röben führt kurz zu den Planungszielen für die Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 95 „Am Alten Hafen“ aus. Zum einen soll die sogenannte „Spange“ entfallen. Dafür soll ab dem Treidelweg ein Rad- und Fußweg eingeplant werden. Zum anderen soll der Sichkorridor von der Schlachte auf die Schlachtmühle planungsrechtlich gesichert werden.

 

Herr Winter, der den Vorentwurf erarbeitet hat, geht dann auf Einzelheiten ein. Nördlich des künftigen Rad- und Fußweges werde das bisherige Mischgebiet in ein allgemeines Wohngebiet umgewandelt.

 

Das südlich des künftigen Rad- und Fußweges liegende Grundstück bleibe auf Wunsch des Eigentümers eine Mischgebiet. Hierfür seien aufgrund des vom Rat verabschiedeten Einzelhandelskonzepts Einschränkungen bezüglich des Einzelhandels erforderlich. Dieser werde grundsätzlich ausgeschlossen; man lasse aber ausnahmsweise einen Kiosk mit einer Verkaufsfläche bis zu 50 m², einen Laden zur Gebietsversorgung mit einer Verkaufsfläche bis zu 60 m² und einen Lebensmittelhandwerksbetrieb mit angeschlossenem Laden mit einer Verkaufsfläche bis zu 40 m² zu. Diese Größen habe man aus den durchschnittlichen Verkaufsflächengrößen der jeversche Einzelhandelsbetriebe dieser Betriebsarten ermittelt.

 

Frau Glaum erklärt, dass sie darüber irritiert sei, dass man dort einen Laden zur Gebietsversorgung zulassen wolle, obwohl der Lidl-Markt in unmittelbarer Nachbarschaft liege. Herr Winter erwidert, dass dieser Laden zum einen auf der untersten Stufe dieser Betriebsart liege und zum anderen in einem allgemeinen Wohngebiet Läden für die Gebietsversorgung zulässig seien. Frau Glaum entgegnet, dass dieses für sie unbefriedigend sei.

 

Auf Anfrage von Frau Rasenack erklärt Herr Winter, dass das Grundstück südlich des künftigen Fuß- und Radweges in dem derzeitig gültigen Bebauungsplan Nr. 63 als Mischgebiet ausgewiesen sei, und zwar ohne Einschränkungen bezüglich des Einzelhandels. Nach derzeitiger Rechtslage könne sich dort ein Discounter unterhalb von 800 qm Verkaufsfläche ansiedeln. Dieses könne die Stadt im Rahmen dieser Bauleitplanung unter Berücksichtigung ihres Einzelhandelskonzeptes ausschließen. Neben der eingeschränkten Einzelhandelsnutzung sei dort beispielsweise eine Büronutzung zulässig.

 

Herr Albers schlägt als Kompromiss vor, das Grundstück Schlachte 10 als Mischgebiet und das Grundstück südlich des künftigen Rad- und Fußweges als allgemeines Wohngebiet auszuweisen. Herr Röben weist darauf hin, dass das zuletzt angesprochene Grundstück derzeit als Mischgebiet ausgewiesen sei und der Eigentümer eine Nutzungsänderung abgelehnt habe. Bei einer Umwandlung in ein allgemeines Wohngebiet könne der Eigentümer die Stadt in Regress nehmen.

 

Auf Anfrage des Vorsitzenden erläutert Herr Hagestedt das Planungsziel hinsichtlich der Sicherung der Sichtachse von der Schlachte zur Schlachtmühle. Der Vorsitzende fragt nach, ob diese Planung mit der Denkmalpflege abgestimmt worden sei. Herr Winter verneint dieses, weist aber darauf hin, dass dieses auch nicht notwendig gewesen sei, da die Denkmalpflege im Vorverfahren beteiligt werde.

 

Der Vorsitzende bittet um Auskunft, ob die Denkmalpflege eine Rolle spielen könne, wenn der Verkehr weiterhin über die Schlachte geführt werde, da durch diese Planung eine Durchfahrmöglichkeit nicht mehr gegeben sei. Herr Winter antwortet, dass er sich diesen Fall nur denken könne, wenn zu viel Verkehr über die Schlachte geleitet werde. Dieses sei seiner Ansicht nicht der Fall. Nach seinen Erfahrungen vertrete die Denkmalpflege die Philosophie, dass man keine toten Denkmale haben wolle. Diese sollen mit Leben erfüllt sein. Frau Glaum erklärt, dass sie ein Gespräch mit der Denkmalpflege für dringend erforderlich halte. Herr Röben weist erneut darauf hin, dass diese im Rahmen der frühzeitigen Behördenbeteiligung informiert werde.

 

Herr Albers regt an, den Streifen nördlich des künftigen Rad- und Fußweges, der bisher als Straßenareal vorgesehen war, freizuhalten, um eine Option für eine Umleitung zu erhalten. Dafür müsse man seiner Ansicht nach die für den Rad- und Fußweg vorgesehene Fläche um 2 m erweitern. Herr Röben weist darauf hin, dass 2 m nicht ausreichen, es müssten mindestens 4 m dazu genommen werden. Herr Albers erwidert, dass eine Anliegerstraße ausreiche und man daher mit 2 m auskommen könne.

 

Herr Janßen lehnt diesen Vorschlag ab, da die Vermarktung der dortigen Grundstücke bereits jetzt schwer genug sei. Man solle es bei dem Rad- und Fußweg belassen. Für eine Umleitung gebe es andere Möglichkeiten.

 

Herr Ludewig spricht sich auch für die Zurückbehaltung eines Streifens als Option aus. Der Vorsitzende weist darauf hin, dass dann eine mögliche Straße direkt am Schlafzimmerfenster der neuen Bebauung vorbei führe.

 

Der Vorsitzende erklärt, dass seiner Ansicht nach noch über den Bebauungsplanvorentwurf nachgedacht werden müsse, da es hier noch einige Probleme geben könne. Herr Winter weist darauf hin, dass im Rahmen der frühzeitigen Beteiligung Rückläufe zu erwarten und dann Änderungen noch möglich seien. Dieses gelte auch für neue Ideen. Der Vorsitzende fordert die Mitglieder des Planungsausschusses auf, sich im Rahmen der frühzeitigen Beteiligung eingehend mit dem Vorentwurf auseinander zu setzen. Dieser wird dem Protokoll beigefügt.

 

Sodann lässt der Vorsitzende über die Beschlussempfehlung abstimmen.