Sitzung: 05.08.2009 Ausschuss für Stadtplanung, Stadtentwicklung und Verkehr
Beschluss: Abstimmung: mehrheitlich beschlossen:
Abstimmung: Ja: 6, Nein: 1
Vorlage: BV/954/2009
Beschlussvorschlag:
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Der vom Planungsbüro Thalen Consult GmbH erarbeitete Vorentwurf für die 2. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 95 „Am Alten Hafen“ mit örtlichen Bauvorschriften wird zur Kenntnis genommen. Die Verwaltung wird beauftragt, mit dem Vorentwurf das frühzeitige Beteiligungsverfahren durchzuführen. |
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Herr Röben führt kurz zu den Planungszielen für
die Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 95 „Am Alten Hafen“ aus. Zum einen soll
die sogenannte „Spange“ entfallen. Dafür soll ab dem Treidelweg ein Rad- und
Fußweg eingeplant werden. Zum anderen soll der Sichkorridor von der Schlachte
auf die Schlachtmühle planungsrechtlich gesichert werden.
Herr Winter, der den Vorentwurf erarbeitet hat, geht
dann auf Einzelheiten ein. Nördlich des künftigen Rad- und Fußweges werde das
bisherige Mischgebiet in ein allgemeines Wohngebiet umgewandelt.
Das südlich des künftigen Rad- und
Fußweges liegende Grundstück bleibe auf Wunsch des Eigentümers eine
Mischgebiet. Hierfür seien aufgrund des vom Rat verabschiedeten
Einzelhandelskonzepts Einschränkungen bezüglich des Einzelhandels erforderlich.
Dieser werde grundsätzlich ausgeschlossen; man lasse aber ausnahmsweise einen Kiosk
mit einer Verkaufsfläche bis zu 50 m², einen Laden zur Gebietsversorgung mit
einer Verkaufsfläche bis zu 60 m² und einen Lebensmittelhandwerksbetrieb mit
angeschlossenem Laden mit einer Verkaufsfläche bis zu 40 m² zu. Diese Größen
habe man aus den durchschnittlichen Verkaufsflächengrößen der jeversche
Einzelhandelsbetriebe dieser Betriebsarten ermittelt.
Frau Glaum erklärt, dass sie darüber irritiert
sei, dass man dort einen Laden zur Gebietsversorgung zulassen wolle, obwohl der
Lidl-Markt in unmittelbarer Nachbarschaft liege. Herr Winter erwidert,
dass dieser Laden zum einen auf der untersten Stufe dieser Betriebsart liege
und zum anderen in einem allgemeinen Wohngebiet Läden für die Gebietsversorgung
zulässig seien. Frau Glaum entgegnet, dass dieses für sie unbefriedigend
sei.
Auf Anfrage von Frau Rasenack
erklärt Herr Winter, dass das Grundstück südlich des künftigen Fuß- und
Radweges in dem derzeitig gültigen Bebauungsplan Nr. 63 als Mischgebiet
ausgewiesen sei, und zwar ohne Einschränkungen bezüglich des Einzelhandels.
Nach derzeitiger Rechtslage könne sich dort ein Discounter unterhalb von 800 qm
Verkaufsfläche ansiedeln. Dieses könne die Stadt im Rahmen dieser
Bauleitplanung unter Berücksichtigung ihres Einzelhandelskonzeptes
ausschließen. Neben der eingeschränkten Einzelhandelsnutzung sei dort
beispielsweise eine Büronutzung zulässig.
Herr Albers schlägt als Kompromiss vor, das
Grundstück Schlachte 10 als Mischgebiet und das Grundstück südlich des
künftigen Rad- und Fußweges als allgemeines Wohngebiet auszuweisen. Herr
Röben weist darauf hin, dass das zuletzt angesprochene Grundstück derzeit
als Mischgebiet ausgewiesen sei und der Eigentümer eine Nutzungsänderung
abgelehnt habe. Bei einer Umwandlung in ein allgemeines Wohngebiet könne der
Eigentümer die Stadt in Regress nehmen.
Auf Anfrage des Vorsitzenden erläutert Herr
Hagestedt das Planungsziel hinsichtlich der Sicherung der Sichtachse von
der Schlachte zur Schlachtmühle. Der Vorsitzende fragt nach, ob diese
Planung mit der Denkmalpflege abgestimmt worden sei. Herr Winter
verneint dieses, weist aber darauf hin, dass dieses auch nicht notwendig
gewesen sei, da die Denkmalpflege im Vorverfahren beteiligt werde.
Der Vorsitzende bittet um Auskunft, ob die
Denkmalpflege eine Rolle spielen könne, wenn der Verkehr weiterhin über die
Schlachte geführt werde, da durch diese Planung eine Durchfahrmöglichkeit nicht
mehr gegeben sei. Herr Winter antwortet, dass er sich diesen Fall nur
denken könne, wenn zu viel Verkehr über die Schlachte geleitet werde. Dieses
sei seiner Ansicht nicht der Fall. Nach seinen Erfahrungen vertrete die
Denkmalpflege die Philosophie, dass man keine toten Denkmale haben wolle. Diese
sollen mit Leben erfüllt sein. Frau Glaum erklärt, dass sie ein
Gespräch mit der Denkmalpflege für dringend erforderlich halte. Herr Röben
weist erneut darauf hin, dass diese im Rahmen der frühzeitigen
Behördenbeteiligung informiert werde.
Herr Albers regt an, den Streifen nördlich des
künftigen Rad- und Fußweges, der bisher als Straßenareal vorgesehen war,
freizuhalten, um eine Option für eine Umleitung zu erhalten. Dafür müsse man
seiner Ansicht nach die für den Rad- und Fußweg vorgesehene Fläche um 2 m
erweitern. Herr Röben weist darauf hin, dass 2 m nicht ausreichen, es
müssten mindestens 4 m dazu genommen werden. Herr Albers erwidert, dass
eine Anliegerstraße ausreiche und man daher mit 2 m auskommen könne.
Herr Janßen lehnt diesen Vorschlag ab, da die
Vermarktung der dortigen Grundstücke bereits jetzt schwer genug sei. Man solle
es bei dem Rad- und Fußweg belassen. Für eine Umleitung gebe es andere
Möglichkeiten.
Herr Ludewig spricht sich auch für die
Zurückbehaltung eines Streifens als Option aus. Der Vorsitzende weist
darauf hin, dass dann eine mögliche Straße direkt am Schlafzimmerfenster der
neuen Bebauung vorbei führe.
Der Vorsitzende erklärt, dass seiner Ansicht nach noch
über den Bebauungsplanvorentwurf nachgedacht werden müsse, da es hier noch
einige Probleme geben könne. Herr Winter weist darauf hin, dass im
Rahmen der frühzeitigen Beteiligung Rückläufe zu erwarten und dann Änderungen
noch möglich seien. Dieses gelte auch für neue Ideen. Der Vorsitzende
fordert die Mitglieder des Planungsausschusses auf, sich im Rahmen der
frühzeitigen Beteiligung eingehend mit dem Vorentwurf auseinander zu setzen.
Dieser wird dem Protokoll beigefügt.
Sodann lässt der Vorsitzende über
die Beschlussempfehlung abstimmen.