Sitzung: 16.09.2009 Ausschuss für Stadtplanung, Stadtentwicklung und Verkehr
Beschluss: Abstimmung: mehrheitlich beschlossen:
Abstimmung: Ja: 4, Nein: 3
Vorlage: BV/008/2009
Beschlussvorschlag:
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Herr Winter erläutert die Abwägungsvorschläge.
Zur Stellungnahme Traulich ergänzt Herr
Winter, dass nach Aufstellungsbeschluss der zukünftige Geltungsbereich des
Bebauungsplanes Nr. 95 um die rückwärtigen Flächen Schlachte 11/12 verkleinert
wurde. Der Grund für diese Rücknahme sei darin zu sehen, dass diese Flächen
weder eine Zuwegung zum Straßenzug Treidelweg noch zum Straßenzug Schlachte
haben. Dies schließe nicht aus, dass es später eine Erweiterung des
Geltungsbereiches geben könne, wenn eine Zuwegung über ein anderes Grundstück
geschaffen werde.
Zu den weiteren Stellungnahmen der
Bürger, die die Möglichkeit der Anordnung einer Entlastungsstraße weiterhin
befürworten, führt Herr Winter aus, dass nie ein Junktim zwischen
Verkehrsführung über den Schlachteplatz und einer späteren Entlastungsstraße
bestand. Ausgangspunkt der Planerfordernis des Bplanes Nr. 95 war die
Nicht-Verfügbarkeit eines Grundstücks zur Realisierung des Straßenzuges Am
Alten Hafen (jetzt Treidelweg)
Herr Winter erläutert sodann die Stellungnahme der
Industrie- und Handelskammer und den Abwägungsvorschlag. In den Planentwurf
soll die Möglichkeit einer Nahversorgung mit einer Verkaufsfläche von bis zu 60
m² aufgenommen werden.
Frau Glaum spricht sich gegen diese Regelung aus.
In Anwendung des Einzelhandelsgutachtens dürfe außerhalb der Innenstadt und
außerhalb von Solitärstandorten keine weitere Möglichkeit für einen Einzelhandelsbetrieb
geschaffen werden.
Herr Winter widerspricht dieser Auffassung. Die
reine Nahversorgung könne bauleitplanerisch nicht untersagt werden. Herr
Kaiser bestätigt dieses.
Herr Udo Albers betrachtet den gesamten Planentwurf
skeptisch. Er könne die Abwägung nicht nachvollziehen. Das historische
Ensemble Schlachte müsse aufgearbeitet werden, so dass es sich zukünftig „wie
aus einem Guss" darstelle. Mit der jetzt vorliegenden Planung verbaue sich
die Stadt eine Neuregelung. Er plädiere dafür, den Auftrag einem
Stadtplaner so zu erteilen, dass für die Gesamtheit neue Möglichkeiten erkundet
werden.
Herr Hartl ist der Ansicht, dass die Realisierung
der B 210 Verkehrseinheit Schortens zukünftig Verkehrsprobleme im Bereich
Wangerländische Straße / Schlachte erzeugen könnte. Man solle sich
konzeptionell Gedanken machen, Verkehrsprobleme zu bewältigen, die durch
Verkehrsentwicklungen verursacht werden, die die Stadt nicht zu vertreten habe.
Die nach Bebauungsplan Nr. 63 vorgesehene „Spange" wäre eine Möglichkeit,
den Verkehr zu führen. Aus diesem Grunde habe die „Spange" für ihn
Priorität als Option. Man müsse die Einwände der Anwohner an der Schlachte
würdigen. Die Ansprüche der Anwohner hören nicht an der Grenze eines
Bebauungsplanes auf. Aus diesem Grunde stelle er den Antrag, eine
Veränderungssperre über die Bebauungspläne 27 und 63 zu legen.
Herr Rüstmann berichtet von einem Gespräch, welches
er mit dem Landesamt für Denkmalpflege, Herrn Schiefer, geführt habe.
Denkmalpflegerisch sei es notwendig, den „verslumten" Bereich Schlachte
wieder einer ordentlichen Bebauung und Nutzung zuzuführen. Allerdings führe das
nicht dazu, dass Gebäude entfernt werden könnten. Die Grundstücke an der Spange
(Am Alten Hafen / Treidelweg) seien lange Zeit nicht vermarktbar gewesen. Das
Ziel, im Bereich der Schlachte qualitativ hochwertiges Bauen zu ermöglichen,
sei nicht erreicht worden. Deshalb sei die Priorität gesetzt worden, das Bauen
zu forcieren. Die Verwaltung habe daher nach Feststellung der
Nichterreichbarkeit eine Anbindung an den Hooksweg vorgeschlagen und das
Konzept der Entlastungsstraße aufzugeben.
Zu den Meldungen der Bürger aus der
Einwohnerfragestunde merkt Herr Rüstmann an, dass die Wünsche der
Anlieger für einen breiteren Vorplatz vor den Garagen unter Einbeziehung des
Grünstreifens berücksichtigt wurden. Ein breiterer Vorplatz und eine breitere
Straße schließen sich jedoch gegenseitig aus. Die Frage der Durchfahrtsperre
sei der Ausführungsplanung der Maßnahme vorbehalten, nicht der Bauleitplanung.
Herr Kaiser merkt zur Wortmeldung von Herrn Hartl
an, die Entscheidung gegen die „Spange" sei bereits durch den
Aufstellungsbeschluss gefasst worden. Herr Udo Albers spricht sich dafür
aus, die „Spange" im Prinzip beizubehalten, da man sich anderweitig jeglicher
Alternative beraube.
Herr Husemann führt aus, dass durch einstimmigen
Beschluss des Planungsausschusses vom 14. Mai 2008 die Verwaltung beauftragt
worden sei, die Bauleitplanung „unter Aufgabe der Spange" zu betreiben.
Er fragt, ob die bisherigen Wortmeldungen dazu führen, dass die bereits
entschiedene Kernfrage zur „Spange" wieder in Frage gestellt werde.
Frau Dankwardt ist der Ansicht, dass durch die
bisherigen Festsetzungen des Bebauungsplanes Nr. 63 die Vermarktung in
Teilbereich blockiert worden sei. Bei Ihrem Antritt als Bürgermeisterin habe
sie die vorliegende Planung und Festsetzung im Bebauungsplan geschockt. Sie hoffe,
dass es keine Mehrheit für die Beibehaltung der „Spange" gebe.
Nach kurzer weiterer Diskussion stellt Herr
Husemann die Frage, ob die Absicht bestehenbleibe, die „Spange"
aufzuheben. Über diese Frage wird wie folgt abgestimmt:
4
Ja-Stimmen, 1 Nein-Stimme, 2 Enthaltungen.
Sodann lässt Herr Husemann über
den Antrag des Herrn Hartl abstimmen, eine Veränderungssperre über die
Bebauungspläne Nr. 27 und 63 zu legen. Hier wird wie folgt abgestimmt:
1
Ja-Stimme, 4 Nein-Stimmen, 2 Enthaltungen.
Ohne weitere Diskussion wird jetzt über den Beschlussvorschlag abgestimmt. Unter Nr. 2 des Vorschlages wird eingefügt: „mit einem gegenüber dem Aufstellungsbeschluss reduzierten Geltungsbereich".