Beschluss: Abstimmung: mehrheitlich beschlossen:

Abstimmung: Ja: 4, Nein: 3

Beschlussvorschlag:

 

 

 

  1. Der Rat der Stadt Jever beschließt die diesem Beschluss beigefügten Abwägungsvorschläge zu den während der frühzeitigen Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung nach § 3 Abs. 1 und § 4 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB) eingegangenen Anregungen und Hinweise.

  2. Der Rat der Stadt Jever beschließt die Auslegung des Bebauungsplan Nr. 95  „Am Alten Hafen"mit örtlichen Bauvorschriften nebst Begründung mit einem gegenüber dem Aufstellungsbeschluss reduzierten Geltungsbereich (Auslegungsbeschluss) gemäß § 3 Absatz 2 BauGB und die förmliche Behördenbeteiligung gemäß § 4 Abs. 2 BauGB.

 

 


Herr Winter erläutert die Abwägungsvorschläge.

 

Zur Stellungnahme Traulich ergänzt Herr Winter, dass nach Aufstellungsbeschluss der zukünftige Geltungsbereich des Bebauungsplanes Nr. 95 um die rückwärtigen Flächen Schlachte 11/12 verkleinert wurde. Der Grund für diese Rücknahme sei darin zu sehen, dass diese Flächen weder eine Zuwegung zum Straßenzug Treidelweg noch zum Straßenzug Schlachte haben. Dies schließe nicht aus, dass es später eine Erweiterung des Geltungsbereiches geben könne, wenn eine Zuwegung über ein anderes Grundstück geschaffen werde.

 

Zu den weiteren Stellungnahmen der Bürger, die die Möglichkeit der Anordnung einer Entlastungsstraße weiterhin befürworten, führt Herr Winter aus, dass nie ein Junktim zwischen Verkehrsführung über den Schlachteplatz und einer späteren Entlastungsstraße bestand. Ausgangspunkt der Planerfordernis des Bplanes Nr. 95 war die Nicht-Verfügbarkeit eines Grundstücks zur Realisierung des Straßenzuges Am Alten Hafen (jetzt Treidelweg)

 

Herr Winter erläutert sodann die Stellungnahme der Industrie- und Handelskammer und den Abwägungsvorschlag. In den Planentwurf soll die Möglichkeit einer Nahversorgung mit einer Verkaufsfläche von bis zu 60 m² aufgenommen werden.

 

Frau Glaum spricht sich gegen diese Regelung aus. In Anwendung des Einzelhandelsgutachtens dürfe außerhalb der Innenstadt und außerhalb von Solitärstandorten keine weitere Möglichkeit für einen Einzelhandelsbetrieb geschaffen werden.

 

Herr Winter widerspricht dieser Auffassung. Die reine Nahversorgung könne bauleitplanerisch nicht untersagt werden. Herr Kaiser bestätigt dieses.

 

Herr Udo Albers betrachtet den gesamten Planentwurf skeptisch. Er könne die Abwägung nicht nachvollziehen. Das historische Ensemble Schlachte müsse aufgearbeitet werden, so dass es sich zukünftig „wie aus einem Guss" darstelle. Mit der jetzt vorliegenden Planung verbaue sich die Stadt eine Neuregelung. Er plädiere dafür, den Auftrag einem Stadtplaner so zu erteilen, dass für die Gesamtheit neue Möglichkeiten erkundet werden.

 

Herr Hartl ist der Ansicht, dass die Realisierung der B 210 Verkehrseinheit Schortens zukünftig Verkehrsprobleme im Bereich Wangerländische Straße / Schlachte erzeugen könnte. Man solle sich konzeptionell Gedanken machen, Verkehrsprobleme zu bewältigen, die durch Verkehrsentwicklungen verursacht werden, die die Stadt nicht zu vertreten habe. Die nach Bebauungsplan Nr. 63 vorgesehene „Spange" wäre eine Möglichkeit, den Verkehr zu führen. Aus diesem Grunde habe die „Spange" für ihn Priorität als Option. Man müsse die Einwände der Anwohner an der Schlachte würdigen. Die Ansprüche der Anwohner hören nicht an der Grenze eines Bebauungsplanes auf. Aus diesem Grunde stelle er den Antrag, eine Veränderungssperre über die Bebauungspläne 27 und 63 zu legen.

 

Herr Rüstmann berichtet von einem Gespräch, welches er mit dem Landesamt für Denkmalpflege, Herrn Schiefer, geführt habe. Denkmalpflegerisch sei es notwendig, den „verslumten" Bereich Schlachte wieder einer ordentlichen Bebauung und Nutzung zuzuführen. Allerdings führe das nicht dazu, dass Gebäude entfernt werden könnten. Die Grundstücke an der Spange (Am Alten Hafen / Treidelweg) seien lange Zeit nicht vermarktbar gewesen. Das Ziel, im Bereich der Schlachte qualitativ hochwertiges Bauen zu ermöglichen, sei nicht erreicht worden. Deshalb sei die Priorität gesetzt worden, das Bauen zu forcieren. Die Verwaltung habe daher nach Feststellung der Nichterreichbarkeit eine Anbindung an den Hooksweg vorgeschlagen und das Konzept der Entlastungsstraße aufzugeben.

 

Zu den Meldungen der Bürger aus der Einwohnerfragestunde merkt Herr Rüstmann an, dass die Wünsche der Anlieger für einen breiteren Vorplatz vor den Garagen unter Einbeziehung des Grünstreifens berücksichtigt wurden. Ein breiterer Vorplatz und eine breitere Straße schließen sich jedoch gegenseitig aus. Die Frage der Durchfahrtsperre sei der Ausführungsplanung der Maßnahme vorbehalten, nicht der Bauleitplanung.

 

Herr Kaiser merkt zur Wortmeldung von Herrn Hartl an, die Entscheidung gegen die „Spange" sei bereits durch den Aufstellungsbeschluss gefasst worden. Herr Udo Albers spricht sich dafür aus, die „Spange" im Prinzip beizubehalten, da man sich anderweitig jeglicher Alternative beraube.

 

Herr Husemann führt aus, dass durch einstimmigen Beschluss des Planungsausschusses vom 14. Mai 2008 die Verwaltung beauftragt worden sei, die Bauleitplanung „unter Aufgabe der Spange" zu betreiben. Er fragt, ob die bisherigen Wortmeldungen dazu führen, dass die bereits entschiedene Kernfrage zur „Spange" wieder in Frage gestellt werde.

 

Frau Dankwardt ist der Ansicht, dass durch die bisherigen Festsetzungen des Bebauungsplanes Nr. 63 die Vermarktung in Teilbereich blockiert worden sei. Bei Ihrem Antritt als Bürgermeisterin habe sie die vorliegende Planung und Festsetzung im Bebauungsplan geschockt. Sie hoffe, dass es keine Mehrheit für die Beibehaltung der „Spange" gebe.

 

Nach kurzer weiterer Diskussion stellt Herr Husemann die Frage, ob die Absicht bestehenbleibe, die „Spange" aufzuheben. Über diese Frage wird wie folgt abgestimmt:

 

                        4 Ja-Stimmen, 1 Nein-Stimme, 2 Enthaltungen.

 

Sodann lässt Herr Husemann über den Antrag des Herrn Hartl abstimmen, eine Veränderungssperre über die Bebauungspläne Nr. 27 und 63 zu legen. Hier wird wie folgt abgestimmt:

 

                        1 Ja-Stimme, 4 Nein-Stimmen, 2 Enthaltungen.

 

Ohne weitere Diskussion wird jetzt über den Beschlussvorschlag abgestimmt. Unter Nr. 2 des Vorschlages wird eingefügt: „mit einem gegenüber dem Aufstellungsbeschluss reduzierten Geltungsbereich".