Beschlussvorschlag:

 

 

 

  1. Der Rat der Stadt Jever beschließt über die diesem Beschluss beigefügten Abwägungsvorschläge zu den während der Auslegung nach § 3 Abs. 2 und förmlicher Behördenbeteiligung nach § 4 Abs. 2 Baugesetzbuch (BauGB) eingegangenen Anregungen und Hinweisen.

  2. Der Rat der Stadt Jever beschließt die Außenbereichssatzung Sandelermöns gemäß § 10 BauGB als Satzung. Der Außenbereichssatzung wird die beigefügte Begründung beigegeben.

 

 


Herr Röben führt zur Beschlussvorlage aus und geht insbesondere auf die Abwägungsvorschläge zu der gemeinsamen Stellungnahme des Dorfbürgervereins und des Boßelvereins ein. Es handele sich hier nicht um einen Bebauungsplan mit Planzeichnung, sondern um eine schriftliche Satzung mit Lageplan, in dem nur der Bestand dargestellt werde. Der Lageplan habe keinen normativen Charakter. Alle Wünsche der Vereine seien durch die Festsetzungen in der Außenbereichssatzung gewährleistet.

 

Der Vorsitzende unterbricht die Sitzung, um Herrn Albers in seiner Funktion als Geschäftsführer des Dorfbürgervereins Gelegenheit zur Stellungnahme zu geben. Dieser wiederholt trotz der Ausführungen von Herrn Röben die eingereichte Stellungnahme. Der Vorsitzende eröffnet sodann die Sitzung wieder.

 

Herr Röben wiederholt, dass alles, was gewünscht sei, realisiert werden könne. Herr Hagestedt rekapituliert, dass es hier darum gehe, dass der ehemalige Kindergarten künftig als Dorfgemeinschaftshaus genutzt werden und ein Teil des Dachbodens für eine dritte Wohneinheit umgenutzt werden könne. Dieses sei nach § 35 Baugesetzbuch so nicht zulässig, sondern werde durch die Außenbereichssatzung Sandelermöns erst möglich gemacht. Er weist darauf hin, dass vom Dorfbürgerverein nach Eintritt der Rechtswirksamkeit der Außenbereichssatzung die angesprochenen Nutzungsänderun-gen zu beantragen seien.

 

Herr Wolken erklärt, dass er die Ausführungen verstanden habe. Seiner Ansicht nach solle die Versiegelung in dem Lageplan enthalten sein. Herr Hartl weist darauf hin, dass diese auf dem der Begründung beigefügten Luftbild zu erkennen sei. Der Vorsitzende schlägt vor, den Lageplan bis zur Sitzung des Verwaltungsausschusses anzupassen. Dieser Vorschlag findet die Zustimmung der Ausschussmitglieder.

 

Der Ausschuss empfiehlt folgende Beschlussfassung: