Sitzung: 28.03.2012 Ausschuss für Stadtplanung, Stadtentwicklung und Verkehr
Beschluss: Abstimmung: einstimmig beschlossen:
Vorlage: BV/0102/2011-2016
Beschlussvorschlag:
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Herr Röben führt zur Beschlussvorlage aus und geht
insbesondere auf die Abwägungsvorschläge zu der gemeinsamen Stellungnahme des
Dorfbürgervereins und des Boßelvereins ein. Es handele sich hier nicht um einen
Bebauungsplan mit Planzeichnung, sondern um eine schriftliche Satzung mit
Lageplan, in dem nur der Bestand dargestellt werde. Der Lageplan habe keinen
normativen Charakter. Alle Wünsche der Vereine seien durch die Festsetzungen in
der Außenbereichssatzung gewährleistet.
Der Vorsitzende unterbricht die Sitzung, um Herrn
Albers in seiner Funktion als Geschäftsführer des Dorfbürgervereins
Gelegenheit zur Stellungnahme zu geben. Dieser wiederholt trotz der
Ausführungen von Herrn Röben die eingereichte Stellungnahme. Der Vorsitzende
eröffnet sodann die Sitzung wieder.
Herr Röben wiederholt, dass alles, was gewünscht
sei, realisiert werden könne. Herr Hagestedt rekapituliert, dass es hier
darum gehe, dass der ehemalige Kindergarten künftig als Dorfgemeinschaftshaus
genutzt werden und ein Teil des Dachbodens für eine dritte Wohneinheit
umgenutzt werden könne. Dieses sei nach § 35 Baugesetzbuch so nicht zulässig,
sondern werde durch die Außenbereichssatzung Sandelermöns erst möglich gemacht.
Er weist darauf hin, dass vom Dorfbürgerverein nach Eintritt der
Rechtswirksamkeit der Außenbereichssatzung die angesprochenen Nutzungsänderun-gen
zu beantragen seien.
Herr Wolken erklärt, dass er die
Ausführungen verstanden habe. Seiner Ansicht nach solle die Versiegelung in dem
Lageplan enthalten sein. Herr Hartl weist darauf hin, dass diese auf dem
der Begründung beigefügten Luftbild zu erkennen sei. Der Vorsitzende
schlägt vor, den Lageplan bis zur Sitzung des Verwaltungsausschusses
anzupassen. Dieser Vorschlag findet die Zustimmung der Ausschussmitglieder.
Der Ausschuss empfiehlt folgende
Beschlussfassung: