1. Der Rat der Stadt Jever beschließt über die diesem Beschluss beigefügten Abwägungsvorschläge zu den während der Auslegung nach § 3 Abs. 2 und förmlicher Behördenbeteiligung nach § 4 Abs. 2 Baugesetzbuch (BauGB) eingegangenen Anregungen und Hinweisen.

  2. Der Rat der Stadt Jever beschließt die Außenbereichssatzung Sandelermöns gemäß § 10 BauGB als Satzung. Der Außenbereichssatzung wird die beigefügte Begründung beigegeben.

 

 


Ohne Diskussion beschließt der Rat der Stadt Jever: