Beschluss: Abstimmung: mehrheitlich beschlossen:

Abstimmung: Ja: 28, Nein: 2, Enthaltungen: 0

Gemäß § 1 Abs. 2 Satz 2 der „Satzung der Stadt Jever über die Erhebung von Beiträgen nach § 6 des Niedersächsischen Kommunalabgabengesetzes für straßenbauliche Maßnahmen“ wird der beitragsfähige Aufwand für folgenden selbständig nutzbaren Abschnitt des Straßenzuges „Memeler Straße“ gesondert ermittelt:

Memeler Straße von der Danziger bis zur Berliner Straße.

 


Ratsherr Albers ist verwundert, dass im öffentlichen Teil des Planungsausschusses ein Kompromiss mit den Anliegern gefunden, der dann im nichtöffentlichen Teil wieder verworfen worden sei. Deswegen werde er nicht zustimmen.

 

Ratsherr Janßen korrigiert, dass sich die Anliegerversammlung für den Vorschlag der Verwaltung und nicht für den aus dem Planungsausschuss ausgesprochen habe.

 

Der Rat beschließt: