Beschluss: Abstimmung: einstimmig beschlossen:

Beschlussvorschlag:

1.       Der Verwaltungsausschuss der Stadt Jever beschließt die diesem Beschluss beigefügten Abwägungsvorschläge zu den während der frühzeitigen Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung nach § 3 Abs. 1 und § 4 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB) eingegangenen Anregungen und Hinweisen.

2.       Der Verwaltungsausschuss der Stadt Jever beschließt die Auslegung des Entwurfes des Bebauungsplan Nr. 81 „Stadtmitte/Am Kirchplatz" mit örtlichen Bauvorschriften nebst Begründung (Auslegungsbeschluss) gemäß § 3 Absatz 2 BauGB und die Behördenbeteiligung gemäß § 4 Abs. 2 BauGB.

 

 


Herr Weydringer stellt anhand der dieser Niederschrift beigefügten Präsentation die eingegangenen Stellungnahmen der Träger öffentlicher Belange und die dazu von ihm erarbeiteten Abwägungsvorschläge vor.

 

Herr Udo Albers fragt in Bezug auf die Stellungnahme der Oldenburgischen IHK zu den Vergnügungsstätten, ob es dazu eine gesetzliche Regelung gebe. Dieses wird bejaht. Danach müssen Vergnügungsstätten in Form von Spielhallen mindestens 200 m Abstand voneinander halten. Herr Weydringer erklärt, dass es in unmittelbarer Nähe des Kirchplatzes 2 Spielhallen gebe, so dass es zu keinen Problemen für den Bereich des Kirchplatzes kommen könne. Zum einen würden über den Bebauungsplan solche Vergnügungsstätten ausgeschlossen, zum anderen wären Spielhallen wegen den der denkmalrechtlichen Schutzvorschriften so gut wie ausgeschlossen. Aus seiner Sicht halte er ein entsprechendes Konzept für nicht erforderlich.

 

Die Vorsitzende lässt sodann über die Beschlussempfehlung abstimmen.